Washington D.C. (KB) – Donald Trump wollte drei Redaktionen loswerden. Am Freitag verkündete er, CNN, MS NOW und Politico hätten im Weißen Haus nichts mehr zu suchen. Am Samstag standen deren Journalisten vor verschlossenen Türen, ihre Presseausweise wurden eingezogen. Am Mittwoch saßen die Anwälte der Medienunternehmen vor Bundesrichter Timothy J. Kelly in Washington. Dort bekam Trumps Ankündigung ein erhebliches juristisches Problem: Der Präsident hatte selbst erklärt, weshalb er die Reporter ausgeschlossen hatte. Ihm missfiel ihre Berichterstattung. Nun muss seine Regierung begründen, warum sie Medienunternehmen wegen ihrer journalistischen Arbeit vom Gelände des Weißen Hauses fernhalten darf. Kelly hörte beide Seiten an und nahm die Argumente zur Prüfung entgegen. Eine Entscheidung verkündete er zunächst nicht.
Theodore J. Boutrous, Anwalt der drei Medienunternehmen, begann mit der Frage, was einer Regierung erlaubt sei, wenn sie einem Journalisten den Presseausweis entziehe. Das Weiße Haus müsse klare Regeln festlegen und den Betroffenen Gelegenheit geben, sich gegen Vorwürfe zu wehren. Im vorliegenden Fall habe es vor dem Ausschluss „nicht einmal den Anschein eines rechtsstaatlichen Verfahrens“ gegeben, erklärte Boutrous. Er bezeichnete die Maßnahme als beispiellose Bestrafung. Besonders schwer wiege, dass Trump die Begründung selbst geliefert habe: In öffentlichen Äußerungen habe er wiederholt deutlich gemacht, die Reporter wegen ihrer Berichterstattung ausschließen zu wollen. „Er beweist immer wieder, dass wir recht haben“, sagte Boutrous. Der Präsident sei praktisch der wichtigste Zeuge seiner eigenen Gegenseite.
Das Weiße Haus trägt inzwischen eine andere Begründung vor. In seinem Gerichtsschriftsatz heißt es, CNN, MS NOW und Politico hätten Verhaltensregeln verletzt und durch ihre Berichterstattung die nationale Sicherheit gefährdet. Außerdem hätten sie Unwahrheiten verbreitet. Michael Velchik, der Anwalt der Regierung, hielt die Auffassung der Medienunternehmen für eine absurde Auslegung des 1. Zusatzartikels zur amerikanischen Verfassung. Aus Sicht der Regierung könne der Präsident Journalisten den Zugang verwehren, wenn ihre Arbeit Sicherheitsinteressen berühre. Der Zugang zum Weißen Haus sei ein „Privileg, kein Recht“. Über genau diesen Satz wurde am Mittwoch gestritten: Darf eine Regierung eine bestehende Akkreditierung unter Berufung auf ihre Unzufriedenheit mit der Berichterstattung entziehen, oder setzen Verfassung und Rechtsprechung diesem Vorgehen Grenzen?
Die Vorwürfe zur nationalen Sicherheit tauchten in Schreiben auf, die das Weiße Haus erst am Dienstag an die drei Medienunternehmen verschickte. Der Ausschluss war da längst wirksam. CNN wurde unter anderem ein Bericht vom Januar 2026 über streng geheime Baudetails im Zusammenhang mit dem Bunker im Ostflügel des Weißen Hauses vorgehalten. MS NOW sollte mit einem Artikel vom Juni die nationale Sicherheit gefährdet haben, in dem eine Quelle Trumps Einschätzung der iranischen Bereitschaft zur Wiederaufnahme des Konflikts beschrieben hatte. Politico wurde die Veröffentlichung eines Dokuments zur Finanzierung des neuen Ballsaals vorgeworfen, das Angaben zu geplanten Sicherheitsmaßnahmen des Secret Service enthalten habe. Die Regierung nennt konkrete Veröffentlichungen. Ob diese Berichte tatsächlich Sicherheitsvorschriften verletzten, ist damit noch nicht gerichtlich festgestellt.
Boutrous verwies auf den zeitlichen Abstand. Die beanstandeten Artikel seien seit Monaten öffentlich. Erst nachdem Trump die Redaktionen ausgeschlossen und die Betroffenen Klage erhoben hatten, habe die Regierung die nationale Sicherheit zur Begründung gemacht. Während seiner abschließenden Erwiderung spottete der Anwalt darüber, irgendwann sei im Weißen Haus offenbar die Idee aufgekommen, man müsse jetzt über nationale Sicherheit sprechen. Er hielt die nachgeschobenen Vorwürfe für einen Versuch, eine Maßnahme zu rechtfertigen, die ursprünglich auf Trumps Abneigung gegen die Berichterstattung beruht habe. Ob das Gericht dieser Darstellung folgt, ist offen. Die Reihenfolge der Ereignisse steht dagegen fest: Zuerst kam das Verbot, danach die ausführlichen Schreiben.
Mit diesen Schreiben versuchte das Weiße Haus zugleich, ein weiteres Problem zu lösen. Die Regierung bezeichnete den Ausschluss nachträglich als vorläufig und räumte den Redaktionen bis Freitag Zeit ein, ihn anzufechten. Damit sei ein ausreichendes Verfahren gewährleistet, argumentierten ihre Anwälte. Richter Kelly unterbrach Velchik bei dieser Frage. Er wies darauf hin, dass Journalisten zunächst die Regeln kennen müssten, die für ihre Akkreditierung gelten. Außerdem müssten sie erfahren, welcher Verstoß ihnen konkret vorgeworfen werde. Die Medienunternehmen halten dem entgegen, dass sie vor der Sperre weder eine entsprechende Warnung noch die Möglichkeit erhalten hätten, sich zu verteidigen. Ein Verfahren, das erst beginnt, nachdem die Presseausweise eingezogen wurden, steht nun im Mittelpunkt des Streits.
Kelly kennt diesen Ablauf aus eigener Erfahrung. Trump nominierte ihn 2017 für das Bundesbezirksgericht in Washington. Im November 2018 entschied der Richter über den Ausschluss des damaligen CNN-Korrespondenten Jim Acosta. Nach einem Wortwechsel bei einer Pressekonferenz hatte das Weiße Haus dessen Zugang entzogen. Kelly ordnete an, den Presseausweis vorläufig wiederherzustellen, weil Acosta keine ausreichende Gelegenheit erhalten hatte, sich gegen die Maßnahme zu wehren. Eine abschließende Entscheidung darüber, ob der Ausschluss auch den 1. Zusatzartikel verletzte, traf der Richter damals ausdrücklich nicht. Die Regierung gab Acosta seinen Zugang zurück; CNN zog die Klage anschließend zurück. Der damalige Beschluss bietet den heutigen Klägern einen wichtigen Anknüpfungspunkt, nimmt Kelly die Entscheidung über den neuen Fall allerdings nicht ab.
Trump erinnerte sich ebenfalls an 2018. Noch vor der Anhörung griff er Kelly auf seiner eigenen Plattform an und bezeichnete ihn aus seiner Sicht als illoyal. Die Medienunternehmen hätten einen großartigen Richter erwischt, jedenfalls für sich, schrieb der Präsident. Er stellte zudem eine Berufung gegen eine für ihn ungünstige Entscheidung in Aussicht. Der ehemalige CNN-Korrespondent Acosta äußerte gegenüber C-SPAN die Erwartung, dass Kelly erneut zugunsten der Reporter entscheiden werde. Das Weiße Haus gehöre der amerikanischen Öffentlichkeit, erklärte er, und Journalisten müssten dort über den Präsidenten berichten können. Acostas Einschätzung bleibt die eines früher selbst betroffenen Reporters. Kelly hat seine Entscheidung im aktuellen Verfahren noch nicht verkündet.
Der Fall reicht über die drei klagenden Redaktionen hinaus. Gemeinsam mit der White House Correspondents’ Association legte das Reporters Committee for Freedom of the Press einen Schriftsatz vor, den 49 Medienunternehmen unterstützen. Darin wird geltend gemacht, die Regierung müsse bei der Vergabe und beim Entzug von Pressezugängen diskriminierungsfreie Regeln anwenden. Darüber, ob eine Berichterstattung fair sei, dürfe die Regierung nicht nach persönlichem Gefallen entscheiden. Auch andere Medienunternehmen reagierten praktisch auf das Verbot. Die großen Fernsehsender, die sich die Aufnahmen von Veranstaltungen des Präsidenten normalerweise teilen, setzten ihre gemeinsame Berichterstattung aus. Einige Redaktionen verzichteten vorübergehend darauf, Fotos aus diesem Pressepool zu veröffentlichen. Trump konnte weiterhin vor Kameras treten, musste dafür aber andere Wege finden.
Wie ungewohnt die Lage für den Präsidenten war, zeigte sich bereits am Montag auf dem Südrasen des Weißen Hauses. Trump durchschnitt dort ein Band zur Einweihung seines neuen Hubschrauberlandeplatzes. Der übliche Fernsehpool fehlte. Ein kleinerer Sender zeichnete die Veranstaltung auf, konnte Trumps Stimme jedoch gegen den Lärm von Marine One nicht ausreichend einfangen. Später erschienen trotzdem Bilder des Präsidenten auf CNN: Andere Kameras filmten seine Ankunft in New York, wo er Bürgermeister Zohran Mamdani in dessen Amtssitz Gracie Mansion besuchte. Trump erklärte dort, die Sender hätten zwar einen Boykott angekündigt, berichteten aber weiterhin über ihn. Tatsächlich betraf die gemeinsame Entscheidung bestimmte Aufnahmen und Einsätze des Fernsehpools im Weißen Haus, keinen vollständigen Verzicht auf jede Berichterstattung über den Präsidenten.
Am Dienstag begegnete Trump bei den Vereinten Nationen der CNN-Korrespondentin Kaitlan Collins. Er zeigte sich überrascht, dass sie dort über ihn berichtete. Collins entgegnete, die Vereinten Nationen hätten ihr den Zutritt gestattet. Trump sagte, sie solle auch dort nicht über ihn berichten, und verwies auf die Ankündigung der Sender, ihre gemeinsame Berichterstattung auszusetzen. Der kurze Wortwechsel verdeutlicht, wie weit Trumps Anspruch in seinen öffentlichen Äußerungen reicht: Sein Ausschluss betraf das Weiße Haus, doch er beanstandete auch die Anwesenheit einer Reporterin an einem anderen Veranstaltungsort, über dessen Akkreditierung er an diesem Tag nicht entschied.
Zum Zusammenschluss der protestierenden Fernsehsender gehört ausgerechnet Fox News. Der Sender beteiligt sich gemeinsam mit ABC, CBS und NBC sowie CNN am Fernsehpool des Weißen Hauses. Die Unternehmen wechseln sich bei den Aufnahmen ab und stellen das Material anschließend anderen Redaktionen zur Verfügung. Am Dienstag hätte Fox News Trumps Ankunft mit der Air Force One auf der Joint Base Andrews filmen sollen. Der Sender übernahm den Einsatz nicht. Seine Sprecherin verwies auf die gemeinsame Erklärung der Fernsehsender: Keine Regierung solle eine Nachrichtenorganisation wegen ihrer Berichterstattung einschränken. Auch Newsmax lehnt das Verbot ab. Dessen Vorsitzender Christopher Ruddy warnte, ein solcher Ausschluss schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall, der künftig ebenso konservative Medien treffen könne.
Für Fox News ist die Solidarität mit einem Konkurrenten keine völlig neue Erfahrung. Als die Obama-Regierung 2009 versuchte, den Sender von einer Veranstaltung des Finanzministeriums auszuschließen, weigerten sich die anderen Mitglieder des Pressepools, ohne Fox News teilzunehmen. Die Regierung gab nach. Heute steht Bryan Boughton, Leiter des Washingtoner Büros von Fox News, der Gruppe der Fernsehsender vor. Er unterzeichnete die Erklärung zur Aussetzung der gemeinsamen Berichterstattung. Zugleich ist Jacqui Heinrich von Fox News Präsidentin der White House Correspondents’ Association. Damit tragen Journalisten eines Senders, dessen politische Sendungen Trump häufig unterstützen, öffentlich den Widerspruch gegen dessen Ausschlussentscheidung mit. Die gemeinsame Akkreditierung kann ihren Wert schnell wechseln, sobald eine andere Regierung über die Tür entscheidet.
Juristisch kommt noch ein früherer Streit mit Associated Press hinzu. Nachdem Reporter der Nachrichtenagentur die Bezeichnung „Golf von Amerika“ nicht übernommen hatten, schränkte das Weiße Haus ihren Zugang zu bestimmten Veranstaltungen ein. Ein Berufungsgericht erkannte später an, dass der Präsident bei besonders begrenzten und persönlichen Terminen, etwa im Oval Office oder an Bord der Air Force One, auswählen könne, welche Reporter teilnehmen. Das jetzige Verbot reicht erheblich weiter. Die Journalisten der drei Medienunternehmen dürfen das Gelände des Weißen Hauses überhaupt nicht betreten, auch jene gemeinsam genutzten Pressebereiche nicht, in denen ihre Arbeitsausrüstung aufbewahrt wird. Ob die Regierung die frühere Entscheidung auf einen derart umfassenden Ausschluss übertragen darf, gehört zu den offenen Fragen dieses Verfahrens.
Nach der Anhörung blieb die Sperre zunächst bestehen. Kelly nahm die Argumente beider Seiten zur Prüfung entgegen und kündigte eine spätere Entscheidung an, ohne einen Zeitpunkt zu nennen. CNN, MS NOW und Politico verlangen, bis zur Klärung ihrer Klage wieder Zugang zum Weißen Haus zu erhalten. Die Regierung besteht darauf, den Ausschluss aufrechterhalten zu dürfen. Ihre nachträglichen Schreiben sprechen von Sicherheitsverstößen; Trumps eigene öffentliche Äußerungen handeln von Berichterstattung, die ihm missfällt. Zwischen diesen beiden Begründungen liegt die Frage, mit der sich der Richter nun befassen muss. Vor den Türen des Weißen Hauses warten währenddessen Journalisten, deren Presseausweise weiterhin eingezogen sind.
Fortsetzung folgt …
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