Der Internationale Strafgerichtshof hat seinen obersten Ankläger Karim Khan wegen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens suspendiert, die dieser bestreitet. Nun muss das Gericht, das die Mächtigen der Welt zur Rechenschaft zieht, entscheiden, ob sein Grundsatz auch im eigenen Haus gilt!
In einem beispiellosen Schritt ist der oberste Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs am späten Montag von seinen Pflichten suspendiert worden, nachdem das Aufsichtsorgan des Gerichts den britischen Anwalt Karim Khan an ein Disziplinarverfahren überwiesen hat. Der Sechsundfünfzigjährige sieht sich Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens gegenüber einer Mitarbeiterin ausgesetzt, in einer Affäre, die sich seit mehr als zwei Jahren hinzieht. Er bestreitet jedes Fehlverhalten beharrlich. Es ist das Amt, das diesen Fall so schwer macht. Khan ist nicht irgendein Beamter, sondern der Mann, dessen Aufgabe es ist, die schwersten Verbrechen der Welt zu verfolgen und die Mächtigen vor ein Gericht zu bringen, das sich sonst niemand zu errichten getraut. Nun ist er es, über den andere zu befinden haben.

Über sein Schicksal entscheidet jetzt die Versammlung der Vertragsstaaten, das Gremium, das den Gerichtshof beaufsichtigt und zu einer Sondersitzung zusammentreten wird, um zu klären, ob Khan im Amt bleiben kann. Das Präsidium dieser Versammlung, ihr geschäftsführender Ausschuss, erklärte, es habe seine Entscheidung auf den Bericht einer Untersuchung des Amtes für interne Aufsichtsdienste der Vereinten Nationen gestützt, auf die zugrunde liegenden Beweise, auf den Rat eines eigens berufenen Gremiums richterlicher Sachverständiger und auf schriftliche Eingaben. Die Suspendierung bis zur Sitzung der Versammlung, fügte es hinzu, sei kein Hinweis auf den endgültigen Ausgang. Die Untersuchung der Vereinten Nationen fand Belege dafür, dass Khan, wie es in dem uns vorliegenden Bericht heißt, nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt zu der Mitarbeiterin gehabt habe, in seinem Büro, in seiner Privatwohnung und auf Dienstreise. Ein dreiköpfiges Richtergremium jedoch, das der geschäftsführende Ausschuss für eine rechtliche Bewertung der Befunde bestellt hatte, hielt die Untersuchung für nicht hinreichend schlüssig. Auf eine Bitte um Stellungnahme ließ Khans Rechtsbeistand wissen, man werde sich am Dienstag äußern.
Khan hatte sein Amt bereits im Mai 2025 vorübergehend ruhen lassen, bis die Untersuchung abgeschlossen wäre. Für den Gerichtshof ist der ganze Vorgang ohne Vorbild, und die Versammlung der Vertragsstaaten musste wieder und wieder neue Regeln schaffen, um ihm überhaupt begegnen zu können. Der unabhängigen Aufsicht des Gerichts waren die Vorwürfe erstmals vor mehr als zwei Jahren gemeldet worden. Den Unterlagen der Hinweisgeber zufolge soll Khan die Frau, als sie in einer anderen Abteilung des Gerichtshofs arbeitete, bemerkt und in sein Büro geholt haben, wo sie bald zu einer ständigen Begleiterin auf Dienstreisen wurde. Auf einer Auslandsreise soll er sie gebeten haben, sich mit ihm auf ein Hotelbett zu legen, und sie dann sexuell berührt haben. Zu dem weiteren nicht einvernehmlichen Verhalten, das die Unterlagen anführen, zählt, dass er die Tür seines Büros abgeschlossen und ihr die Hand in die Tasche gesteckt habe. Mehrfach soll er sie gebeten haben, ihn in den Urlaub zu begleiten.
Allein die Versammlung der Vertragsstaaten hat die Befugnis, Khan des Amtes zu entheben, und dazu bedürfte es einer Mehrheit in geheimer Abstimmung ihrer 125 Mitgliedstaaten. Dreiundsechzig Länder müssten einen Antrag auf seine Absetzung tragen. Ein Termin für die Sitzung stand zunächst nicht fest, doch die Versammlung erklärte, sie werde so bald wie möglich einberufen.
Der Gerichtshof in Den Haag ruht auf einem einzigen Satz, dass niemand über dem Gesetz steht, auch nicht der Mächtige, auch nicht der Sieger. Eben dieser Satz wird nun im eigenen Haus geprüft, und seine Glaubwürdigkeit hängt daran, ob das Gericht auf sich selbst anzuwenden vermag, was es von der ganzen Welt verlangt. Dazwischen steht eine Mitarbeiterin, die einem Vorgesetzten gegenüberstand, von dem ihre Stelle und ihr Fortkommen abhingen, und in diesem Abstand zwischen oben und unten verliert das Wort vom Einvernehmen leicht seinen Boden. Es gilt die Unschuldsvermutung, Khan bestreitet alles, und ein Richtergremium hat die Beweise für nicht schlüssig befunden. Doch ebenso gilt, dass eine Einrichtung, die über das Gewissen der Völker wacht, sich nicht zwei Jahre Zeit nehmen darf, um die eigene Tür zu öffnen. Wer die Welt zur Rechenschaft zieht, muss den Mut haben, zuerst sich selbst nicht zu schonen.
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