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Trump: Rache am Spiegelteich, Raketen im Golf, Zölle ohne Recht: drei Akte, ein Dienstag der Grenzenlosigkeit

VonTEAM KAIZEN BLOG

11. August 2026

Wer wissen will, wie weit eine Regierung zu gehen bereit ist, muss beobachten, was sie an einem einzigen Tag tut, wenn niemand sie zwingt. Der 11. August liefert das Anschauungsmaterial gleich mehrfach, an einem Spiegelteich und auf offener See, dazu in einem Gerichtssaal für Handelsrecht. Für sich genommen wirkt jeder Vorgang wie eine Kuriosität. Zusammen, an ein und demselben Dienstag, ergeben sie das Bild einer Macht, die keine Grenze mehr anerkennt, die sie nicht selbst gezogen hat.

1. Akt

Der erste Akt spielt am Spiegelteich vor dem Lincoln Memorial. Dort soll der frühere Olympia-Kanute David Hearn im Juni bei einer Radtour die Beschichtung des Teichs beschädigt haben. Die zuständige Bundesanwältin Jeanine Pirro ließ die Anklage fallen und erklärte dem Gericht ungewöhnlich offen, der Vorwurf eines Verbrechens sei schlecht begründet gewesen, schuld an den Schäden sei eine verpfuschte Sanierung, nicht Vandalismus. Damit wäre die Sache erledigt, in einem Rechtsstaat, der etwas auf seine Beweise gibt. Doch Trump geriet über Pirros Entscheidung in Zorn. In sozialen Netzwerken verlangte er, sie solle ihren übereilten Entschluss überdenken. Er stellte ein Foto ins Netz, das er mit dem Wort Vandalismus versah, und berief sich auf einen höchst glaubwürdigen Zeugen, der Hearn beim Zerren an der Beschichtung gesehen habe. Hearn selbst sagt, er habe im Wasser nur ein bereits gelöstes Stück berührt. Aus einem Vergehen hatten die Ankläger zwischenzeitlich ein Verbrechen gemacht. Das Spiegelteich ist nur eines von vielen Bauvorhaben, mit denen Trump das Bild der Hauptstadt aufpolieren will und die ihm regelmäßig Klagen einbringen.

Von Nationalgardisten bewacht und von Überwachungstürmen beobachtet

Auf Bitten des Weißen Hauses prüft das Justizministerium nun, ob sich eine neue Anklage konstruieren lässt, vermutlich als Vergehen; die Gespräche laufen informell in der Strafabteilung und haben die Spitze noch nicht erreicht. Delikat ist der Zeitpunkt, denn im kommenden Monat entscheidet das Gericht, ob die Einstellung endgültig gilt, sodass Hearn wegen derselben Sache nie wieder belangt werden könnte. Sein Anwalt Norm Eisen nennt das Vorhaben beim Namen, es sei der Versuch, einen Fall aus dem Grab zu holen, den das Ministerium nach eigenem Eingeständnis mangels Beweisen verloren habe, um einen Unschuldigen weiter zu drangsalieren. Das Ministerium erklärt, es folge den Beweisen, was im Licht der Bitte aus dem Weißen Haus fast wie Spott klingt.

Todd Blanche

Über allem steht ein neuer Justizminister. Todd Blanche, zuvor Trumps Verteidiger, wurde am Wochenende mit 50 zu 49 Stimmen bestätigt und am Montag vereidigt, nachdem er seit der Entlassung von Pam Bondi im April kommissarisch amtiert hatte. Wochenlang hatte er den Senat zu beruhigen versucht, er werde das Ministerium nicht dem Willen des Präsidenten beugen. Zugleich vertritt er die Auffassung, es sei das Recht und die Pflicht des Präsidenten, sich in strafrechtliche Ermittlungen einzumischen, ein Bruch mit allen Vorgängern, die schon den Anschein einer Einflussnahme mieden. Wer beide Sätze nebeneinanderlegt, versteht den zweiten und darf den ersten vergessen.

Ein französischer Denker der Gewaltenteilung wusste, dass die Freiheit dort stirbt, wo die vollziehende Gewalt sich auch die richtende nimmt. Genau das geschieht, wenn ein Präsident bestimmt, wer angeklagt wird, und eine Bundesanwältin abgestraft wird, weil sie den Beweisen folgte statt dem Zorn. Ein Teich mit abblätternder Beschichtung ist der geringste denkbare Anlass, und vielleicht liegt gerade darin die Lehre des ersten Akts: Wenn schon ein Spiegelteich die Justiz in Bewegung setzt, dann gibt es keinen Fall mehr, der zu klein wäre.

2. Akt

Der zweite Akt spielt weiter draußen, im Golf von Oman. Am frühen Dienstag feuerte ein amerikanischer Hubschrauber auf das Ruder des unter Panama-Flagge fahrenden Frachters Vela Nova, der die Blockade der iranischen Häfen durchbrechen wollte und die Warnungen missachtet hatte. Nach Angaben der Sicherheitsfirma Vanguard traf eine Rakete das Schiff rund 71 Seemeilen vor der Küste Pakistans. Ein Brand wurde gelöscht, alle 17 Besatzungsmitglieder blieben unversehrt; danach versuchte die Mannschaft offenbar, auf ein anderes ziviles Schiff überzuwechseln. Es hätte anders enden können. Im Juni starben bei einem solchen Einsatz bereits 3 indische Seeleute, die ersten Toten dieses Feldzugs, mit dem Washington Iran das Öl und damit die Einnahmen abschnüren will. Der Angriff fällt in eine Phase relativer Ruhe und verschärft zugleich den Druck auf ein Regime, dessen Währung längst zerfällt.

Am selben Tag brannte vor der Küste Jemens der Frachter Tihamah. Vanguard zählte 2 Tote, die Regierung Jemens 4 und sprach von 3 ballistischen Raketen der Huthi. Die vom Iran gestützte Miliz hatte zuvor eine Blockade saudischer Schiffe im Roten Meer verkündet und damit jene Route bedroht, über die das Königreich die Sperre von Hormus umging. Über diese Meerenge läuft rund 20 Prozent des weltweiten Ölhandels, und sie ist der zentrale Streitpunkt aller Gespräche. Im April verhängte Trump die Blockade und hob sie im Juni im Zuge eines Abkommens wieder auf. Im Juli setzte er sie erneut in Kraft, nachdem Iran wieder Schiffe angegriffen hatte.

Bis Montag hatte das amerikanische Zentralkommando Centcom 55 Handelsschiffe umgeleitet; 2 weitere wurden lahmgelegt, 2 geentert, in der ersten Runde bis Mitte Juni waren es 194 umgeleitete und 9 lahmgelegte. Beide Seiten führen inzwischen dieselbe Waffe, den wirtschaftlichen Druck. In Iran treibt er die Preise und kostet Arbeitsplätze, in den USA steigt der Spritpreis und mit ihm die Inflation weltweit. Dass Teherans Regime im vergangenen Winter die eigenen Proteste mit Tausenden Toten niederschlug, ändert nichts daran, dass hier auf zivile Besatzungen geschossen wird.

3. Akt

Der dritte Akt kehrt in einen Gerichtssaal zurück, diesmal ins Handelsrecht. Ein Richter am Gericht für internationalen Handel, Richard Eaton, hatte die Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP angewiesen, allen Unternehmen die im Februar für rechtswidrig erklärten Zölle zu erstatten, auch jenen, die nie geklagt hatten. Dagegen wehrt sich die Regierung vor dem Bundesberufungsgericht. Sie beruft sich ausgerechnet auf jenes Urteil vom Juni 2025 zur Staatsbürgerschaft durch Geburt, das allgemeinverbindliche Anordnungen beschnitt, und hält Eaton entgegen, er dürfe gar nicht für alle entscheiden. 100 Milliarden Dollar sind längst zurückgezahlt; strittig sind die Firmen, deren Zollverfahren bereits abgeschlossen ist; eine Regel des Kongresses verbietet der Behörde, solche Fälle neu aufzurollen. Sie könnten ja klagen, erklärt die Regierung, fristgerecht sei das noch möglich.

Der Jurist Barry Appleton hält dieses Argument juristisch sogar für das stärkere und trifft doch den wunden Punkt. Der Staat habe das Geld unter einem Gesetz genommen, das ihn nach dem Obersten Gericht nie dazu ermächtigt habe, und die Rückgabe dürfe keine Belohnung fürs Prozessieren sein. Von einem kleinen Betrieb zu verlangen, für eine Summe zu klagen, von der er nichts weiß, und das binnen einer Frist, von der er nie gehört hat, ist die stille Grausamkeit dieses Akts. Nicht zufällig klagen bereits 25 Bundesstaaten gegen Trumps neue Zölle.

3 Akte, ein Regisseur. Am Spiegelteich beugt sich die Justiz einem Zorn, auf See entscheiden Raketen über Handelswege. Im Zollrecht behält der Staat ein Geld, das ihm nie zustand. Jeder Vorgang hat seine eigene Logik, doch alle laufen auf denselben Satz hinaus: Die Schranke gilt nur, solange jemand sie verteidigt. Gerichte und Bundesanwälte, dazu der Kongress, sind in dieser Woche die Instanzen, die im Weg stehen. Vergangene Woche stoppte ein Berufungsgericht den 400 Millionen Dollar teuren Ballsaal, den Trump ohne Zustimmung des Kongresses an das Weiße Haus baut, und er kündigte an, das Oberste Gericht anzurufen. Es ist der nächste Akt, und er hat längst begonnen.

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Esther Portmann
Esther Portmann
1 Tag vor

Ihr seid nicht still und dafür danke ich euch. Es braucht Menschen die hin sehen und reagieren.

Rainer Hofmann
Administrator
1 Tag vor
Antwort auf  Esther Portmann



Gabi
Gabi
22 Stunden vor

Es gibt Momente wie heute beim Lesen dieses Artikels.
Der letzte Absatz ist es, der mich immer wieder daran erinnert, warum ich den Kaizen-Blog unterstütze! Eine Stimme für die Schwächsten, gegen Ungerechtigkeit und vor allem eine Stimme für die Menschen, denen sonst keiner hilft und die keiner hört.
🙏🏼 🙏🏼 🙏🏼 🙏🏼

Rainer Hofmann
Administrator
21 Stunden vor
Antwort auf  Gabi

Ganz, ganz lieben Dank

Ela Gatto
6 Stunden vor

Trump muss gewinnen.
Das ist bei ihm krankhaft.
Er verbeißt sich in Dinge nur um es irgendwie zu konstruieren, dass er Recht hat.

Todd Blanche macht da gerne mit.
Für ihn ist der Präsident allmächtig und steht über allen Gestzen und Urteilen.

Die 50, die ihn bestätigt haben, sind alle mitschuldig an dem, was noch über das Justizministerium kommt.

Die neue Anklage wird erfolgen, bevor das Gericht das Verfahren für abgeschlossen erklärt.
Seine „Vandalen Theorie“ muss doch weiter in aller Munde sein.

Ein weiteres Puzzlestück um von den Epstein Files abzulenken.
Mit Todd Blanche als Justizminister erwarte ich da leider ohnehin nichts.
Er wird Trump noch vehemently schützen, als Bondi.
Vielleicht, weil er selber drin steht.

Ela Gatto
6 Stunden vor

Auf zivile Besatzungen zu feuern, ist unmenschlich.

Warum reagieren die entsprechenden Länder nicht, deren Schiffe es waren.

Im Gegensatz zu den Danktionen gegen Putins Schattenflotte, ist die Blockade der iranischen Häfen eine rein von den USA ausgerufene Blockade.
Die USA schreibt anderen Ländern vor, wie sie mit dem Welthandel und dem Iran umzugehen gaben.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Das das Mullah Regime ein Terrorregime ist, ändert an dem Sachverhalt nichts.

Ela Gatto
6 Stunden vor

In den USA sind Sammelklagen möglich?

Wenn sich eine Kanzlei findet, die die Mittelständler pro Bono vertritt, käme auf die Regierung eine Klagewelle von mehreren Milliarden zu.

Es muss doch mutige Anwälte geben.

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