Am 29. September 2026, 9:30 Uhr, Saal 20, saß Brett Shumate als Anwalt des US-Justizministeriums vor dem gesamten Bundesberufungsgericht für den District of Columbia. 11 Richter, das volle Haus, Aktenzeichen 25-5452, der Fall heißt schlicht „In re: Donald J. Trump“. Verhandelt wurde eine einzige Frage: ob Bundesrichter James Boasberg weiter untersuchen darf, wer in Trumps Regierung eine gerichtliche Anordnung bewusst missachtet hat. Draußen warnte der Präsident im Wahlkampf vor der Niederlage und bat seine Anhänger, so abzustimmen, als stünde er selbst auf dem Zettel. Drinnen ging es um die Frage, ob man einem Gericht ungestraft den Mittelfinger zeigen darf.

Der Weg dorthin begann am 15. März 2025. Boasberg untersagte der Regierung vorläufig, venezolanische Migranten auf Grundlage des Alien Enemies Act nach El Salvador zu schaffen. Seine mündliche Anweisung verlangte nach Darstellung der Klägerseite auch, die Flugzeuge müssten umkehren und die Männer dürften nicht übergeben werden. Geflogen wurde trotzdem. Die Maschinen blieben in der Luft, als zähle die Stimme des Gerichts weniger als der Terminplan der Behörde. Danach wollte Boasberg klären, wer das entschieden hatte und ob man seinen Beschluss mit Absicht überging. Seither versucht die Regierung, diese Untersuchung abzuwürgen. Ein Dreiersenat gab ihr am 14. April 2026 mit 2 zu 1 zunächst recht. Am 22. Juni hob das gesamte Berufungsgericht das wieder auf und setzte die Verhandlung auf September. Ein halbes Jahr Streit allein um die Frage, ob ein Richter überhaupt weiterfragen darf.

Die Sonne war kaum aufgegangen, als die Flugzeuge starteten. An Bord: venezolanische Migranten, die aus den Vereinigten Staaten abgeschoben wurden. Die offizielle Begründung: angebliche Verbindungen zur Bande Tren de Aragua. Die rechtliche Grundlage: eine Präsidentenproklamation, mit der der Alien Enemies Act von 1798 angewandt wurde.
Doch genau hier beginnt die Geschichte auseinanderzufallen. Die Abschiebung venezolanischer Migranten erfolgte zwischen dem 15. und 18. März 2025 auf Grundlage einer Präsidentenproklamation, die Donald Trump am 14. März 2025 unterzeichnet hatte. Veröffentlicht wurde sie im Federal Register jedoch erst am 20. März 2025. Die drei GlobalX-Abschiebeflüge mit den Flugnummern 6143, 6145 und 6122 hatten den Flughafen Harlingen in Texas zu diesem Zeitpunkt längst verlassen.
Unsere damalige vorgetragene Rechtsauffassung bezog sich genau auf dieses Datum. Nach dem Federal Register Act, 44 U.S.C. § 1505, müssen Bestimmungen von allgemeiner Anwendbarkeit im Federal Register veröffentlicht werden. Ohne diese Veröffentlichung, so unsere Rechtsauffassung, durfte die Proklamation gegenüber betroffenen Dritten nicht als Grundlage für Exekutivmaßnahmen angewandt werden. Hinzu kommt der Alien Enemies Act, 50 U.S.C. §§ 21 bis 24, der ausdrücklich eine Proklamation des Präsidenten voraussetzt. Nach der bisherigen Verwaltungspraxis muss eine solche Proklamation veröffentlicht sein, bevor sie gegenüber Betroffenen als Grundlage staatlichen Handelns dienen kann.
Trumps Unterschrift trägt das Datum 14. März. Doch was nützt eine Unterschrift, wenn die Proklamation zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht war und dennoch bereits Menschen auf dieser Grundlage außer Landes gebracht wurden? Nach unserer damaligen Rechtsauffassung gewann die Proklamation ihre Wirksamkeit gegenüber den Betroffenen erst mit ihrer Veröffentlichung am 20. März 2025. Die Abschiebeflüge waren da bereits Geschichte.

Auszug aus unserer Eingabe vom 22. März 2025. Aufgrund des weiterhin laufenden Verfahrens haben wir Teile des Inhalts geschwärzt und veröffentlichen diese derzeit nicht.
Rückblende: 24. März 2025
Es war damals eine Anhörung mit Gewicht: Ein Gremium aus drei Bundesrichtern verhandelte an einem Montag in Washington darüber, ob die Abschiebung hunderter Venezolaner nach El Salvador vorläufig gestoppt bleibt, oder ob Präsident Donald Trumps umstrittene Proklamation vom 15. März 2025 umgesetzt werden darf. Der Fall spiegelt nicht nur juristische Feinheiten wider, sondern auch den Grundkonflikt zwischen Exekutive und Justiz über die Reichweite präsidentieller Macht. Trump hatte sich bei seiner Entscheidung auf den sogenannten Alien Enemies Act berufen, ein fast 230 Jahre altes Kriegsrecht aus dem Jahr 1798, das in der US-Geschichte nur dreimal eingesetzt wurde, um 238 mutmaßliche Mitglieder der venezolanischen Gang Tren de Aragua per Flugzeug in das Horror-Gefängnis in El Salvador zu deportieren.

„Nazis wurden besser behandelt“ – Richterin Patricia Millett sparte damals nicht mit Kritik: „Das waren ganze Flugzeugladungen voller Menschen“, sagte sie gegenüber einem Anwalt des Justizministeriums. „Nazis wurden unter dem Alien Enemies Act besser behandelt als das, was wir hier erleben.“ Sie verwies auf den Zweiten Weltkrieg, als es noch Anhörungsausschüsse gab, die Inhaftierten ein Mindestmaß an rechtsstaatlichem Verfahren ermöglichten.
In der damaligen zweistündigen Anhörung wurde der Ton rau. Als DOJ-Anwalt Drew Ensign der Vergleich zu weit ging, erklärte er: „Wir widersprechen dem Nazi-Vergleich entschieden.“ Millett konterte: „Natürlich gibt es keinen Präzedenzfall – weil kein Präsident dieses Gesetz je so eingesetzt hat.“ Dann fügte sie hinzu:
„Sie hätten mich am Samstag genauso gut abholen und ohne jede Möglichkeit zum Widerspruch auf ein Flugzeug setzen können – nur weil Sie behaupten, ich gehöre zu Tren de Aragua.“
Millett warf der Regierung vor, nicht sorgfältig geprüft zu haben, ob die betroffenen Venezolaner tatsächlich Bandenmitglieder seien. Laut Regierung seien die Männer „gründlich überprüft“ worden – doch viele Familienangehörige widersprechen dieser Darstellung, und sogar Regierungsstellen räumen ein, dass ein Großteil der Männer keine Vorstrafen in den USA hatte.
Nun aber zurück zum 29. September 2026
Dann kam Patricia Millett. Barack Obama berief sie 2013 an dieses Gericht, auf den Sitz, den John Roberts freigemacht hatte, als er 2005 an den Obersten Gerichtshof wechselte. Ihre Bestätigung gehört selbst zur Geschichte des Kampfes um die Gerichte. Die demokratische Mehrheit im Senat hatte gerade die nukleare Option durchgesetzt und die Hürde von 60 Stimmen für viele Posten gekippt. Millett war am 10. Dezember 2013 die Erste, die danach bestätigt wurde, mit 56 zu 38. Ausgerechnet dieses Gericht, um dessen Besetzung so erbittert gerungen wurde, soll nun klären, ob eine Regierung Gerichte überhaupt noch ernst nehmen muss. Für höfliches Ausweichen hatte Millett an diesem Morgen wenig übrig.

Shumate wollte Boasbergs Untersuchung klein halten, auf die eine Person am Ende der Kette. Millett bohrte, ob nur verantwortlich sei, wer zuletzt entscheide, oder auch, wer dazu geraten habe. Im Mittelpunkt stand die damalige Heimatschutzministerin Kristi Noem, die das Justizministerium als maßgebliche Entscheidungsträgerin für die fortgesetzten Abschiebungen ausgegeben hatte. Mehrere Richter fragten, warum Boasberg diese Darstellung ungeprüft schlucken solle. Richterin Michelle Childs brachte sogar ins Spiel, Noem könne als „Opferlamm“ herhalten. Millett setzte genau dort an. Das Bezirksgericht müsse Noem nicht als einzige Figur akzeptieren, auch wer die Entscheidung vorbereitet oder rechtlich empfohlen habe, könne das Gericht missachtet haben. Eine Ministerin vorzuschieben, während die Rechtsberater im Hintergrund bleiben, ist ein altes Spiel, und Millett spielte nicht mit.
Dann fiel der Satz, der nun herumgereicht wird. Damit unsere Leser einmal aus nächster Nähe sehen, wie es in einem solchen Saal wirklich zugeht, haben wir diese Verhandlung dokumentiert. Was nun folgt, steht im Wortlaut.
Millett: „Das Bezirksgericht hat Ministerin Noem als die angebliche Entscheidungsträgerin beschrieben. Doch wie Richterin Childs eben anmerkte, muss das Gericht sie nicht als einzige maßgebliche Entscheidungsträgerin hinnehmen. Sie würden mir sicher zustimmen, dass die letzte Entscheidungsträgerin nicht die Einzige ist, die das Gericht missachtet haben könnte. Aus den Erklärungen geht ja hervor, dass sie von mehreren Personen im Justizministerium rechtlich beraten wurde. Wenn nun ein Anwalt der Ministerin gesagt hätte, Sie haben die rechtliche Befugnis, auf die gerichtliche Anordnung mit einem Fickt euch zu reagieren und die Leute trotzdem aussteigen zu lassen, wäre es dann zutreffend zu sagen, dass dieser Anwalt das Gericht genauso missachtet hätte wie womöglich die Ministerin?“
- Hinweis: Millett selbst hat in der Anhörung den Kraftausdruck aber mit „expletive“ ersetzt. „Expletive the court“ ist keine normale feste Wendung, sondern eine bewusst entschärfte Umschreibung. Gemeint ist: „dem Gericht ein ‚Fuck you‘ sagen“
Shumate: „Das ist eine interessante Frage, der ein Staatsanwalt vielleicht nachgehen möchte.“
Millett: „Ich frage Sie nicht, was Staatsanwälte untersuchen können. Ich frage Sie, ob eine Missachtung des Gerichts überhaupt begangen worden sein könnte, damit das Gericht ermittelt, damit das Gericht entscheidet, ob ich weitere Personen vorladen muss. Könnte dazu ein Anwalt gehören, der jemandem geraten hat, dem Gericht ein Fickt euch entgegenzuhalten und die Anordnung zu übergehen und die Leute aussteigen zu lassen? Wäre das aus Sicht der Vereinigten Staaten womöglich eine Missachtung des Gerichts?“
Shumate: „Ich denke, das hängt von den Tatsachen ab, Euer Ehren.“
Millett: „Nun, dann muss das Bezirksgericht wohl noch ein paar Fragen stellen.“
Hinter dem harmlosen „Das hängt von den Tatsachen ab“ öffnet sich damit die Begründung, weitere Leute zu befragen. Shumate wollte die Tür zumachen, Millett schob den Fuß dazwischen. Ein Regierungsanwalt, der vor Gericht nicht einmal ausschließen mag, dass ein behördlicher Mittelfinger strafbar sein könnte, erlebt seinen schlechtesten Tag im Dienst.
Hinter dem Wortwechsel steht der Vorwurf des früheren Justizministeriumsjuristen Erez Reuveni. Der damalige kommissarische Vize-Justizminister Emil Bove habe vor dem Streit um die Abschiebungen gesagt, die Regierung müsse den Gerichten notfalls ein „Fickt euch“ entgegenschleudern, falls Richter die Maßnahmen stoppten. Bove bestritt das. Heute sitzt er selbst als Richter am Bundesberufungsgericht für den 3. Gerichtsbezirk. Der Mann, dem man den Rat zum Gerichts-Mittelfinger nachsagt, trägt inzwischen die Robe. Vom mutmaßlichen Einflüsterer des Ungehorsams zum Richter, schneller steigt man in dieser Regierung selten auf. Millett nannte seinen Namen nicht. Namen muss man nicht nennen, wenn alle im Saal denselben Mann vor Augen haben.
Hier setzt die Gegenseite an. Eine republikanische Kommentatorin beschrieb Millett als völlig außer sich, sie habe die Stimme erhoben und mehrfach aufs Richterpult geschlagen, während sie Shumate hart angegangen sei. Boasbergs Untersuchung nennt diese Seite eine „Hexenjagd“. Der Vorwurf gegen Bove sei unbewiesen, und Millett habe aus einer allgemeinen Bemerkung über mögliche Konflikte mit Gerichten eine Verbindung zu Boasbergs Anordnung vom 15. März gezimmert, die so nicht belegt sei. Die Trennung gehört sauber gezogen. Reuveni hat Bove den Satz zugeschrieben, Bove hat es bestritten, und Millett beschuldigte ihn in dieser Passage nicht ausdrücklich. Sie stellte eine hypothetische Frage über einen Anwalt, der einer Ministerin zum Rechtsbruch geraten habe. Die Kritiker sehen darin einen kaum verhüllten Hieb gegen ihren heutigen Kollegen. Darüber wird gestritten.
In der Sache führte Shumate an, Boasbergs Vorgehen sprenge die Befugnisse eines Richters und greife in die Gewaltenteilung ein, eine Untersuchung hochrangiger Regierungsleute könne Entscheidungen der Exekutive berühren. Millett hielt dagegen, die Gewaltenteilung wirke in beide Richtungen. Ein Gericht brauche die Mittel, seine eigenen Anordnungen durchzusetzen. Sonst hängt der Wert eines Beschlusses eines Tages davon ab, ob die Regierung ihn gerade für praktisch hält. Genau an diesem Punkt entscheidet sich, ob ein Urteil noch etwas wiegt oder nur noch ein Vorschlag ist. Shumate verkaufte den Richtern ihre eigene Machtlosigkeit als Respekt vor der Gewaltenteilung. Millett kaufte es ihm nicht ab.
So klingt eine Verhandlung von innen. Niemand sitzt in einer stillen Bibliothek und tauscht vorbereitete Absätze. Eine Richterin fällt dem Regierungsanwalt ins Wort. Er will die Frage enger machen, sie zerrt ihn zurück. Jedes Zögern wird zur Antwort, jedes Ausweichen zum Hinweis. Hier wird um jedes Wort gerungen, und ein einziger Satz entscheidet, ob eine Untersuchung weiterläuft oder stirbt. Boasberg kann seine Untersuchung derzeit nicht fortsetzen, solange das Berufungsverfahren läuft. Das gesamte Gericht muss nun entscheiden, ob die Sperre bleibt. Darum ging es am 29. September. Der Streit reicht längst über zwei Flugzeuge hinaus.
- Anmerkung der Redaktion: Insgesamt gab es drei von uns dokumentierte GlobalX-Flüge, doch im aktuellen Missachtungsverfahren stehen nur zwei im Mittelpunkt, weil sich Boasbergs Anordnung vom 15. März konkret auf diese beiden bereits gestarteten Maschinen bezog
Entschieden wird, wie weit ein Gericht gehen darf, wenn der Verdacht im Raum steht, dass eine Regierung seine Anordnung mit Vorsatz missachtet hat. Hält eine Regierung einen Gerichtsbeschluss für eine bloße Empfehlung, bleibt von der Gewaltenteilung nur eine Behauptung auf dem Papier.
Trump hat Boasberg monatelang öffentlich beschimpft und seine Entfernung verlangt. Nun befindet ein Berufungsgericht darüber, ob dieser Richter überhaupt weiterfragen darf. Draußen läuft der Wahlkampf, der Präsident warnt vor der Niederlage und raunt von politischen Folgen. Drinnen fragt Patricia Millett, ob auch ein Regierungsjurist geradestehen müsste, der einem Gericht das „Fickt euch“ empfohlen hat. Dieselbe Woche, zwei Schauplätze, ein und dieselbe Angst vor der Rechenschaft, draußen vor den Wählern, drinnen vor einem Gericht. Washington braucht für solche Tage kaum noch Dekoration.
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