Vor einem Bundesgericht in Oakland hat Megan O’Neill aus dem Büro des kalifornischen Generalstaatsanwalts jenen Satz ausgesprochen, an dem das ganze Verfahren hängt. Meta habe die Öffentlichkeit über Jahre getäuscht und Kinder mit Absicht zu zwanghaften Nutzern von Facebook und Instagram gemacht, um die eigenen Werbeeinnahmen zu heben. 29 Bundesstaaten haben gemeinsam geklagt, ein Bündnis, wie es in dieser Größe selten zustande kommt. Sie wollen die Firma dafür zur Verantwortung ziehen, dass sie Kinder und Eltern über die Gefahren für ihre Sicherheit und über die Eingriffe in ihre Privatsphäre im Unklaren gelassen habe. 5 Wochen lang wird in dem Saal die Frage verhandelt, ob ein Unternehmen für die Wirkung seiner eigenen Bauart geradesteht.
O’Neill zog das Geschäft in ein einziges Bild zusammen. „Das Geschäftsmodell von Meta lässt sich auf 4 Dinge reduzieren: Nutzer anlocken, sie so lange wie möglich festhalten, ihre Daten sammeln und die Wahrheit verbergen.“ Dann kam der Satz, der im Saal hängen blieb. „Die Jüngsten sind die Besten: Sie lassen sich am leichtesten anlocken, und mit ihnen verdient das Unternehmen langfristig am meisten.“ In dieser Rechnung steht ein Minderjähriger über einem Erwachsenen, weil er sich leichter binden lässt und länger bleibt. Ein Kind wird zur besten Anlage, ehe es begreift, was eine Anlage ist. Die Zahl neben seinem Namen misst sein Wohl nicht. Sie misst die Minuten, die es nicht weglegt. Man muss sich die Umkehrung klarmachen, die darin steckt. In einem gewöhnlichen Geschäft ist der zahlungskräftige Erwachsene der wichtigste Kunde. Hier zählt, wer noch keine Gewohnheit gegen die Sogwirkung ausgebildet hat, wer am wenigsten misstrauisch auf das nächste Bild wartet. Die Verletzlichkeit selbst wird zum Vorzug, den die Rechnung belohnt. Wo das gilt, ist der Jugendschutz keine Nebensache der Gestaltung, er steht ihrem Zweck im Weg.

Meta weist die Vorwürfe zurück. Die Forderungen der Generalstaatsanwälte seien der Versuch, unangemessene Änderungen an der Gestaltung der Produkte und eine „unverhältnismäßig hohe Zahlung“ zu erzwingen. Die Bundesstaaten hätten keinen Beweis dafür vorgelegt, dass Nutzer getäuscht worden seien. Das Unternehmen bestreitet nicht die eigenen Zahlen zur Reichweite bei Jugendlichen. Angegriffen wird die Schlussfolgerung, dass daraus eine Täuschung folge.
Der Vorwurf der Täuschung zielt nicht auf ein einzelnes falsches Wort. Er zielt auf den jahrelangen Abstand zwischen dem, was Meta Eltern und Kindern über Sicherheit und Privatsphäre zusagte, und dem, was die eigene Gestaltung anrichtete. Eltern sollten glauben, sie überließen ihre Kinder einem behüteten Ort. Die 29 Bundesstaaten behaupten, dieser Ort sei so gebaut gewesen, dass er das Kind länger festhielt, als es einem Elternteil je recht gewesen wäre. Elterlicher Schutz verlässt sich auf die Zusage dessen, dem man das Kind anvertraut. Genau diese Zusage wird in Oakland verhandelt, und die Firma hat sie über Jahre gegeben.

Der Streit dreht sich um Verstöße gegen die Verbraucherschutzgesetze mehrerer Bundesstaaten und um ein Bundesgesetz zum Datenschutz. Beide sehen Geldstrafen von bis zu 20.000 Dollar je Verstoß vor. Für sich genommen wirkt das überschaubar. Multipliziert mit Millionen junger Nutzer von Instagram und Facebook wächst die Zahl ins Unermessliche. Nach Metas eigener Rechnung drohen der Firma bei einer Niederlage bis zu 1,4 Billionen Dollar. Diese Summe liegt nahe an ihrem Börsenwert und wäre in der Rechtsgeschichte fast ohne Beispiel. Ein Unternehmen, das sich den eigenen Abgrund vorrechnet, um vor ihm zu warnen, benennt zugleich die Größe dessen, was es an jungen Nutzern verdient hat.
Die Generalstaatsanwälte haben bislang keine genaue Summe öffentlich genannt. Bei einer Anhörung in der vergangenen Woche bezifferte O’Neill den Betrag eher auf rund 193 Milliarden Dollar. Meta nenne die höchste theoretisch mögliche Zahl vor allem ihrer Schockwirkung wegen. Selbst der niedrigere Betrag gehörte zu den größten je vor einem Gericht geforderten Zahlungen. Er ähnelt dem Vergleich über 206 Milliarden Dollar, den die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten 1998 mit den Tabakherstellern schlossen, wegen der Abhängigkeit von Zigaretten.
Der Vergleich ist mit Bedacht gewählt und trifft. Damals band ein Produkt seine Kundschaft über den Körper, und die Hersteller wussten es, während sie das Gegenteil beteuerten. Heute sitzt die Bindung im Kopf, sie lässt sich schwerer beweisen und beginnt in einem Alter, in dem der Körper noch wächst. Die Tabakindustrie brauchte Jahrzehnte, bis ihre eigenen Papiere sie einholten. Auch die 206 Milliarden von 1998 klangen zunächst nach einer Zahl ohne Boden, bis sie über die Jahre tatsächlich flossen. Ob die Rechnung von Meta dieselbe Wirkung entfaltet, wird sich in Oakland zeigen.
O’Neill hat früh vorgebaut, damit das Verfahren nicht in die bequeme Frage nach bösen Inhalten abrutscht. Es gehe nicht um die schlechten Menschen dieser Welt, die Kindern schädliche Inhalte hinstellten. Zur Verhandlung stehe die Gestaltung der Plattformen selbst. „Wir machen Meta für das eigene Verhalten verantwortlich“, sagte sie, „für das, was das Unternehmen gesagt und verschwiegen hat, für das, was es getan und unterlassen hat.“ Der Unterschied ist juristisch entscheidend. Ein Anbieter haftet nicht ohne Weiteres für jeden fremden Beitrag auf seinen Seiten. Für die Frage, wie lange ein Kind an einem endlosen Bildstrom hängt, weil die Firma es so eingerichtet hat, gilt das nicht.
Der Prozess soll etwa 5 Wochen dauern. Er läuft zu einer Zeit, in der die sozialen Netzwerke weltweit unter Druck stehen, weil ihnen vorgeworfen wird, ihren Gewinn auf Kosten junger Nutzer zu machen. Eine wachsende Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen legt nahe, dass die starke Nutzung algorithmisch gesteuerter Plattformen der Gesundheit Jugendlicher schaden kann. Das Gericht verhandelt diese Forschung nicht im Allgemeinen. Es verhandelt, was ein einzelnes Unternehmen mit ihr angefangen hat, als sie längst vorlag. Für die Jugendlichen, um die es geht, ist der Ausgang keine ferne Rechtsfrage. Sie tragen die Folgen schon, während in Oakland noch über die Ursache gestritten wird.
In Australien und in Europa haben Behörden im vergangenen Jahr direkte Verbote solcher Netzwerke für Minderjährige eingeführt oder vorgeschlagen. In den USA blieben entsprechende Gesetzesvorhaben bislang stecken. So sind die Gerichte zum entscheidenden Ort dieser Auseinandersetzung geworden, weil der Gesetzgeber ihn frei gelassen hat. Aus Brüssel kam zusätzlicher Druck. Die Europäische Kommission entschied am 10. Juli vorläufig, dass Meta gegen den Digital Services Act der Europäischen Union verstoße. Die Gestaltung von Instagram und Facebook, heißt es in ihrer Erklärung, fördere süchtig machendes Verhalten. Zwei Rechtsordnungen kommen so zum selben Befund, auf verschiedenen Wegen und ohne Absprache.
Was in Oakland auf dem Spiel steht, reicht über Meta hinaus. Gelingt den Bundesstaaten der Nachweis, dass eine Firma die Schwäche von Kindern planvoll in Gewinn verwandelt hat, verändert sich, was ein Gericht dem Anbieter solcher Dienste künftig zumuten darf. Ein Freispruch schriebe das Gegenteil fest, dass die Gestaltung eines Netzwerks Sache des Unternehmens bleibt, solange niemand ein ausdrücklich falsches Wort nachweist. Die Beweislast liegt bei den 29 Klägern, und sie tragen sie gegen eine der zahlungskräftigsten Rechtsabteilungen der Welt. O’Neill hat den Rahmen früh so gesetzt, dass er der Firma diese Ausflucht nimmt. Ob er hält, entscheiden die kommenden Wochen.
Das Verfahren trägt die Bezeichnung People of the State of California v. Meta Platforms Inc., 23-cv-05448, vor dem Bundesbezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien in Oakland. 5 Wochen lang wird geprüft, was in der Rechnung der Firma längst festgeschrieben steht: dass ein Kind, das nicht loskommt, der beste Posten ist. Die Zahlen dazu hat Meta selbst geliefert.
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