Richter Charles Breyer stoppt Trumps Nationalgarde-Einsatz in Los Angeles – Verfassungsbruch festgestellt

VonRainer Hofmann

Juni 13, 2025

Es ist ein juristischer Paukenschlag, der weit über Kalifornien hinaus hallt: Der Bundesrichter Charles R. Breyer hat am Donnerstag im Fall Newsom v. Trump (Az.: 3:25-cv-04870-CRB) eine einstweilige Verfügung gegen Präsident Donald Trump erlassen und ihn angewiesen, die Kontrolle über die Nationalgarde unverzüglich an den Bundesstaat Kalifornien zurückzugeben. Der Grund: Der Einsatz von rund 4.000 Soldaten der Nationalgarde zur Unterstützung von Einwanderungsrazzien in Los Angeles sei illegal, verstoße gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten und überschreite die präsidiale Befugnis nach geltendem Bundesrecht.

Die Anordnung tritt am Freitagmittag in Kraft. Bis dahin bleibt die Lage angespannt – juristisch wie politisch. Das Weiße Haus reagierte zunächst nicht auf Nachfragen zu dem Urteil. Doch der Richterspruch hat Gewicht: Breyer beruft sich in seiner Begründung ausdrücklich auf den zehnten Verfassungszusatz, der den Bundesstaaten das Recht auf Selbstverwaltung garantiert, insbesondere dann, wenn es um den Einsatz von Truppen innerhalb ihrer Grenzen geht.

Der Hintergrund: Seit Tagen versammeln sich in Los Angeles Tausende Menschen zu Protesten gegen die verschärften Abschiebemaßnahmen der Trump-Regierung. In unmittelbarer Nähe zum Metropolitan Detention Center, einem zentralen Ort für die Festsetzung von Migrantinnen und Migranten, kam es wiederholt zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften. Videos zeigen berittene Polizei, die mit Holzstöcken auf Menschen eindrischt, während Einheiten der Nationalgarde und des Heimatschutzministeriums (DHS) schwer bewaffnet das Gelände sichern.

Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom hatte den Einsatz der Garde von Beginn an abgelehnt und schließlich Klage eingereicht. In einem Eilantrag forderte der Bundesstaat, den Einsatz der Soldaten bei Einwanderungsrazzien zu untersagen. Die Nationalgarde sei ursprünglich zum Schutz föderaler Gebäude angefordert worden, argumentierte Newsom, nicht zur Unterstützung bei Maßnahmen, die die gesellschaftliche Lage zusätzlich eskalieren ließen. Der Einsatz, so der Gouverneur, sei ein gefährlicher Präzedenzfall und widerspreche dem Geist des Föderalismus.

Richter Breyer folgte dieser Argumentation in weiten Teilen. In der richterlichen Anordnung vom 12. Juni 2025 heißt es wörtlich:

Den Beklagten wird vorübergehend untersagt, Mitglieder der Kalifornischen Nationalgarde in Los Angeles einzusetzen. Die Beklagten werden angewiesen, die Kontrolle über die Kalifornische Nationalgarde an Gouverneur Newsom zurückzugeben. Das Gericht setzt diese Anordnung bis Freitag, den 13. Juni 2025, um 12 Uhr mittags aus. Die Kläger werden angewiesen, innerhalb von 24 Stunden eine symbolische Sicherheitsleistung in Höhe von 100 US-Dollar zu hinterlegen.

Zugleich ordnete Breyer eine weitere Anhörung für den 20. Juni an, in der geklärt werden soll, ob eine dauerhafte einstweilige Verfügung notwendig ist. Die Fristen dafür sind streng getaktet: Die Kläger müssen ihre Schriftsätze bis spätestens 16. Juni einreichen, die Beklagten haben bis zum 18. Juni Zeit für ihre Erwiderung, und die Replik der Kläger ist für den 19. Juni angesetzt. Was das Urteil konkret für die Lage vor Ort bedeutet, bleibt vorerst unklar. Zwar muss die Kontrolle über die Garde zurückgegeben werden, doch wie die Exekutive darauf reagiert, ob es Widerstand gegen die gerichtliche Anordnung gibt, und wie sich die Sicherheitslage weiterentwickelt, ist offen. Fest steht: Der Rechtsstaat hat gesprochen – und dem Präsidenten eine deutliche Grenze gesetzt.

Inmitten aufgeladener Debatten über Machtmissbrauch, Migration und Militarisierung hat Charles Breyer ein klares Zeichen gesetzt: Die Verfassung ist kein Spielball politischer Willkür. Und Kalifornien bleibt, zumindest für den Moment, unter eigener Kontrolle.

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Lea Ofrafiki
Lea Ofrafiki
26 Tage zuvor

Na endlich und Gott sei Dank! Bleibt abzuwarten, ob sich DT daran hält. Falls nicht, wird das Offensichtliche mehr als deutlich.

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