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Der Richter, der Trumps Namen vom Kennedy Center entfernen ließ

VonRainer Hofmann

Mai 29, 2026

Washington D.C. – Donald Trump wollte dem kulturellen Herz Washingtons seinen Namen geben. Nun hat ein Bundesrichter diesem Vorhaben vorerst ein Ende gesetzt und dabei Worte gefunden, die weit über einen gewöhnlichen Verwaltungsstreit hinausreichen. Mit einem 94 Seiten umfassenden Urteil entschied Bundesrichter Christopher Cooper am Freitag, dass die Führung des John F. Kennedy Center for the Performing Arts ihre gesetzlichen Befugnisse überschritten habe, als sie Trumps Namen an dem Gebäude anbringen ließ. Gleichzeitig stoppte er die geplante Schließung des traditionsreichen Kulturzentrums für eine groß angelegte Renovierung, die bereits im Juli beginnen sollte und nach Angaben der Verantwortlichen rund zwei Jahre gedauert hätte.

Für Trump ist die Entscheidung ein weiterer juristischer Rückschlag in einer Reihe von Auseinandersetzungen um seine Bemühungen, Washington dauerhaft nach seinen Vorstellungen umzugestalten. Seit seiner Rückkehr ins Weiße Haus hat der Präsident zahlreiche Projekte vorangetrieben, die seinen Einfluss auf das Erscheinungsbild der Hauptstadt sichtbar machen sollen. Dazu gehören der Abriss des Ostflügels des Weißen Hauses zugunsten eines neuen Ballsaals, die Anbringung seines Namens oder Bildes an mehreren Bundesgebäuden sowie Pläne für einen monumentalen Triumphbogen mit Blick auf den Potomac. Das Kennedy Center nahm dabei eine besondere Rolle ein. Das Gebäude gilt als lebendiges Denkmal für Präsident John F. Kennedy und gehört zu den bekanntesten Kulturinstitutionen der Vereinigten Staaten. Nachdem Trump im vergangenen Jahr die Kontrolle über den Vorstand des Hauses übernommen hatte, wurde eine Mehrheit von Vertrauten und politischen Verbündeten in das Gremium berufen. Diese setzten Trump anschließend an die Spitze des Vorstands und beschlossen später, seinen Namen zusätzlich auf der Fassade des Gebäudes zu verewigen.

Neue Beschriftungen wurden angebracht. Zeitweise trug die Front des Gebäudes die Bezeichnung „The Donald J. Trump and the John F. Kennedy Memorial Center for the Performing Arts“.

Genau darin sah Richter Cooper einen klaren Gesetzesverstoß. Der Kongress habe das Kulturzentrum 1964 ausdrücklich nach John F. Kennedy benannt. Deshalb könne auch nur der Kongress diese Entscheidung wieder ändern. Weder der Vorstand noch die Regierung seien befugt, eigenständig einen neuen Namen festzulegen oder einen anderen Politiker auf der Vorderseite des Gebäudes zu ehren.

Der Richter ordnete deshalb an, dass Trumps Name innerhalb von zwei Wochen von der Fassade sowie aus sämtlichen offiziellen Materialien entfernt werden muss. Dazu gehören sowohl digitale Darstellungen als auch physische Beschilderungen. Ebenso deutlich fiel seine Kritik an den Plänen zur Schließung des Gebäudes aus. Der Vorstand habe die Entscheidung am 16. März getroffen, ohne ausreichend Informationen über die Folgen für den Betrieb, die Veranstaltungen und die rechtlichen Verpflichtungen der Einrichtung einzuholen. Die Abstimmung sei schlecht vorbereitet gewesen und habe den Eindruck erweckt, dass das Ergebnis bereits vorab feststand.

Die Verantwortlichen des Kennedy Centers weisen diese Darstellung zurück. Roma Daravi, die Sprecherin des Hauses, kündigte unmittelbar nach dem Urteil Berufung an. Sie erklärte, man sei überzeugt, dass ein höheres Gericht die Entscheidung des Vorstands bestätigen werde, Trumps historische Beiträge für das nationale Kulturzentrum anzuerkennen.

Gleichzeitig verwies sie auf den baulichen Zustand des Gebäudes. Nach Angaben der Leitung leidet das 1965 begonnene Bauwerk unter erheblichen Wasserschäden, Korrosion und veralteter Technik. Mehrere zentrale Kühlsysteme seien Jahrzehnte alt und müssten ersetzt werden. Der Vorstand argumentiert, eine umfassende Schließung sei die effizienteste Möglichkeit, die notwendigen Arbeiten durchzuführen. Tatsächlich hatten Vertreter des Kennedy Centers in den vergangenen Monaten Journalisten, Mitarbeiter des Kongresses und Stadtvertreter durch das weitläufige Gebäude geführt. Dabei wurden beschädigte Bereiche, Wasserflecken und technische Probleme gezeigt. Mike Floca, Geschäftsführer und operativer Leiter des Hauses, erklärte damals, er habe die Möglichkeit einzelner Reparaturen geprüft, letztlich jedoch eine vollständige Schließung empfohlen.

Kritiker bezweifeln allerdings, dass es ausschließlich um notwendige Bauarbeiten geht. Die demokratische Abgeordnete Joyce Beatty aus Ohio, die als Mitglied des Vorstands gegen die Pläne vor Gericht zog, argumentierte, die Schließung könne auch dazu dienen, sinkende Besucherzahlen und politische Spannungen innerhalb der Einrichtung zu kaschieren. Nach ihrer Auffassung gehört das Kennedy Center der amerikanischen Öffentlichkeit und nicht Donald Trump. Der Richter folgte ihrer Klage weitgehend. Gleichzeitig ließ er eine zweite Klage von Denkmal- und Kulturorganisationen nur teilweise gelten. Diese Gruppen hatten befürchtet, dass das Gebäude weitreichender umgestaltet oder sogar in Teilen abgerissen werden könnte. Cooper erklärte, dafür gebe es derzeit nicht genügend konkrete Hinweise. Er machte jedoch deutlich, dass er die Situation erneut prüfen werde, falls sich Umfang oder Art der Arbeiten wesentlich verändern sollten.

Damit bleibt die Zukunft des Kennedy Centers vorerst offen. Die geplante Schließung ist gestoppt. Die Umbenennung wurde für rechtswidrig erklärt. Doch die Regierung und die von Trump dominierte Führung des Hauses haben bereits angekündigt, den Rechtsstreit in die nächste Instanz zu tragen. Für den Moment steht jedoch eine Feststellung des Gerichts im Mittelpunkt: Das Kennedy Center wurde vom Kongress zu Ehren John F. Kennedys geschaffen. Solange der Kongress nichts anderes beschließt, bleibt es auch dabei.

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2 Comments
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Ela Gatto
17 Tage vor

Richter Copper hat eine gute Entscheidung getroffen.

Leider war zu erwarten, dass das tobende Trumpelstilzchen in Berufung gehen wird.
Im Zweifel per Eilantrag zum Marionetten Supreme Court.

Dabei wäre es für Trump doch wahrscheinlich ein leichtes die Namensänderung im Kongress mit seinen Ja-Sagern durch zu bringen.
Es sei denn, es braucht eine 2/3 Mehrheit

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