Warum wir den militärischen Einsatz der USA vor internationalen Instanzen prüfen lassen

VonRainer Hofmann

Januar 12, 2026

Wir haben uns diesen Schritt nicht einfach gemacht. Eine Anzeige vor internationalen Instanzen ist kein Symbolakt, kein politisches Statement für zwischendurch und erst recht kein bequemes Unterfangen. Sie bedeutet richtig Arbeit, juristische Präzision, Abwägung – und das Wissen, dass Widerstand sicher ist. Genau deshalb haben wir sie eingereicht. Wir wenden uns an drei internationale Gerichtshöfe und Kontrollinstanzen zugleich: an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, an die Interamerikanische Menschenrechtskommission in Washington sowie ergänzend an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte in San José. Nicht aus politischem Aktionismus, sondern weil die rechtliche Komplexität des Sachverhalts eine parallele Befassung mehrerer internationaler Instanzen verlangt.

Hinweis:
Der Verfahrensstand wird regelmäßig aktualisiert. Der Antrag auf Vorprüfung ist in deutscher Fassung und im englischen Original als PDF abrufbar.

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Ausgangspunkt ist der militärische Einsatz der Vereinigten Staaten von Amerika auf venezolanischem Staatsgebiet am 3. und 4. Januar 2026. Dieser Einsatz war keine verdeckte Einzelmaßnahme, kein punktueller Zugriff und kein polizeinaher Vorgang. Nach übereinstimmenden Berichten handelte es sich um eine koordinierte militärische Operation. Bewaffnete Einheiten drangen in gesicherte Bereiche ein, staatliche Kontrollstrukturen wurden überwunden, militärische Einrichtungen angegriffen. In Caracas kam es zu Explosionen, Gefechten und erheblichen Zerstörungen. Wohngebäude wurden beschädigt, Infrastruktur zeitweise lahmgelegt. Zivilpersonen kamen ums Leben.

Auszug Eingangsbestätigung u.a. Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag

Nicolás Maduro wurde nicht im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens festgenommen. Er wurde nicht auf Grundlage eines venezolanischen richterlichen Beschlusses überstellt. Der Zugriff erfolgte gewaltsam, unter Einsatz bewaffneter Kräfte, innerhalb staatlicher Schutzräume. Cilia Flores wurde im selben Operationszusammenhang festgesetzt. Beide wurden außer Landes gebracht und unmittelbar in die Vereinigten Staaten überstellt – ohne Beteiligung venezolanischer Justizorgane, ohne rechtliche Überprüfung, ohne Möglichkeit, die Maßnahme anzufechten.

Warum wir diesen Weg trotzdem gehen
Die USA unterliegen nicht automatisch der Zuständigkeit des Interamerikanischen Gerichtshofs. Genau deshalb wählen wir hier den Weg eines Amicus Curiae – also einer formellen Stellungnahme, die außerhalb eines konkreten Verfahrens eingereicht wird. Der Gerichtshof nutzt solche Eingaben gerade dann, wenn Fragen extraterritorialer Gewalt, staatlicher Verantwortung und Schutzpflichten sauber eingeordnet werden müssen. Wir wollen keine politische Show, sondern eine rechtliche Spur, die überprüfbar bleibt: Was passiert, wenn ein Staat militärische Gewalt auf fremdem Hoheitsgebiet einsetzt, Menschen sterben und Amtsträger gewaltsam außer Landes gebracht werden – und die Welt es als Normalität hinnimmt? Wenn solche Fälle nicht einmal mehr juristisch geprüft werden, bleibt am Ende nur Macht. Genau das darf sich nicht durchsetzen.

Wir haben Maduros Politik über Jahre kritisch begleitet. Wir haben autoritäre Strukturen benannt, Repression dokumentiert, Machtmissbrauch offen gelegt. Das alles ändert nichts an einem Grundsatz, der nicht verhandelbar ist: Auch ein Staat, dessen Regierung wir ablehnen, verliert nicht seine völkerrechtlichen Rechte. Und auch ein mächtiger Staat erhält kein Recht, militärische Gewalt einzusetzen, um strafrechtliche Zuständigkeit zu erzwingen.

Genau hier liegt der Hauptpunkt unserer Anzeigen. Nach Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen ist jede Anwendung militärischer Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit eines Staates verboten. Dieses Verbot gilt unabhängig von politischer Bewertung. Es gilt unabhängig davon, wie schwer die Vorwürfe sind. Drogenhandel, Korruption oder organisierte Kriminalität begründen kein Recht auf militärischen Zugriff. Sie lösen kein Selbstverteidigungsrecht aus.

Besonders gravierend ist die Tatsache, dass der Einsatz zivile Opfer gefordert hat. Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet zur Schonung der Zivilbevölkerung und zur Begrenzung militärischer Gewalt auf das unbedingt Erforderliche. Der Tod unbeteiligter Menschen im Zuge einer Maßnahme, die primär der Festnahme einzelner Personen diente, ist keine tragbare Begleiterscheinung. Er ist rechtlich zentral.

Auch die Zerstörung staatlicher und ziviler Infrastruktur ist nicht beiläufig. Angriffe auf militärische Einrichtungen, die nicht unmittelbar der Festnahme dienten, verschieben den Einsatz endgültig aus dem Bereich polizeilichen Handelns in den Bereich klassischer militärischer Gewalt. Spätestens hier wird aus einer behaupteten Strafverfolgung ein Eingriff in die territoriale Integrität eines Staates.

Dass später Strafverfahren vor US-Gerichten geführt werden, ändert daran nichts. Innerstaatliches Recht kann völkerrechtliche Schranken nicht aufheben. Ein nachgelagertes Gerichtsverfahren kann einen militärischen Zugriff nicht rechtfertigen.

Hinzu kommt die Frage der Immunität. Amtierende Staatsoberhäupter genießen persönlichen Schutz vor fremdstaatlicher Strafverfolgung. Diese Regel schützt nicht Personen, sondern staatliche Funktionen. Wird sie mit politischer Nichtanerkennung ausgehebelt, entsteht ein Präzedenzfall, der weit über Venezuela hinausreicht. Dann wird Recht zur Frage politischer Macht. Für Cilia Flores gilt keine persönliche Immunität aus Amtseigenschaft. Dennoch unterliegt auch ihre Festnahme denselben menschenrechtlichen Grenzen. Sie war keine Kombattantin, kein militärisches Ziel. Ihre Überstellung im Rahmen eines Militäreinsatzes wirft eigenständige Fragen nach Schutz vor willkürlicher Festnahme und unmenschlicher Behandlung auf.

Gerade deshalb gehen wir mehrere Wege zugleich. Der International Criminal Court prüft individuelle Verantwortlichkeit. Das interamerikanische Menschenrechtssystem prüft staatliche Haftung für extraterritoriales Handeln und zivile Opfer. Diese Verfahren schließen sich nicht aus. Sie ergänzen sich. Hinzu kommt die politische Dimension der Gegenwart. Donald Trump hat in den vergangenen Monaten offen damit begonnen, außenpolitische Drohungen zu normalisieren. Kuba, Kanada, Grönland, Kolumbien – Staaten werden öffentlich unter Druck gesetzt, territoriale Fragen als Verhandlungsmaterial behandelt, politische Abweichung als Provokation gelesen. Die Logik dahinter ist simpel und gefährlich: Wer nicht folgt, riskiert Konsequenzen. Dass diese Rhetorik längst nicht mehr auf klassische Gegner beschränkt ist, sondern auch enge Partner erfasst, macht die Entwicklung besonders brisant. Wenn politische Loyalität zum Maßstab für territoriale Unversehrtheit wird, ist die Schwelle zur Willkür überschritten. Genau deshalb dürfen solche Vorgänge nicht als Einzelfälle abgetan werden. Gerade weil militärische Mittel, Sanktionen und extraterritoriale Zugriffe wieder offen ins Spiel gebracht werden, müssen die juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Nicht aus Illusion, sondern aus Verantwortung. Recht verliert seinen Sinn, wenn es nur dann bemüht wird, wenn es bequem ist.

Wir wissen, dass die Hürden hoch sind. Vorprüfungen sind kein Automatismus. Zuständigkeiten werden bestritten werden. Politischer Druck ist absehbar. Dennoch ist dieser Schritt notwendig. Wenn akzeptiert wird, dass militärische Gewalt zur Durchsetzung strafrechtlicher Zuständigkeit eingesetzt werden darf, dann verliert das internationale Recht seine Bindungskraft. Wir klagen nicht, weil der Weg einfach ist. Wir klagen, weil es keinen anderen mehr gibt.

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7 Gedanken zu „Warum wir den militärischen Einsatz der USA vor internationalen Instanzen prüfen lassen“
  1. Großartiger Schritt. Und sehr mutig. Danke dafür.
    Finanzielle Mittel habe ich leider derzeit nicht, um Eure Arbeit zu unterstützen. Aber ich teile Eure Beiträge und rühre die Werbetrommel. Und das fleißig.

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