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Das Urteil bleibt: Eine Jury befand Trump der sexuellen Misshandlung schuldig – und kein Gericht korrigiert das

VonTEAM KAIZEN BLOG

Juni 29, 2026

Es gibt Niederlagen, die man nicht mehr anfechten kann, und Niederlagen, die man nicht anfechten will, weil das Anfechten selbst eine Aussage ist. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Montag Donald Trumps Versuch zurückgewiesen, das Urteil der Geschworenen aufzuheben, das ihn für die sexuelle Misshandlung der Schriftstellerin E. Jean Carroll verantwortlich hält. Der Beschluss war knapp, unbegründet, wie es üblich ist. Kein einziger Richter notierte einen abweichenden Standpunkt. Nicht einer.

Das Urteil, das nun Bestand hat, stammt aus einem Geschworenenprozess von 2023. Die Jury befand, dass Trump Carroll im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine des Kaufhauses Bergdorf Goodman in Manhattan sexuell misshandelt hatte, nachdem eine freundliche Begegnung in Gewalt umgeschlagen war. Dieselbe Jury stellte fest, dass Trump Carroll verleumdete, als er ihre Aussage 2022 öffentlich bestritt. Das Strafmaß: fünf Millionen Dollar. Hinzu kommen 83,3 Millionen Dollar aus einem zweiten Verleumdungsprozess, über den noch ein Berufungsverfahren läuft und das noch nicht vor dem Obersten Gerichtshof liegt.

Trumps Anwälte hatten argumentiert, die Beweisregeln im Verfahren seien gebrochen worden. Konkret störten sie sich daran, dass Richter Lewis Kaplan die Aussagen zweier weiterer Frauen zugelassen hatte, die Trump ebenfalls sexueller Übergriffe beschuldigen – Aussagen, die als ähnlich genug eingestuft wurden, um relevant zu sein. Die Anwälte nannten das „hochgradig entzündliches“ Beweismaterial. Carrolls Anwältin Roberta Kaplan, die mit dem Richter nicht verwandt ist, konterte, die Entscheidungen seien im Einklang mit vergleichbaren Fällen im ganzen Land gewesen. „Diese Frage ist einer Überprüfung nicht würdig“, schrieb sie. Der Oberste Gerichtshof sah das offenkundig genauso.

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Es gibt einen Satz in den Gerichtsdokumenten, den man festhalten muss. Trumps Anwalt Justin D. Smith schrieb: „Diese Behandlung eines Präsidenten kann nicht aufrechterhalten werden.“ Smith ist inzwischen von Trump für einen Richterposten an einem Berufungsgericht nominiert worden. Das ist kein Kommentar über die Unabhängigkeit der Justiz. Es ist ein Kommentar über das Verhältnis dieser Regierung zur Justiz – als Werkzeug, nicht als Kontrollinstanz.

Carroll hat sich nicht weggedrängen lassen. Sie ist seit Jahrzehnten Kolumnistin und frühere Fernsehmoderatorin. Sie hat die Angriffe Trumps – der sie als „Not my type“ bezeichnet und ihre Aussage als vollständige Erfindung abgetan hatte – öffentlich ertragen, ohne ihre Darstellung zu ändern. Die Jury hat ihr geglaubt. Zwei Gerichte haben das bestätigt. Der Oberste Gerichtshof hat es nun ein drittes Mal bestätigt, indem er nichts sagte – was in diesem Fall dasselbe bedeutet wie: Es bleibt, wie es ist.

Trump hat in anderen Verfahren mehr Glück gehabt. Eine New Yorker Zivilstrafe von über 500 Millionen Dollar wegen Betruges wurde von einem Berufungsgericht aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof gewährte ihm 2024 weitgehende Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung. Aber der Carroll-Fall ist eine andere Kategorie. Es geht nicht um Steuern, nicht um Geschäftspraktiken, nicht um Wahlkampffinanzierung. Es geht um eine Frau, die vor einem Geschworenengericht ausgesagt hat, was ihr in einer Umkleidekabine angetan wurde. Und ein Gericht nach dem anderen hat entschieden, ihr zu glauben.

Die philosophische Dimension dieses Verfahrens liegt nicht im Recht selbst, sondern in dem, was Recht in einem solchen Fall leisten kann und was nicht. Es gibt keine Strafe, die zurückgibt, was Carroll verloren hat – nicht den Moment, nicht die Jahre, in denen ihre Aussage öffentlich als Lüge behandelt wurde, nicht die Erschöpfung des jahrelangen Kampfes durch mehrere Gerichtsinstanzen gegen einen Mann, der als Präsident die Ressourcen des Staates hinter seine persönliche Verteidigung stellen kann. Was Recht leisten kann, ist Anerkennung. Das Urteil ist Anerkennung. Der Montag ist Anerkennung. Carroll hat mit dem Weg an die Öffentlichkeit ein Risiko eingegangen, das viele Frauen in vergleichbaren Situationen abschreckt. Sie wusste, dass ihr Name sofort mit Trumps Gegendarstellung verknüpft werden würde, dass Millionen Menschen ihr nicht glauben würden, dass der Angriff auf ihre Glaubwürdigkeit professionell organisiert sein würde. Sie ist trotzdem gegangen. Und jetzt hat der Oberste Gerichtshof – mit null Gegenstimmen – entschieden, dass Trumps Versuche, das Urteil der Geschworenen zu kippen, keine Überprüfung verdienen.

Das ist kein triumphaler Abschluss. Carroll kämpft noch immer um die 83,3 Millionen aus dem zweiten Verfahren. Trump wird weiter bestreiten, weiter anfechten, weiter nominieren, wer ihm nützlich erscheint. Aber an diesem Montag gilt: Eine Jury hat geurteilt. Drei Gerichtsinstanzen haben bestätigt. Der Oberste Gerichtshof hat abgenickt – schweigend, was hier laut ist.

E. Jean Carroll hat ihre Version der Ereignisse nie geändert. Das Gericht auch nicht.

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