Deutschland: Bagrat soll gehen – und seine Mutter weiß, was das bedeutet

VonRainer Hofmann

Februar 26, 2026

Nani Ninua hält die Tränen nicht zurück. „Für meinen Sohn bedeutet eine Abschiebung den Tod“, sagt sie. Der 14-jährige Bagrat liegt in seinem Bett in der Unterkunft in Lohmar-Birk. Vor drei Jahren kamen seine Eltern aus Georgien nach Deutschland, weil sie für ihren schwerstbehinderten Sohn keine Zukunft mehr sahen. Jetzt verlangt die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises die Ausreise – freiwillig, so heißt es, andernfalls drohe die Abschiebung. Bagrat leidet an einem schweren, lebensbedrohlichen Blasenleiden. Sein Gehirn steuert die Blasenentleerung nicht richtig. In Bonn wird ihm ein Medikament über einen speziellen Katheter verabreicht, der das Organ beruhigt. Ohne diese Therapie droht Nierenversagen. So steht es in einem Attest der Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie der Uniklinik Bonn. Die Mutter fürchtet nächtliche Abschiebung, Abholung ohne Vorwarnung, Transport zum Flughafen. „Deportiert“, sagt sie auf Russisch.

Der Junge ist mehrfach schwer erkrankt. Enzephalopathie, spastische Zerebralparese, kombinierte Entwicklungsstörung, Epilepsie, Blindheit. Folgen einer Hirnblutung nach einer Frühgeburt. Geistig ist er nicht eingeschränkt. In Georgien besuchte er zunächst eine Grundschule, ohne Erfolg, später eine Blindenschule. Doch eine Förderung seiner motorischen Einschränkungen fand nicht statt. Als sich sein Zustand verschlechterte, entschieden sich die Eltern zur Ausreise. In Deutschland besucht Bagrat die LVR-Förderschule am Königsforst in Rösrath mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Er hat Deutsch gelernt, singt im Chor, seine Mutter spricht von einer „wunderschönen Stimme“. Die Ärzte haben die Blasenprobleme mit der Kathetermethode stabilisiert. „So etwas gibt es in Georgien gar nicht“, sagt Nani Ninua.

Ein Eilantrag gegen die Abschiebung wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Begründung: In Georgien sei eine Behandlung möglich, wenn auch nicht über den Katheter, sondern mit Tabletten und einem Saft. Zudem könnten Privatkliniken aufgesucht werden. Die Familie hält dagegen, dass das Geld für private Behandlungen fehlt und Tabletten wegen der Nebenwirkungen nicht in Frage kommen. Die Kathetermethode sei sicherer. Die Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg, vertreten durch Christa Feld, hat sich eingeschaltet. Sie fordert ein Bleiberecht. Es gebe zu viele Unwägbarkeiten, die den Gesundheitszustand des Jungen nach einer Abschiebung so verschlechtern könnten, dass Leib und Leben gefährdet seien. Feld verweist auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Eine Abschiebung sei unzulässig, wenn im Herkunftsland keine angemessene medizinische Versorgung gewährleistet sei oder eine existenzielle Notlage drohe.

Die Kreisverwaltung bleibt bei ihrer Linie. Alle rechtlichen Grundlagen seien geprüft worden, heißt es. Die Erkrankungen seien vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den Gerichten und der Ausländerbehörde berücksichtigt worden. Eine Weiterbehandlung der Grunderkrankung sei in Georgien „mit den notwendigen Medikamenten auf landestypischem Niveau möglich“. Auch Dialysebehandlungen seien dort verfügbar. Man werde der Familie Kontakte vermitteln, eine medizinische Übergabe organisieren und ein Medikamentendepot für die Übergangszeit mitgeben. Seitens der Bonner Uniklinik liest sich das anders. Eine fehlerhafte Therapie könne zu fieberhaften Harnwegsinfektionen führen und akut bis zur Urusepsis und zum Tod. Nani Ninua hat dieses Attest in den Händen.

Unterstützung kommt aus dem Lohmarer Rathaus. Die frühere Bürgermeisterin Claudia Wieja von den Grünen sprach sich öffentlich für die Familie aus und erklärte, es gehe nicht um Paragrafen, sondern um Menschlichkeit. Ihr Nachfolger Matthias Schmitz von der CDU kündigte Gespräche mit der Ausländerbehörde an und stellte die Frage, welcher Hebel bewegt werden müsse, um insbesondere für das Kind die bestmögliche Lösung zu finden. Politisches Asyl war von Anfang an aussichtslos, Georgien gilt als sicheres Herkunftsland. Die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen ersuchte dennoch um ein Bleiberecht, ohne Erfolg. Nani Ninua bereitete sich auf eine Deutschprüfung vor, unterschrieb einen Arbeitsvertrag bei einer Reinigungsfirma zum 1. April. Ihr Ehemann Merab Sharia, gelernter Elektriker im Rentenalter, bot ehrenamtliche Arbeit an.

Jetzt steht wieder alles auf der Kippe. Ein Verwaltungsbeschluss gegen eine vorläufige Aussetzung liegt vor. Die Kreisverwaltung hält die Gefahr eines Nierenversagens für hypothetisch, da eine Behandlung in Georgien möglich sei. Die Familie liest die ärztlichen Warnungen anders. Für Bagrat ist Deutschland mehr als ein Aufenthaltsort. Es ist die Schule, die Therapie, der Chor, eine medizinische Versorgung, die seinen Zustand stabilisiert. Für seine Mutter ist die Frage keine juristische. Sie ist existenziell.

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Lea
Lea
11 Stunden zuvor

Wie zynisch: „ Eine Weiterbehandlung der Grunderkrankung sei in Georgien „mit den notwendigen Medikamenten auf landestypischem Niveau möglich“.“

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