Bundesstaatsanwälte haben den ICE-Beamten Christian Castro angeklagt, weil er Ermittler über den Schuss belogen haben soll, der Anfang des Jahres bei den Einwanderungsrazzien in Minneapolis einen Venezolaner verletzte. Auf dem Papier steht die Falschaussage, die Kugel im Bein von Julio Cesar Sosa-Celis rückt in den Hintergrund. Die Bundesanklage bleibt vorerst unter Verschluss. So beginnt ein Verfahren, in dem das Reden über die Tat schwerer wiegt als die Tat. Ein Rechtsstaat, der die Kugel zur Randfrage macht und das Reden darüber zur Hauptsache, verrät, was ihm heilig ist. Angeklagt ist der Satz, den er sagte, nicht der Finger am Abzug.
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Der Hergang ist in Minnesota aktenkundig. Die dortigen Behörden werfen dem 52-jährigen Castro vor, im Januar durch die Eingangstür eines Hauses geschossen und Sosa-Celis am Oberschenkel getroffen zu haben. Zuvor hätten er und ein weiterer Beamter einen Mann namens Alfredo Alejandro Aljorna bis zu einem Wohnhaus mit 2 Wohnungen verfolgt, in dem dieser mit Sosa-Celis lebte. Danach habe der Beamte Sosa-Celis und einen weiteren Mann fälschlich beschuldigt, einen ICE-Beamten mit einem Besenstiel und einer Schneeschaufel angegriffen zu haben. Der Besen und die Schaufel waren die Erfindung, die aus Beschossenen Angreifer machen sollte. Ein Haushaltsgerät wird zur Waffe erklärt, damit der Schuss als Notwehr durchgeht. Die Fiktion sollte tragen, was die Tat nicht trug.

Videoaufnahmen kippten die Geschichte. Die Kamera sah, was der Bericht verschwieg. Nachdem sie nahelegten, dass die Beamten über den Vorfall gelogen hatten, ließen die Bundesstaatsanwälte die Anklagen gegen die beiden Männer fallen und eröffneten eine Untersuchung. Diese Woche erklärte ein beteiligter Bundesstaatsanwalt den Anwälten der Betroffenen, das Justizministerium habe seinen Versuch blockiert, gegen den Beamten eine schwerere Bürgerrechtsanklage zu erheben, so übereinstimmende Berichte. Eine mit dem Fall vertraute Person widerspricht: Die Bürgerrechtsuntersuchung dauere an, eine endgültige Entscheidung über weitere Anklagen sei nicht gefallen. Der Staatsanwalt Matthew Evans wurde am Donnerstag entlassen und werde nun verdächtigt, eine Grand-Jury-Untersuchung behindert zu haben; sein Dienstpostfach meldet, er sei beurlaubt. Der Ankläger wird zum Beschuldigten in eigener Sache. Am Pranger steht der, der den Schützen verfolgen wollte, während der Schütze bereits draußen ist. So kehrt sich die Rollenverteilung um, leise und aktenkonform.
Die Bundesanklage folgt auf Castros Freilassung in der vergangenen Woche. Der texanische Gouverneur Greg Abbott hatte sich geweigert, umgehend den Auslieferungsbefehl nach Minnesota zu unterzeichnen, wo Castro wegen Körperverletzung und falscher Anzeige im selben Fall angeklagt ist. Abbott verwies auf Ermittlungen zu Betrug bei Sozialprogrammen in Minnesota, die Donald Trump als Begründung für sein Vorgehen gegen Einwanderer dort herangezogen hatte. Als ein Bundesrichter Texas nicht zur Auslieferung zwang, ging Castro frei. Aus einem Betrugsverdacht in fremder Sache wurde so ein Freibrief. Ein Gouverneur, der die Auslieferung verschleppt, macht aus dem Föderalismus ein Versteck. Bundesrecht und Landesrecht standen sich gegenüber, und der Beschuldigte nutzte die Lücke.
Festgenommen worden war er im Mai, gehalten in Brownsville nahe der mexikanischen Grenze, während Minnesota ihn anforderte. Die Behörden dort versuchten, die Freilassung durch den Sheriff von Cameron County zu verhindern, aus Furcht, er könnte nach Mexiko fliehen; laut einer Klage aus Minnesota sprach Castro in Haft davon, eine Frau zu heiraten und nach der Freilassung ein Haus in Mexiko zu kaufen. Das Heimatschutzministerium nannte die Verfolgung durch Minnesota „rechtswidrig und nichts weiter als einen politischen PR-Stunt“ und erklärte, allein der Bund sei zuständig. Ein Beamter, der von Heirat und einem Haus jenseits der Grenze träumt, während gegen ihn ermittelt wird, war für die Behörde kein Grund zur Eile. Die Sorge galt der Ausreise, nicht dem Geschossenen.
Suspendiert war Castro schon im Februar, ohne Bezahlung, während der Bund ermittelte. Der damalige kommissarische ICE-Direktor Todd Lyons sprach von den höchsten Maßstäben, an denen die Männer und Frauen der Behörde gemessen würden, und erklärte, Verstöße gegen „diesen heiligen Amtseid“ würden nicht geduldet, ICE bleibe „Transparenz, Rechenschaftspflicht und der fairen Durchsetzung“ verpflichtet. Der heilige Eid taugt hier als Kranz auf einem Vorgang, den er nicht deckt. Was Rechenschaft heißen sollte, endet als Formel. Die Kugel wird zur Fußnote, die Anklage lautet auf Lüge. Der Mann, der härter ermitteln wollte, sitzt nun selbst im Verdacht. Der Bund schützt seinen Mann, das Land bekommt ihn nicht, und dem Geschossenen bleibt eine Wunde und eine Aktennummer.
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