An einem einzigen Donnerstag, binnen weniger als 4 Stunden, kassierte Donald Trump 2 weitere gerichtliche Niederlagen gegen seine Einwanderungspolitik. Es waren die fünfte und die sechste in derselben Rechtsfrage, und das Bemerkenswerte an ihnen ist nicht, dass sie fielen, sondern von wessen Hand.
Zwei Bundesberufungsgerichte wiesen den Versuch der Regierung zurück, Einwanderer ohne Anhörung und ohne Aussicht auf Freilassung gegen Kaution in Haft zu halten, darunter viele Menschen, die seit Jahren ohne Vorstrafe im Land leben. Das Gericht des 7. Bezirks mit Sitz in Chicago entschied mit 2 zu 1 Stimmen, die Regierung dürfe jenen, die bereits in den Vereinigten Staaten wohnen, keine Kautionsanhörung verweigern. Sie habe eine Vorschrift falsch angewandt, die allein für Personen gilt, die an der Grenze erstmals um Einlass ersuchen. Kurz zuvor hatte das Gericht des 9. Bezirks in San Francisco, ebenfalls mit 2 zu 1, befunden, die Regierung habe jahrzehntealte Gesetze verbogen, um ihre Masseninhaftierung zu rechtfertigen.
Hier liegt der eigentliche Sprengsatz. Die Mehrheitsmeinung im Westen verfasste Richter Daniel A. Bress, von Trump ernannt. Im 7. Bezirk schrieb sie Richter John Z. Lee, ebenfalls von Trump ernannt. Der Präsident verlor also nicht gegen jene aktivistischen Gerichte, die er zu beschwören pflegt, sondern gegen 2 Männer, die er selbst auf ihre Sessel gehoben hat. An Bress‘ Seite stand die von Clinton ernannte Richterin M. Margaret McKeown, während der von Bush ernannte Carlos T. Bea widersprach. Neben Lee votierte der von Biden ernannte Joshua P. Kolar, und der von Trump ernannte Thomas L. Kirsch II blieb in der Minderheit. Wer hier eine parteipolitische Verschwörung wittern will, muss erklären, warum die eigenen Leute den Weg versperren.

Man sollte genau lesen, worum es geht und worum nicht. Kein Gericht hat verfügt, dass die Betroffenen im Land bleiben dürfen. Die Abschiebung als solche steht nicht zur Debatte. Zur Debatte steht allein, ob ICE Menschen, die ihr Leben längst hier führen, ohne jede Anhörung wegsperren darf. Die Regierung behandelt sie rechtlich, als stünden sie noch an der Grenze und klopften erstmals an, und genau diese Erfindung haben die Richter verworfen. Es ist die alte Versuchung der Macht, das Naheliegende in ein Fremdes umzudeuten, um es dem Schutz zu entziehen, den das Nahe genießt.
Die Kühnheit dieser Konstruktion liegt in ihrer Sprache. Wer seit 10 Jahren in einer Stadt arbeitet, seine Kinder zur Schule schickt und Steuern zahlt, soll vor dem Gesetz plötzlich ein Ankömmling sein, der am Schlagbaum wartet. Die Grenze wird so von einem Ort zu einer Behauptung, die man jedem anheften kann, der unerwünscht ist. Die Mehrheit im 7. wie im 9. Bezirk erkannte darin, was es ist, den Griff nach einem Paragrafen, der für einen ganz anderen Fall geschrieben wurde. Nicht das Gesetz hat sich geändert, nur die Bereitschaft, es zu beugen.
Die Bilanz des Justizministeriums wird dabei von Woche zu Woche schiefer. Die beiden neuen Urteile reihen sich an frühere aus Atlanta, aus New York, aus Colorado und Ohio. 6 Bundesberufungsgerichte haben die Position der Regierung nun zurückgewiesen, nur 2 haben sie gestützt. Eine Rechtsprechung, die derart aus dem Lot gerät, ruft am Ende die höchste Instanz auf den Plan. Weil die Bezirke einander widersprechen, gilt es als wahrscheinlich, dass sich der Oberste Gerichtshof der Sache annimmt, denn eben solche Widersprüche sind sein häufigster Anlass, überhaupt tätig zu werden. Was dann auf dem Spiel steht, ist keine Formsache. Setzte sich die Mehrheitsmeinung durch, müssten zahllose ICE-Häftlinge wenigstens eine Anhörung erhalten, in der über eine Freilassung gegen Kaution entschieden wird. Die Praxis der pauschalen Verwahrung wäre damit empfindlich beschnitten, und tausende laufende Fälle kämen in Bewegung. Man ahnt, weshalb die Regierung so verbissen an ihrer Auslegung festhält.

Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch, der nicht weiß, ob er den nächsten Morgen in Freiheit erlebt. Eine Anhörung ist kein Freibrief, sie ist nur die Möglichkeit, gehört zu werden, ehe ein Beamter über Monate hinter Gittern verfügt. Dass die Regierung selbst diese Möglichkeit verweigern wollte, sagt mehr über ihr Ziel als jede Rede.
Wir erleben es selbst, Woche für Woche, im Kampf darum, überhaupt in die Haftanstalten zu gelangen und zu sehen, was hinter ihren Mauern geschieht. Die Masseninhaftierung ist für Trump nicht bloß die Vorstufe zur Massenabschiebung, sie ist selbst ein Ziel, sie ist Rassismus. Die Haft ohne Anhörung ist keine Panne des Apparats, sie ist seine Absicht, das Wegsperren als Botschaft an alle, die bleiben. Wer den Menschen die Anhörung nimmt, nimmt ihnen das Erste, was ein Rechtsstaat gewährt, das Gehörtwerden, ehe über die Freiheit entschieden wird.
Hier zeigt sich, was ein Gericht im besten Fall ist. Nicht der Arm einer Partei, sondern die Schwelle, an der die Macht innehalten muss. Ein Richter, der gegen den urteilt, der ihn berief, beweist nicht Undank, sondern das Gegenteil dessen, was Trump von seinen Ernennungen erwartete. Er beweist, dass ein Amt mehr sein kann als die Erinnerung an den, der es verlieh. In dieser kleinen, unbequemen Treue zum Gesetz statt zum Gönner liegt der ganze Unterschied zwischen einer Republik und einem Hof.
Noch ist nichts entschieden, der Weg nach Washington ist weit, und der Oberste Gerichtshof hat den Präsidenten in anderen Fragen bereits gewähren lassen. Doch für einen Donnerstag, an dem 2 seiner eigenen Richter ihm binnen 4 Stunden die Grenze wiesen, gilt ein schlichter Satz. Die Freiheit stirbt nicht am lauten Angriff allein, sie überlebt an den leisen Orten, an denen jemand, der nichts zu gewinnen hat, dennoch beim Recht bleibt. Geklagt wird weiter, von uns wie von anderen, und um jeden Einlass wird gekämpft. Nur hat sich etwas verschoben, 2 Urteile mehr, und sie stehen nicht auf Trumps Seite.
Fortsetzung folgt …
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