Das Land, das die Abhängigkeit vom Westen seit Jahren zum Feindbild erklärt, schaltet sein modernes Mobilfunknetz mit finnischen und schwedischen Altanlagen an, dazu mit chinesischer Technik und einer staatlichen Ausnahme. 7 Jahre nachdem andere mit dem kommerziellen Ausbau von 5G begannen, räumt Russland die Hindernisse weg, die es sich zu einem guten Teil selbst gestellt hat. Die politische Losung hieß Unabhängigkeit vom Ausland. Am Funkmast hängt die Wirklichkeit.
Die Mechanik der Entscheidung klingt großzügig. Beeline und MegaFon erhalten je 90 Megahertz neuer Frequenzen, gratis und ohne Auktion; MTS und T2 bekommen dieselbe Zuteilung. Zusätzlich dürfen die Betreiber ihre vorhandenen LTE-Bänder für 5G nutzen. Der schärfere Teil steht jedoch in einem Datum: Ausländische Basisstationen, die bis zum 1. September 2026 installiert wurden, bleiben ausdrücklich erlaubt.

Bei dem Wort ausländisch wird die russische Vorgeschichte plötzlich konkret. Ein großer Teil des Netzes läuft mit Anlagen von Nokia aus Finnland und Ericsson aus Schweden. Hinzu kommen Huawei und ZTE aus China. Vor dem Krieg kamen Nokia und Ericsson zusammen auf etwa die Hälfte der russischen Basisstationen, Huawei allein auf einen großen Teil des Rests. Finnland und Schweden gehören heute beide der NATO an, und genau deren Anlagen sollen Russlands Netz nun am Leben halten.
Die Verspätung ist hausgemacht. Moskau wollte 5G schon 2020 in seinen Millionenstädten haben, der breite Ausbau kommt rund 7 Jahre später. Nach dem Angriff auf die Ukraine stellten Nokia und Ericsson ihr reguläres Russlandgeschäft ein, auch Huawei stoppte offizielle Lieferungen von Basisstationen, und die Zahl neu installierter Anlagen brach 2022 um mehr als 60 Prozent ein. Die vorgeschriebene heimische Technik war nicht rechtzeitig da; im Frühjahr 2026 lag der Anteil russischer Basisstationen nach Branchenschätzungen unter 1 Prozent, und der Staatsbetrieb Rostech verschob die Serienfertigung eigener Anlagen auf 2026/27. Erst ab 2027 sollen die Betreiber schrittweise wechseln, fertig sein soll das Ende 2031. Russland gibt sich damit weitere 5 Jahre für eine Unabhängigkeit, die längst hätte bestehen sollen. In den Millionenstädten soll 5G nun in allernächster Zeit erscheinen, stark besuchte Orte bis Ende 2028, danach sind weitere 3 Jahre Ausbau vorgesehen. Jahrelang war die Abhängigkeit vom Ausland das Feindbild der Staatspropaganda und die technologische Souveränität ihr Versprechen. Der Skandal liegt weniger darin, dass Russland vorhandene Technik weiternutzt, das wäre pragmatisch, als in dem Abgrund zwischen der Parole und dem, was am Mast hängt.
Genau hier stößt die Sache an eine Mauer aus Sanktionsrecht. Basisstationen laufen unter dem Zollcode 8517 61 und stehen im Anhang XXIII der EU-Russland-Verordnung 833/2014. Artikel 3k verbietet den unmittelbaren wie mittelbaren Verkauf, die Lieferung und die Ausfuhr dieser Waren nach Russland oder zur Verwendung dort, samt der damit verbundenen technischen Hilfe. Der Code 8517 wurde bereits mit dem Sanktionspaket vom 7. Oktober 2022 erfasst, 8517 61 anschließend ausdrücklich in Teil B des Anhangs XXIII aufgeführt, und die Übergangsfrist für ältere Verträge lief am 16. Januar 2023 aus. Die Union hat seit 2022 weit mehr als klassische Rüstungsgüter gesperrt, darunter eine breite Reihe von Dual-Use- und Hochtechnologie, ausdrücklich auch Geräte zur Übertragung von Sprache, Bildern oder Daten. Technische Hilfe und Wartung für gelistete Waren sind eingeschränkt oder verboten.

Mit der Verordnung (EU) 2022/2474 vom 16. Dezember 2022 wurde der KN-Code 8517 61 ausdrücklich als „Basisstationen“ in Anhang XXIII der Russland-Sanktionen aufgenommen. In der konsolidierten Fassung der Verordnung 833/2014 vom 17. Juli 2026 gilt Artikel 3k weiterhin; Anhang XXIII erfasst dort die übergeordnete Position 8517 und damit auch 8517 61. Die besondere Telekom-Ausnahme in Artikel 3k Absatz 5g nennt dagegen ausdrücklich nur 8517 62 und 8523 52.
Eine Tür ließ die Union bereits 2025 offen und weitete sie am 24. Juli 2026 aus, doch sie führt nicht dorthin. Nationale Behörden können für Geräte der Codes 8517 62 und 8523 52 Ausnahmen für zivile Kommunikationsnetze genehmigen, unter Bedingungen und nur mit ausdrücklicher Erlaubnis. Vollständige Basisstationen des Codes 8517 61 stehen in dieser Ausnahme gerade nicht. Eine neue Ericsson- oder Nokia-Basisstation aus der EU nach Russland zu schicken, bleibt also weit schwerer zu rechtfertigen als ein einzelnes Funkmodul.

Die Handelsdaten zeigen, dass genau dieser Code in der Glotech-Spur auftaucht: Für 2022 wird HS 851761 mit einem Exportwert von 2,28 Millionen Dollar ausgewiesen, als wichtigster Abnehmer erscheint LLC VTS und als Zielland Russland. In derselben Datenumgebung tauchen mit ZTE, Nokia und Ericsson zugleich jene Netztechnikanbieter auf, die in der weiteren Recherche wieder eine zentrale Rolle spielen.
Ein Betreiber fällt dabei besonders auf. T2 gehört seit 2020 zu 100 Prozent dem Staatsunternehmen Rostelecom, und ein Präsidentenerlass sichert, dass die Russische Föderation gemeinsam mit VEB und VTB mehr als 50 Prozent der Rostelecom-Stimmrechte hält. Die Telekom-Ausnahme der EU schließt aber Netze aus, die öffentlich kontrolliert oder zu mehr als der Hälfte in staatlicher Hand sind. Für ausgerechnet T2 dürfte diese Ausnahme für europäische Technik selbst des begünstigten Codes 8517 62 damit ausscheiden. Der Staat betreibt den Netzbetreiber und lässt zugleich die Ausnahme an ihm scheitern, die er bräuchte.
Dass der Weg über Dritte längst benutzt wird, hat die Union selbst erkannt. Im April 2026 aktivierte sie erstmals ihr besonderes Instrument gegen Sanktionsumgehung gegenüber Kirgisistan, weil über das Land Telekommunikationsgeräte aus der EU nach Russland weiterverkauft wurden. Die Einfuhren dieser Waren aus der EU nach Kirgisistan lagen in den ersten 10 Monaten 2025 fast 800 Prozent höher als vor dem Krieg, die kirgisischen Ausfuhren nach Russland stiegen um 1.200 Prozent. Die Kommission schreibt ausdrücklich, solche Geräte könnten militärischen Kommunikationsnetzen und der Drohnentelemetrie dienen; zugleich verweist sie darauf, dass betroffene Telekommunikationstechnik in Russland auch für die Herstellung von Drohnen und Raketen verwendet wird.
Die betroffenen Geräte lassen sich benennen, und eines trifft die neue Freigabe im Mark. MTS und Ericsson erprobten 2021 in Moskau die Massive-MIMO-Anlage AIR 6449, die im Band n79 zwischen 4,8 und 4,99 Gigahertz arbeitet, also genau in dem Bereich, den Russland jetzt für 5G öffnet. 2023 meldeten russische Stellen zudem 20.000 Ericsson-Basisbandmodule vom Typ 6630 zur Einfuhr an, deren Zertifikate mehrere Herkunftsländer von China bis Indien nannten, und dieselben Geräte erscheinen 2024 erneut auf dem Weg nach Russland. Solche Basisbandmodule laufen unter 8517 62, für das die neue Ausnahme greifen könnte, allerdings nur mit Genehmigung und nur für ein ziviles Netz.
Und hier wird das russische Register ungewöhnlich gesprächig. Am 24. März 2026 wurde in Russland eine Konformitätserklärung eingetragen, die Ericsson-Basisstationen der RBS-6000-Familie betrifft, darunter die RBS 6601. Als Hersteller steht Ericsson AB aus Stockholm im Register, als Antragsteller die Moskauer Firma Vneshtorgservis, kurz VTS. Der Eintrag nennt eine zugrunde liegende Zollanmeldung, 10702070/151025/5362625, abgefertigt über das elektronische Zollzentrum in Wladiwostok. Der mittlere Block dieser Nummer ist das Datum, hier der 15. Oktober 2025, und die Ware läuft unter 8517 61, also ausdrücklich als Basisstation. Schwedische Netztechnik passierte demnach im Oktober 2025 den russischen Zoll, mitten in der Sanktionszeit.
Es bleibt nicht bei einem Eintrag, und die Zuordnung ist genau zu nehmen. Anfang 2026 tauchen weitere rund 5.000 Ericsson-Funkmodule auf, 3.000 vom Typ Radio 2217 am 10. Februar und 2.000 vom Typ Radio 2238 am 16. März, beide unter 8517 61 und mit Ericsson AB als Hersteller. Als Antragsteller steht dort die Moskauer Firma PKOM, erst am 4. Juni 2025 gegründet, und eben nicht VTS. Beide Partien beruhen auf einem Vertrag vom 15. Oktober 2025, der 2026 auch bei Lieferungen von Sony, Supermicro und Google auftaucht, was nach dem Beschaffungsvertrag eines Parallelimporteurs aussieht und nicht nach einem Geschäft Ericssons selbst. Hinter der im Register abgekürzten Bezeichnung junata führt inzwischen eine konkrete Spur nach Hongkong. Auffällig ist das Datum: Der 15. Oktober 2025 steht sowohl über der Zollanmeldung von VTS als auch über dem Vertrag von PKOM, 2 getrennte Wege, die am selben Tag zusammenlaufen.
Die heißere Spur führt über VTS, und sie führt nach Deutschland. Handelsdaten dokumentieren bereits für den 19. Dezember 2022 eine Lieferung der Glotech GmbH aus Deutschland an die LLC VTS in Russland: LTE-Basisstationen für 1,8 Gigahertz, teils zerlegt, unter dem Zollcode 851761, mit einem Gewicht von 6.247 Kilogramm. Das Datum liegt bereits nach der Aufnahme von 8517 61 in das Sanktionsregime. Glotech ist alles andere als eine Briefkastenadresse: eine aktive GmbH in Düsseldorf, Berliner Allee 67, im Handelsregister unter HRB 73007, Geschäftsführer Evgeni Schukin. Auf ihrer Webseite wirbt die Firma mit Komponenten für Kommunikationstechnik und mit Zollabwicklung und führt Ericsson unter ihren Partnern auf.
Nach Beginn der Sanktionen ging es weiter. Zolldaten beziffern den Gesamtwert der von Glotech seit 2022 nach Russland gebrachten Waren auf 41,7 Millionen Euro und erfassen bis 2025 insgesamt 122 Lieferungen. Nicht alle davon betrafen Telekomtechnik, ein erheblicher Teil entfiel jedoch auf Geräte von Ericsson und Nokia. Am 14. Oktober 2023 sollen Ericsson RBS 6601 und 6602 im Wert von zusammen rund 730.000 Euro nach Russland gelangt sein, am 23. Juni 2024 weitere RBS 6601 für rund 730.000 Euro, 2 Tage später noch einmal 100 Stück für 740.000 Euro. Am 22. September 2024 soll Glotech über Polen Ericsson-Technik für 1,14 Millionen Euro nach Kaliningrad gebracht haben, darunter erneut RBS 6601 sowie Funkeinheiten der Typen 8808 und 2242. Nahezu alle Elektroniklieferungen der Firma gingen den Zolldaten zufolge an VTS in Moskau. Teile dieser Spur lassen sich inzwischen unabhängig in weiteren Handelsdatenbanken nachvollziehen. Die Wege liefen über Deutschland und Polen bis nach Kaliningrad, die Zeitpunkte alle deutlich nach dem Verbot, und Fachleute sprechen bei diesen Lieferungen ausdrücklich von Sanktionsumgehung.

Damit schließt sich ein Ring. Die RBS 6601 steht auf beiden Seiten der Spur: Sie gehört zu den Geräten, die in den Zolldaten 2023 und 2024 bei Glotech-Lieferungen an VTS auftauchen, und sie gehört zu den Ericsson-Anlagen, für die dieselbe VTS im März 2026 die russische Zulassung mit der Zollanmeldung vom Oktober 2025 vorlegte. Von der Berliner Allee in Düsseldorf führt die Kette zu einem Moskauer Zolltisch und von dort zu schwedischen Basisstationen, die Russland bis 2031 im Netz halten darf. Ein Hersteller, der offiziell 2022 aus Russland ausstieg, findet sich über solche Umwege 2025 im russischen Register wieder, ohne selbst geliefert haben zu müssen.
Bei Nokia liegen frische Spuren daneben. Am 6. August 2026 wurde in Russland eine Erklärung für einen AirScale-Funkblock eingetragen, Hersteller Nokia Solutions and Networks aus Finnland, Antragsteller die Moskauer Firma Import-IT, geführt allerdings unter 8517 79 als Bauteil und nicht als komplette Station. Frühere Handelsdaten zeigen AirScale-Einheiten, die 2023 aus Indien und Vietnam nach Russland gingen, unter anderem 308 Geräte im August. Ein weiterer Nokia-Eintrag vom Juni 2026 betrifft Geräte, deren geprüfte Exemplare laut Register schon im August 2025 gefertigt wurden. Auch 8517 79 fällt unter das Sanktionsregime, die Rechtslage dort ist nur verwickelter als bei den vollständigen Basisstationen.
An diesen Punkten ist Vorsicht Pflicht, und sie schützt die Geschichte. Die chinesische Seite trägt den geringsten Verdacht. Handelsdaten zeigen zwar noch am 24. März 2025 256 Funkeinheiten vom Typ RRU5502 aus Malaysia nach Russland, und Huawei registrierte am 18. August 2026 neue Einheiten aus eigener Fertigung; dem chinesischen Hersteller aber verbietet das EU-Embargo den Verkauf chinesischer Technik nach Russland nicht, und eine Lieferung aus Malaysia ist für sich kein Verstoß. Ericsson selbst erklärte im April 2022, das Geschäft nach Russland ausgesetzt zu haben, und im Dezember 2022, die Kundenaktivitäten zu beenden; selbst der verbliebene lokale Support umfasse keine Ausfuhr von Geräten oder Diensten an russische Betreiber. Der Registereintrag nennt Ericsson als Hersteller, nicht den ausländischen Verkäufer und nicht das Land, aus dem die Oktober-Ware 2025 tatsächlich kam. Ein Verstoß Ericssons lässt sich daraus nicht ableiten, und dieselbe Lücke verbietet vorerst den Satz, Glotech habe genau diese Partie geliefert.
Belastbar ist trotzdem genug, und es ist einiges. Russlands neuer Beschluss schützt eben nicht nur Altanlagen aus der Zeit vor dem Krieg, er lässt jede ausländische Basisstation zu, die bis zum 1. September 2026 installiert wurde, und öffnet damit ein Fenster von viereinhalb Jahren tief in die Sanktionszeit hinein. Russische Register verknüpfen schwedische Ericsson-Basisstationen mit einer Zollanmeldung vom Oktober 2025 und führen allein Anfang 2026 weitere 5.000 Ericsson-Funkmodule unter dem verbotenen Basisstationscode 8517 61. Die Verbindung zwischen der Düsseldorfer Glotech und der Moskauer VTS ist dokumentiert, nicht vermutet. In Summe reden die Zolldaten von Ericsson-Anlagen im Millionenwert, die Jahre nach dem Verbot ihren Weg nach Russland fanden, und von einem Empfänger, der später schwedische Basisstationen amtlich registrieren ließ. Eine behördliche Feststellung oder ein Urteil gegen die Firma liegt bisher nicht vor, weshalb der tragfähige Satz lautet: Die Zolldaten begründen den dringenden Verdacht, dass sanktionierte Telekommunikationstechnik aus der EU nach Russland gelangte. Das ist eine andere Größenordnung als die schlichte Nachricht, Russland brauche für sein 5G westliche Technik. Was noch fehlt, ist der Name des Verkäufers und das Versandland der Oktober-Partie 2025; erst der vollständige Zolldatensatz würde die Kette lückenlos schließen.
So endet die Losung von der technologischen Souveränität an einem sehr konkreten Ort. Der Feind liefert die Masten, Peking liefert den Rest, und der Staat unterschreibt die Ausnahme, damit das Netz überhaupt anspringt. Zwischen der Parole und dem Funkmast liegt ein Vertrag vom Oktober 2025, ein Zolltisch in Wladiwostok und ein Büro an der Berliner Allee. Die Unabhängigkeit, die Moskau so lange beschwor, hängt an Kabeln, die aus dem Land der Gegner kommen.
Solche Recherchen sind der Teil von Sanktionen, über den kaum jemand spricht. In Brüssel ist ein Verbot schnell beschlossen, danach beginnt die eigentliche harte Arbeit: Wer liefert trotzdem, über welches Land, unter welchem Zollcode, mit welchem Zwischenhändler und für wen am Ende? Genau dort entscheidet sich, ob Sanktionen etwas bewirken oder nur gut klingen. Wenn sich Millionenlieferungen durch Firmenregister, Zolldaten und Verträge weiterverfolgen lassen, dann ist das keine technische Fußnote, sondern eine öffentliche Frage. Denn am Ende geht es darum, ob Regeln tatsächlich gelten – oder ob nur die Route lang genug sein muss, damit niemand mehr hinsieht.
Fortsetzung folgt …
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