Der Oberste Gerichtshof verengt die barmherzige Haftentlassung des First Step Act und entscheidet, dass weder eine Strafe, die das Land längst für zu hart hält, noch der Zweifel an der Schuld außergewöhnlich und zwingend genug sei!
Was gilt als außergewöhnlicher und zwingender Grund, einen Menschen früher aus dem Gefängnis zu lassen? Eine tödliche Krankheit, ein sehr hohes Alter oder ein Notfall in der Familie? Für all das lautet die Antwort im Bundessystem „vielleicht“, genauer „eher nicht“. Und was ist mit einer Strafe, die der Kongress heute selbst für zu hart hält, oder mit dem Fall, dass ein Richter später daran zweifelt, ob ein Mensch überhaupt zu Recht verurteilt wurde? Seit Ende 2018 war auch hier die Antwort „vielleicht“, jedenfalls vor einigen Bundesgerichten. Das hat sich vergangene Woche geändert. Die Mehrheit des Obersten Gerichtshofs hat auf beide Fragen mit Nein geantwortet und damit die barmherzige Haftentlassung im Bundessystem enger gezogen. In zwei getrennten Entscheidungen befanden die Richter, dass diese Entlassung weder dazu dienen dürfe, Zweifel an einer Verurteilung neu zu prüfen, noch dazu, eine Strafe zu mindern, die nach den heutigen Maßstäben als überzogen gälte.
Die barmherzige Entlassung gehört seit 1984 zum Bundesrecht, als der Kongress den Gerichten die Befugnis gab, eine Haftstrafe aus „außergewöhnlichen und zwingenden“ Gründen zu verkürzen. Damals freilich konnte allein die Gefängnisbehörde einen solchen Antrag stellen, und sie tat es so gut wie nie. Ein Bericht des Justizministeriums von 2013 fand im Schnitt nur vierundzwanzig Entlassungen im Jahr, also etwa ein Hundertstel Prozent der Bundesgefangenen. Auch um das zu ändern, verabschiedete der Kongress 2018 das überparteiliche Reformgesetz First Step Act, das Donald Trump in seiner ersten Amtszeit unterzeichnete. Es erlaubte den Inhaftierten, ihr Gesuch um Entlassung unmittelbar einem Richter vorzulegen. Das führte keineswegs zu massenhaften Entlassungen, aber zu einer etwa zwanzigfachen Zunahme der erfolgreichen Anträge, auf 481 von gut 2500 Gesuchen im Haushaltsjahr 2024. Es ist eine eigene Ironie, dass nun ausgerechnet das Gesetz, das Trump unterschrieb, von einem Gericht beschnitten wird, das er mitgeprägt hat.
In etwa einem Fünftel der bewilligten Fälle nannten die Richter eine „ungewöhnlich lange Strafe und eine Gesetzesänderung“ als Teil ihrer Begründung. Genau diesen Weg verschließt die Entscheidung in der Sache Rutherford gegen die Vereinigten Staaten. Daniel Rutherford hatte 2003 zwei bewaffnete Raubüberfälle begangen, und eine Jury sprach ihn mehrerer Taten schuldig, darunter in zwei Fällen des Gebrauchs einer Schusswaffe bei einer Gewalttat. Damals verlangte das Bundesrecht, dass bestimmte Strafen für solche Anklagen einzeln zu vergelten sind, also nacheinander zu verbüßen waren. So kam eine Strafe von zweiundvierzigeinhalb Jahren zustande, getrieben vor allem durch zweiunddreißig zwingende Jahre für die Waffenvorwürfe. Der First Step Act schaffte dieses Stapeln für künftige Fälle ab. Würde Rutherford heute für dieselbe Tat verurteilt, drohten ihm mindestens vierzehn Jahre. Er ersuchte unter anderem aus diesem Grund um Entlassung. Die Richterin Amy Coney Barrett schrieb für die Mehrheit, die Entscheidung des Kongresses, neue Strafgesetze nicht auf alte Fälle anzuwenden, sei häufig und deshalb nichts Außergewöhnliches und falle somit nicht unter die barmherzige Entlassung. Hier liegt die Umkehrung, die das ganze Urteil trägt. Weil das Unrecht gewöhnlich ist, soll es nicht außergewöhnlich sein. Dass ein Mann achtundzwanzig Jahre länger sitzt, als das Land sie heute noch verhängen würde, wird nicht dadurch erträglich, dass es vielen so ergeht. Das Gericht verwechselt die Häufigkeit eines Übels mit seiner Berechtigung.
Bemerkenswert ist, dass die Mehrheit zu diesem Schluss kam, obwohl der Kongress ausdrücklich bestimmt hatte, wer den Begriff „außergewöhnlich und zwingend“ zu füllen habe, und es waren nicht die Richter. Das Gesetz von 1984 schuf die Strafzumessungskommission und trug ihr auf, festzulegen, was ein berechtigtes Gesuch ausmacht. Diese Kommission entschied 2023, dass eine ungewöhnlich lange Strafe unter bestimmten Umständen ein außergewöhnlicher und zwingender Grund sein könne, wenngleich der Beschluss in der Kommission selbst umstritten war. Für die drei liberalen Richter hätte das die Sache beenden müssen. In ihrem abweichenden Votum schrieb Sonia Sotomayor, der Kongress habe die Kommission beauftragt, „nicht dieses Gericht“. Die Vorschrift habe niemanden von selbst freigelassen, betonte sie, denn achtzig Prozent der Gesuche würden weiterhin abgelehnt; sie erlaube es den Richtern lediglich, ein Missverhältnis der Strafe im Einzelfall mitzubedenken. Das Gericht hat sich also eine Befugnis genommen, die der Kongress einer anderen Stelle gegeben hatte, und es tat dies im Namen der Zurückhaltung.
Der zweite Fall, Fernandez gegen die Vereinigten Staaten, stellte dieselbe Frage in härterer Form. Wenn schon eine überholte Strafe nicht zwingend ist, was ist dann mit der möglichen Unschuld? Joe Fernandez wurde 2014 wegen eines Mordkomplotts gegen Bezahlung verurteilt und zu zweimal lebenslänglich verurteilt. Er hat seine Unschuld stets beteuert. Kein Gericht hat ihn bis heute für unschuldig erklärt, doch 2022 gewährte ihm jener Bezirksrichter, der seinen ursprünglichen Prozess geleitet hatte, die Entlassung auf die bereits verbüßte Zeit, vor allem aus Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen. Fernandez hatte zudem eine weit längere Strafe erhalten als die mutmaßlichen Mittäter, die sich auf eine Verständigung eingelassen hatten.
Wir recherchieren diesen Fall seit Monaten, und das Ergebnis reicht über bloße Zweifel an der Verurteilung hinaus. Die Abläufe widersprechen einander, die Ortsangaben fügen sich nicht zusammen, und am Ende passt nichts zueinander. Vieles, was vor Gericht ausgesagt wurde, trägt die Züge persönlicher Schutzbehauptungen, der Worte von Menschen also, die zuerst sich selbst in Sicherheit bringen wollten. Wenn eine Verurteilung auf solchem Grund ruht und das höchste Gericht zugleich erklärt, die Unschuld sei kein zwingender Grund, dann steht mehr auf dem Spiel als das Schicksal eines einzelnen Mannes.
Die Mehrheit des Obersten Gerichtshofs befand, auch Zweifel an der Gültigkeit einer Verurteilung seien kein zulässiger Grund. Schon der Begriff der barmherzigen Entlassung, schrieb Barrett, zeige, dass das Gesetz „darauf zielt, Gnade zu gewähren, statt rechtliche Fehler zu berichtigen“. In ihrem allein stehenden abweichenden Votum hielt Ketanji Brown Jackson dem unverblümt entgegen: „Ein unschuldiger Mann, der lebenslang im Gefängnis sitzt. Kann es einen außergewöhnlicheren und zwingenderen Grund geben, eine Haftstrafe zu verkürzen, als diesen?“ Man muss diesen Satz neben Barretts Satz stellen, um die ganze Kälte zu ermessen. Das Gericht sagt einem möglicherweise Unschuldigen, dass seine Unschuld die falsche Art von Grund sei, und nennt das die Treue zum Wortsinn der Gnade.
Ein Teil der Begründung lautet, der richtige Weg für einen, der seine Verurteilung für ungültig hält, sei ein Antrag auf Haftprüfung, das Habeas Corpus, oder die bundesrechtliche Überprüfung nach der Verurteilung, nicht die barmherzige Entlassung. Das Habeas Corpus ist das alte Mittel, mit dem ein Festgehaltener ein Gericht prüfen lassen kann, ob seine Gefangenschaft rechtmäßig ist, und es hat im amerikanischen Recht in den letzten Monaten gerade im Zusammenhang mit der Einwanderungshaft neue Aufmerksamkeit gefunden. Das macht den nächsten Fall zum First Step Act bemerkenswert. Am Montag nahmen die Richter die Sache Maxwell gegen Thomas für die kommende Sitzungsperiode an, in der zu klären ist, ob ein Bundesgefangener das Habeas Corpus nutzen kann, um den Umgang der Gefängnisbehörde mit den unter dem First Step Act erweiterten Anrechnungen für gute Führung anzufechten. Solche Anrechnungen könnten einen Menschen früher aus der Haft in den Hausarrest oder ein Übergangsheim bringen. Es ist, als bliebe nach dem Verschließen der einen Tür allein noch diese eine offen.
Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass das Gericht nach Ansicht des Rechtsanalytikers Doug Berman nicht über das Ziel hinausschoss. Die Urteile beträfen die Art der Gesuche, die Bundesgefangene künftig stellen, doch man dürfe und solle nicht versäumen, geltend zu machen, dass vielerlei andere Gründe in anderen Zusammenhängen außergewöhnlich und zwingend sein könnten. Die Tür ist also nicht ganz zu, nur die beiden schwersten Gründe sind ausgeschlossen.
Am Ende bleibt eine harte Frage über das Wesen der Gnade. Das Gericht hat eine Grenze gezogen, jenseits derer die Barmherzigkeit kein Unrecht mehr berühren darf. Doch was ist eine Gnade wert, die wegsehen muss, wenn ein Mensch womöglich unschuldig ist, und die nichts ausrichten darf gegen eine Strafe, die das Land selbst verworfen hat? Eine Barmherzigkeit, die man empfinden, aber nicht in Handlung setzen darf, ist keine. Und ein Gericht, das das Leiden der zu hart oder zu Unrecht Eingesperrten gewöhnlich nennt, hat damit gesagt, wie viel ihm dieses Leiden gilt. Den Maßstab hat Jackson genannt, und das Gericht hat ihn nicht bestanden.
Updates – Kaizen Kurznachrichten
Alle aktuellen ausgesuchten Tagesmeldungen findet ihr in den Kaizen Kurznachrichten.
Zu den Kaizen Kurznachrichten In English