Trumps neue Sprecherin nennt sich Anwältin. Nur ihre Anwaltszulassung kann niemand finden.

VonTEAM KAIZEN BLOG

14. Oktober 2026

Katie Zacharia hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften. Was bislang niemand nachweisen konnte, ist ihre Zulassung als Anwältin in den Vereinigten Staaten. Ausgerechnet die neue Sprecherin des Weißen Hauses, deren Beruf darin besteht, Fragen zu beantworten, steht seit ihrem ersten Arbeitstag vor einer Frage, die sich mit einem einzigen Dokument erledigen ließe: In welchem Bundesstaat wurde sie zur Anwaltschaft zugelassen? Das Weiße Haus liefert Erklärungen. Eine Zulassungsurkunde fehlt weiterhin.

Am Dienstag, dem 13. Oktober, trat Zacharia erstmals vor die Hauptstadtpresse. Sie verkündete, Kimberly Guilfoyle sei zum Rücktritt als US-Botschafterin in Griechenland aufgefordert worden. Donald Trump lobte ihren Auftritt anschließend. Er habe sie für sehr gut gehalten. Auf dem Weg zu seinem Hubschrauber erwartete ihn eine weniger angenehme Frage. Ein Journalist wollte wissen, in welchem Bundesstaat Zacharia ihre Anwaltsprüfung bestanden habe. Trump trat zur Seite, damit sie selbst antworten konnte. Die Tonaufnahme ist undeutlich. Zu hören scheint zu sein: „Als ich nach China zog.“ Ein Umzug nach Peking ersetzt allerdings keine amerikanische Anwaltszulassung.

Ein Reporter fragt Trumps neue Pressesprecherin Katie Zacharia, in welchem Bundesstaat sie die Anwaltsprüfung bestanden habe, nachdem Trump sie als „Anwältin“ vorgestellt hatte.

Zu hören scheint zu sein:: „Als ich nach China zog.“

Bei 18 Fernsehauftritten habe sie sich auf ihre Qualifikation als Anwältin berufen. Auch in sozialen Netzwerken habe sie sich entsprechend bezeichnet. Eine weitere journalistische Überprüfung fand unter ihrem Namen und ihrem Geburtsnamen Black weder eine gültige noch eine abgelaufene amerikanische Zulassung. Ein fehlender Registereintrag beweist noch keine bewusste Täuschung. Doch für jemanden, der seine berufliche Qualifikation derart öffentlich zur Schau stellt, müsste die Frage nach dem zuständigen Bundesstaat leicht zu beantworten sein.

An der Pepperdine University erwarb Zacharia 2007 ihren Bachelorabschluss und 2011 einen juristischen Hochschulabschluss. Die Universität bestätigte beide Angaben. Von 2011 bis 2013 arbeitete sie laut ihrem beruflichen Lebenslauf im internationalen Team der Kanzlei Zhong Lun in Peking. Ihre einzige weitere angegebene juristische Tätigkeit führte sie von 2024 bis 2025 als Leiterin der Rechtsabteilung zu Fix California, einer von Richard Grenell gegründeten Organisation. Grenell gehört inzwischen der Trump-Regierung an. Beide Einrichtungen beantworteten Anfragen nicht. Das Weiße Haus ließ erklären, Zacharia habe in China internationale Vertragsgeschäfte rechtlich betreut und dabei über sämtliche erforderlichen Qualifikationen verfügt. Einen Nachweis ihrer amerikanischen Anwaltszulassung legte es weiterhin nicht vor.

Ein wenig überzeugender erster Auftritt am 13. Oktober 2026

Stephen Gillers, Rechtsprofessor an der New York University, formulierte den entscheidenden Unterschied unmissverständlich: Ein juristischer Hochschulabschluss mache seinen Inhaber noch nicht zum Anwalt. Bruce Green von der Fordham University bestätigte, dass erst die förmliche Zulassung zur Berufsausübung den entsprechenden Status verleihe. In den meisten US-Bundesstaaten setze dies eine bestandene Anwaltsprüfung und die Überprüfung der persönlichen Eignung voraus. Ein Hochschulzeugnis bescheinigt Wissen. Eine Berufszulassung erlaubt, dieses Wissen unter gesetzlich geschützter Berufsbezeichnung anzuwenden. Die Entfernung zwischen beiden Dokumenten kann eine ganze berufliche Laufbahn umfassen.

Leonard Niehoff von der University of Michigan warnte vor möglichen rechtlichen Folgen. Viele Bundesstaaten untersagten die unbefugte Ausübung des Anwaltsberufs einschließlich der wahrheitswidrigen Behauptung, über eine entsprechende Zulassung zu verfügen, insbesondere bei finanziellen Interessen. Green verwies darauf, dass auch eine mögliche ausländische Zulassung irreführende Angaben gegenüber einem amerikanischen Publikum nicht rechtfertige. Wer sich in den USA ohne nähere Erklärung als Anwalt bezeichne, erwecke den Eindruck, dort zur Berufsausübung berechtigt zu sein.

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Was die Unterlagen belegen und welche Antworten fehlen

Maßgeblich für die Prüfung ist die offizielle Auskunft der State Bar of California vom 13. Oktober 2026. Die Behörde überprüfte die Namen Kate Sharon Zacharia, Kate Sharon Black und Katie und bestätigte, dass keine Zulassung zur anwaltlichen Berufsausübung in Kalifornien verzeichnet sei. Als rechtliche Grundlage verwies sie ausdrücklich auf Abschnitt 6126 des California Business and Professions Code. Diese Vorschrift untersagt unter anderem, sich ohne entsprechende Berechtigung als zur anwaltlichen Berufsausübung zugelassen darzustellen. Eine Feststellung, dass Zacharia persönlich gegen diese Vorschrift verstoßen habe, enthält die Auskunft nicht.

Die Untersuchung weiterer amerikanischer Anwaltsregister erbrachte ebenfalls keinen dokumentierten Zulassungseintrag. Dabei ist zwischen einem fehlenden öffentlich auffindbaren Nachweis und dem endgültigen Beweis einer niemals erteilten Zulassung zu unterscheiden. Die für eine abschließende Überprüfung erforderlichen Angaben wären der zuständige Bundesstaat, das Zulassungsdatum und die Registrierungsnummer. Bislang hat das Weiße Haus diese Angaben nicht veröffentlicht.

Ein weiterer Gesichtspunkt betrifft Zacharias Beschäftigung in der Pekinger Kanzlei Zhong Lun. Nach den von Donald Clarke und Lester Ross erläuterten chinesischen Zulassungsregeln können ausländische Juristen dort beschäftigt sein, ohne selbst zur chinesischen Anwaltschaft zu gehören. Eine solche Beschäftigung begründet keine Zulassung nach amerikanischem Recht. Die Behauptung des Weißen Hauses, Zacharia habe über sämtliche erforderlichen Qualifikationen für ihre damalige Tätigkeit verfügt, beantwortet deshalb weiterhin nicht die Frage nach einer amerikanischen Anwaltszulassung.

KAIZEN BLOG · RECHERCHE UND DOKUMENTATION · 13. OKTOBER 2026

Zacharia lebt laut öffentlichen Unterlagen in Kalifornien. Die dortige Anwaltskammer bestätigte ausdrücklich, dass weder für Kate Sharon Zacharia noch für ihren Geburtsnamen Kate Sharon Black eine Zulassung verzeichnet sei. Auch unter Katie finde sich kein Eintrag. Die Kammer verwies auf Paragraf 6126 des kalifornischen Berufsrechts, der die unberechtigte öffentliche Darstellung einer anwaltlichen Berufsbefugnis untersagt. Ob Zacharias konkrete Äußerungen einen Gesetzesverstoß darstellen, ist damit noch nicht festgestellt. Die amtliche Auskunft beseitigt allerdings jeden Zweifel daran, dass die kalifornische Kammer sie bislang nicht als zugelassene Anwältin führt.

Auch ihre Tätigkeit in China erklärt die fehlende amerikanische Zulassung nicht. Donald Clarke, Professor für chinesisches Recht an der George Washington University, stellte klar, Zacharia hätte die chinesische Anwaltsprüfung als Ausländerin gar nicht ablegen können. Diese sei chinesischen Staatsangehörigen vorbehalten. Kanzleien wie Zhong Lun dürften ausländische Mitarbeiter durchaus beschäftigen. Eine Berechtigung zur Vertretung von Mandanten vor chinesischen Gerichten ergebe sich daraus jedoch nicht. Lester Ross von WilmerHale bestätigte, ausländische Juristen dürften in China bei entsprechender ausländischer Zulassung das Recht ihres jeweiligen Zulassungsstaates bearbeiten und chinesisches Recht erläutern. Chinesisches Recht als Anwalt praktizieren dürften sie nicht.

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Trump hat seiner neuen Sprecherin bereits ein gutes Zeugnis ausgestellt. Die Juristen verlangen etwas weniger Feierliches: eine nachprüfbare Berufsberechtigung. Zacharias Hochschulabschlüsse sind bestätigt, ihre beruflichen Stationen stehen im Lebenslauf. Die amerikanische Anwaltszulassung, auf die ihre öffentlichen Selbstdarstellungen schließen lassen, konnte bislang niemand belegen. Ein Präsident kann seine Sprecherin loben, so oft er möchte. Die Anwaltskammern führen ihre Register unabhängig davon.

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