Der Mann, der seine eigene Stimme per Post abgibt, will ausgerechnet diesen Weg für alle anderen verengen, als ließe sich Vertrauen nach Belieben aus- und einschalten. Am Donnerstag hat ihm eine Bundesrichterin dabei zum 2. Mal in die Hand gegriffen. Indira Talwani untersagte der Regierung für zwei Wochen, Donald Trumps Verfügung gegen die Briefwahl umzusetzen, gut eine Woche bevor die ersten Unterlagen für die näher rückenden Zwischenwahlen in die Umschläge sollen.
Der Streit kann rasch wieder beim Supreme Court landen. Vor wenigen Tagen hatte das Gericht der Regierung mit einer verfahrensrechtlichen Entscheidung zunächst freie Bahn verschafft. Die konservative Mehrheit ließ die Rechtmäßigkeit der Verfügung dabei offen und hielt nur fest, Talwani habe zu früh eingegriffen. Am Montag hob sie eine ihrer Sperren auf, worauf die von Barack Obama ernannte Richterin die zweite widerwillig nachzog. Die Demokraten und die Wahlrechtsgruppen reichten ihre Verfahren daraufhin neu ein, angepasst an den Spruch aus Washington, und zielen nun auf eine dauerhaftere Blockade. Die Anordnung pendelt zwischen den Instanzen, und jeder Ausschlag frisst Tage, die vor der Wahl niemand mehr hat.

Inzwischen hat die Regierung förmlich geregelt, unter welchen Bedingungen der US Postal Service die Briefwahlunterlagen der Bundesstaaten überhaupt zustellt. Damit begann der Rechtsstreit praktisch von vorn. Die Post will nur noch liefern, wenn die Staaten Listen der berechtigten Empfänger vorlegen und die Umschläge nach ihrer Vorschrift gestalten. 2 Auflagen genügen, um die eingespielte Zustellung ins Stocken zu bringen. Der juristische Schlagabtausch trifft die Zwischenwahlen an der Wurzel. Fast jeder dritte Amerikaner stimmt per Post ab, und die Wahlbehörden erklären, es gebe nicht genügend Zeit, ihre Systeme auf die neuen Vorgaben umzustellen. Talwani schrieb, den klagenden Staaten fehlten Geld und Zeit für das Nötige. Neue Unterlagen müssten entworfen und gedruckt, die Wahlsysteme umgebaut werden. Helfer wären am Portal des Postdienstes zu schulen und Bürgerdaten hochzuladen, alles noch vor dem Wahltag. Keine dieser Aufgaben lässt sich in den verbliebenen Tagen bewältigen, und das wissen die Behörden, die sie stemmen müssten.
Das Weiße Haus ließ eine Bitte um Stellungnahme zunächst unbeantwortet. Für den 3. September ist eine Anhörung angesetzt.
Letitia James, Generalstaatsanwältin von New York und eine von rund zwei Dutzend demokratischen Amtskollegen hinter einer der Klagen, nannte die Regelung einen unverhohlenen Versuch der Bundesregierung, sich in Wahlen einzumischen, die zu lenken ihr nicht zustehe. Ein Bundesgericht habe sie gestoppt, bevor sie an den Urnen ein Durcheinander anrichten könne.
Für die Demokraten und die Wahlrechtsgruppen sind die Forderungen der Post verfassungswidrig. Die Verfassung weise die Regelung von Wahlen den Bundesstaaten zu und in bestimmten Fällen dem Kongress, nicht dem Präsidenten und nicht seiner Post. Mit derselben Begründung kippten Gerichte schon Trumps ersten Erlass aus dem vergangenen Jahr, der bei der Registrierung etwa einen dokumentarischen Nachweis der Staatsbürgerschaft verlangt hätte. Der Vorgang rührt an eine alte Grenze der amerikanischen Ordnung. Über den Zugang zur Wahl darf der Präsident gerade nicht bestimmen, und ein Zusteller von Briefen war nie als Türhüter der Demokratie gedacht.
Trump beschießt die Briefwahl seit Jahren und schiebt ihr fälschlich seine Niederlage von 2020 zu, obwohl er selbst per Post wählt. Ein Bericht der Brookings Institution aus dem Jahr 2025 fand Betrug bei gerade 4 von 10 Millionen abgegebenen Briefstimmen. Gegen diese verschwindende Zahl steht eine Anschuldigung, die er unermüdlich wiederholt, als wüchse sie durch bloße Lautstärke. Erlassen hatte er die Verfügung im März, als 2. wahlbezogenes Dekret seit seiner Rückkehr ins Amt. Die Gegner klagten sofort. Die Regierung hielt die Klagen für verfrüht, solange keine konkreten Umsetzungsregeln vorlägen, und gewann damit zunächst in Washington, D.C., während Talwani in 2 Bostoner Verfahren einstweilige Sperren für die Novemberwahl verhängte. So stand von Beginn an Urteil gegen Urteil, ein Land, das sich über den Postweg zur Wahl nicht einig wird.
Die Anhörung wird zeigen, ob die Sperre hält oder ob der Streit ein weiteres Mal nach oben wandert. Nun liegt die Entscheidung wieder bei den Gerichten, während die Frist für die ersten Umschläge heranläuft und niemand sicher weiß, nach wessen Vorschriften sie verschickt werden.
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