Donald Trump wollte seinen Namen wieder an der Fassade des Kennedy Centers sehen. Diesmal sollte er nicht Teil des offiziellen Namens werden, jedenfalls nach der sprachlichen Konstruktion seines Verwaltungsrats. Unter „The John F. Kennedy Center for the Performing Arts“ sollte künftig stehen: „Restored and Renovated By President Donald J. Trump.“ Ein Bundesrichter in Washington hat diese Wortakrobatik nun beendet. Christopher R. Cooper entschied, am Kennedy Center dürften Gedenkinschriften für irgendjemanden oder irgendeinen Zweck nur mit Zustimmung des Kongresses angebracht werden. Das gelte auch für Trump.
Der von Trump dominierte Verwaltungsrat hatte den neuen Anlauf im August beschlossen. Auch das Gelände vor dem Haus sollte einen neuen Namen erhalten: „President Donald J. Trump Plaza.“ Dazu kam eine zweite. geplante Inschrift für den Fall, dass der Trump Kennedy Center Fund 100 Millionen Dollar erreicht. Dann sollte auf dem Gebäude zusätzlich „Endowed by the Trump Kennedy Center Fund“ stehen. Cooper entschied über diesen Teil vorerst nicht, weil das Center erklärt habe, die Zeile erst nach Erreichen der 100-Millionen-Dollar-Marke anzubringen. Viel Hoffnung ließ der Richter dennoch nicht. Eine solche Formulierung verstoße nach seiner Einschätzung ebenso eindeutig gegen seine frühere Anordnung.

Der Streit hat eine Vorgeschichte aus Marmor. Im Dezember war Trumps Name bereits am Gebäude angebracht worden, nachdem der ihm nahestehende Verwaltungsrat beschlossen hatte, seine Rolle bei der Sicherung von 257 Millionen Dollar für eine umfassende Sanierung zu würdigen. Im Mai erklärte Cooper diese Umbenennung für rechtswidrig. Der Kongress habe das Haus geschaffen und John F. Kennedy gewidmet, deshalb könne auch nur der Kongress über eine Änderung dieser Widmung entscheiden. Die Buchstaben mit Trumps Namen mussten wieder herunter.
Das Center legte Berufung ein und gehorchte zunächst. Vor der Fassade steht seither ein gewaltiges Gerüst, verhüllt mit Planen. Im August folgte der nächste Versuch, denselben Namen mit einer anderen grammatischen Begründung zurückzubringen. Cooper bezeichnete die Konstruktion als „sprachliche Gymnastik“. Der Beschluss des Verwaltungsrats widerspreche einer gerichtlichen Anordnung und dem vom Kongress beschlossenen Gesetz. Marmor wird durch Semantik offenbar nicht weicher.
Die Pläne stießen auch bei demokratischen Abgeordneten auf heftigen Widerstand. Besonders Joyce Beatty wehrte sich dagegen. Sie gehört dem Verwaltungsrat kraft Amtes an und führt die Klage gegen das Center. Ihre Anwälte bezeichneten den erneuten Vorstoß als einen „atemberaubenden Akt des Trotzes“ und verlangten, Cooper solle die Inschrift verhindern. Der Richter tat genau das. Auch die geplante Umbenennung des Geländes fällt unter sein Verbot.

Die Verteidigung hatte dem Namen inzwischen eine erstaunliche wirtschaftliche Last aufgebürdet. Vertreter des Kennedy Centers und Anwälte des Justizministeriums trugen in den vergangenen Wochen vor, Trumps fortgesetzte Unterstützung für das Haus hänge von einer sichtbaren Würdigung außerhalb des Gebäudes ab. Nach ihrer Darstellung sei das Haus finanziell angeschlagen und baulich in schlechtem Zustand. In einem Schriftsatz hieß es, ohne eine solche Anerkennung drohe der Rückzug von Spendern und das Versiegen finanzieller Beiträge. Dann fehle auch das Geld für die Sanierung. Ebenso fehle die nötige Fachkenntnis, um das nach Darstellung der Regierung schwer beschädigte Gebäude wiederherzustellen.
Beattys Anwälte beschrieben diese Haltung als faktische Geiselnahme des Centers. Seit Trump zu Beginn seiner 2. Amtszeit die Kontrolle über die Institution übernommen hat, sagten Künstler Auftritte ab. Auch die Besucherzahlen brachen ein. Einige Förderer zogen ihre Unterstützung zurück. Aus einem Haus, das einen ermordeten Präsidenten ehren sollte, wurde damit ein Streit darüber, wie viel persönliche Würdigung ein amtierender Präsident für seine Hilfe verlangen darf. Der Gesetzestext ist für persönliche Wünsche wenig empfänglich. Das Bundesgesetz zum Kennedy Center bestimmt, dass in den öffentlich zugänglichen Bereichen keine zusätzlichen Gedenkstätten oder Gedenktafeln eingerichtet werden dürfen. Der Verwaltungsrat versuchte, die geplante Inschrift außerhalb dieser Schranke zu platzieren. Cooper ließ diese sprachliche Seitentür nicht offen. Seine Entscheidung vom Dienstag macht deutlich, dass ein anderer Wortlaut dieselbe gesetzliche Grenze nicht verschwinden lässt.
Parallel läuft die Berufung weiter. Das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia Circuit hat über die Rückkehr von Trumps Namen noch nicht entschieden. Der Streit könnte später den Obersten Gerichtshof der USA erreichen. Bis dahin bleibt Coopers Verfügung maßgeblich. Die Entscheidung fiel kurz vor einer Sitzung des Verwaltungsrats, dessen Vorsitzender Trump selbst ist. Dort sollte erneut über eine Schließung des Hauptgebäudes für zwei Jahre abgestimmt werden. Es wäre bereits der 3. Anlauf. Ein Entwurf bezeichnete das Gebäude als gefährlich und verwies auf einen Vorfall in diesem Monat, bei dem während eines Sturms ein 1,52 Meter langes Stück Putz von der Decke des Grand Foyer gefallen sei.

Auch diese Schließung hängt vor Gericht. Cooper hatte den ersten Beschluss vorläufig gestoppt, weil die Verwaltungsratsmitglieder Trumps Plan nach seiner Einschätzung pflichtwidrig durchgewinkt hätten, ohne ihn ausreichend zu prüfen. Anwälte des Justizministeriums wollen nun erreichen, dass diese Sperre aufgehoben werde. Das Center plane während der Arbeiten ein begrenztes Programm im kleineren Gebäudeteil Reach. Große Veranstaltungen wie die Kennedy Center Honors sollen an einem anderen Ort stattfinden.
Viel Programm ist derzeit ohnehin nicht übrig. Seit Juli, als das Hauptgebäude ursprünglich schließen sollte, ist der Veranstaltungskalender weitgehend leer. Bei einer Anhörung vor Coopers Entscheidung sagte William S. Jankowski vom Justizministerium, das Center könne möglicherweise in die Insolvenz geraten, falls es mit den gesunkenen Einnahmen weiterbetrieben werde. Cooper fragte daraufhin, ob eine gemeinnützige Treuhand überhaupt Insolvenz anmelden könne. Die Anwälte des Justizministeriums hatten darauf keine Antwort.
Trump selbst meldete sich kurz vor Veröffentlichung der Entscheidung zu Wort. Das Kennedy Center befinde sich praktisch im Zusammenbruch, schrieb er. Cooper sei sehr feindselig und befangen, das Gebäude dem Untergang geweiht, falls es für die Sanierung nicht geschlossen werden dürfe. Coopers Antwort steht in seiner Verfügung: Die Inschrift bleibt verboten. Ein Name, der unbedingt in Stein soll, muss vorerst mit Papier vorliebnehmen.
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