Dienstag, die Hölle und die Verfassung – Wie ein Präsident seine eigene Entmachtung provoziert

VonRainer Hofmann

April 6, 2026

Ein Präsident schreibt am Ostersonntag, dass ein anderes Land in der Hölle leben werde, wenn es nicht gehorcht, und fügt am Ende hinzu: Gepriesen sei Allah. Keine diplomatische Sprache, kein Versuch, es ist die Grammatik der Gewalt. Es ist ein direkter Befehlston, ohne jede Rücksicht auf das Datum, an dem er ausgesprochen wird. Die ruhige Gewissheit dessen, was er sagt und was er tut, weil er denkt, dass niemand ihn aufhält. Der Tag der Auferstehung wird zur Sprache der Unausweichlichkeit.

Donald Trump hat an diesem Morgen eine Grenze überschritten, die selbst für seine Verhältnisse auffällt. „Dienstag wird Kraftwerkstag und Brückentag zugleich im Iran sein. Es wird nichts Vergleichbares geben. Öffnet die verdammte Straße, ihr verrückten Bastarde, sonst werdet ihr in der Hölle leben – wartet es ab. Gepriesen sei Allah“, schreibt er. Ein amtierender Präsident, der zivile Infrastruktur als Ziel nennt und religiöse Sprache in denselben Satz legt.

Die Reaktion kommt sofort. Der Council on American-Islamic Relations, eine landesweite Interessenvertretung, griff Trump scharf an, weil er in seinem Truth-Social-Post mit Drohungen gegen den Iran auf Allah Bezug nahm. „Präsident Trumps irrwitzige Verspottung des Islam und seine Drohungen, zivile Infrastruktur im Iran anzugreifen, sind rücksichtslos, gefährlich und Ausdruck einer Haltung, die Gleichgültigkeit gegenüber menschlichem Leben und Verachtung gegenüber religiösen Überzeugungen zeigt“, erklärte CAIR in einer Stellungnahme.

Trump hatte in seinem Post am Ostersonntag gefordert, dass der Iran bis Dienstag die Straße von Hormus öffnet, „oder ihr werdet in der Hölle leben – WARTET ES AB! Gepriesen sei Allah.“

„Die beiläufige Verwendung von ‚Gepriesen sei Allah‘ im Kontext gewaltsamer Drohungen zeigt eine verstörende Bereitschaft, religiöse Sprache zu instrumentalisieren, während gleichzeitig der Islam und seine Anhänger herabgewürdigt werden“, so CAIR.

Iran sieht in Trumps Drohungen gegen Infrastruktur eine „Absicht zu Kriegsverbrechen“

Stunden nach Trumps mit Schimpfwörtern gespicktem Beitrag, in dem er dem Iran wegen der Blockade der Straße von Hormus ankündigte, man werde „in der Hölle leben“, erklärte die iranische UN-Vertretung, die offenen Drohungen gegen zivile Infrastruktur seien „eine direkte und öffentliche Aufstachelung zur Terrorisierung von Zivilisten und ein klarer Beleg für die Absicht, ein Kriegsverbrechen zu begehen.“

„Die internationale Gemeinschaft und alle Staaten haben rechtliche Verpflichtungen, solche abscheulichen Kriegsverbrechen zu verhindern“, schrieb die Vertretung in einem Beitrag auf der Plattform X. „Sie müssen jetzt handeln. Morgen ist zu spät.“

Juristische Einordnung

Öffentliche Drohung gegen zivile Infrastruktur

Völkerrechtliche Bewertung einer öffentlichen Ankündigung, Kraftwerke und Brücken eines anderen Staates anzugreifen.

1. Gewaltandrohung

Eine solche Erklärung ist zunächst als Drohung mit Gewalt im Sinne von Art. 2 Abs. 4 UN-Charta einzuordnen. Verboten ist nicht nur die Anwendung, sondern auch die Androhung von Gewalt, sofern sie nicht durch Art. 51 UN-Charta oder ein Mandat des Sicherheitsrats gedeckt ist.

2. Schutz ziviler Objekte

Nach Art. 48 Zusatzprotokoll I gilt der Grundsatz der Unterscheidung. Zivile Objekte stehen unter Schutz. Art. 52 Abs. 1 Zusatzprotokoll I schützt zivile Objekte ausdrücklich. Nur Ziele, die die Voraussetzungen von Art. 52 Abs. 2 Zusatzprotokoll I erfüllen, dürfen angegriffen werden.

3. Brücken und Kraftwerke

Die pauschale Benennung von Brücken und Kraftwerken genügt der militärischen Zieldefinition gerade nicht. Beides ist zunächst zivile Infrastruktur. Ohne konkrete Darlegung einer militärischen Nutzung liegt keine rechtssichere Zielqualifikation vor.

4. Verhältnismäßigkeit und zivile Folgen

Selbst bei möglicher militärischer Nutzung bleibt Art. 51 Abs. 5 lit. b Zusatzprotokoll I maßgeblich. Angriffe sind unzulässig, wenn zu erwarten ist, dass zivile Schäden außer Verhältnis zum konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen. Strom- und Verkehrsnetze betreffen regelmäßig Krankenhäuser, Wasser, Kommunikation und Versorgung.

5. Verbot der Terrorisierung

Art. 51 Abs. 2 Zusatzprotokoll I verbietet Gewaltakte oder Drohungen, deren Hauptzweck die Verbreitung von Terror unter der Zivilbevölkerung ist. Eine öffentliche Ankündigung, grundlegende Infrastruktur zu zerstören, kann genau in diesen Bereich fallen.

6. Überlebenswichtige Objekte

Nach Art. 54 Zusatzprotokoll I dürfen Objekte, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unerlässlich sind, nicht angegriffen oder unbrauchbar gemacht werden. Energieversorgung kann darunter fallen, wenn ihre Zerstörung Wasser, Nahrung oder medizinische Versorgung beeinträchtigt.

7. Strafrechtliche Schwelle

Das eigentliche Kriegsverbrechen setzt regelmäßig mehr voraus als nur Worte. Maßgeblich ist insbesondere Art. 8 Abs. 2 lit. b Ziff. ii Römisches Statut – vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte – sowie Art. 8 Abs. 2 lit. b Ziff. iv – Angriffe mit erwartbar exzessiven zivilen Schäden. Die öffentliche Drohung ist aber ein mögliches Indiz für Vorsatz und spätere Verantwortlichkeit.

Kurzfazit

Juristisch ist eine solche öffentliche Erklärung bereits als völkerrechtswidrige Drohung mit Gewalt zu bewerten. Werden die angekündigten Angriffe später tatsächlich gegen zivile Objekte oder mit klar absehbaren exzessiven Folgen für Zivilisten durchgeführt, kann die vorherige Aussage als belastendes Beweismittel für Vorsatz, Zielauswahl und Verantwortlichkeit herangezogen werden. (Juristische Bewertung: kaizen-blog.org, Stand 06. April 2026)

Relevante Normen: Art. 2 Abs. 4 UN-Charta, Art. 51 UN-Charta, Art. 48, Art. 51 Abs. 2, Art. 51 Abs. 5 lit. b, Art. 52 Abs. 1 und 2, Art. 54, Art. 56 Zusatzprotokoll I, Art. 8 Abs. 2 lit. b Ziff. ii und iv, Art. 25 und Art. 28 Römisches Statut.

Parallel dazu entsteht ein zweiter Druck, diesmal aus den USA selbst. Innerhalb weniger Stunden wird der 25. Verfassungszusatz zum Trend. Ein Instrument, das selten genannt wird, plötzlich überall. Mehdi Hasan schreibt, diese Osterbotschaft müsse Vizepräsident und Kabinett dazu bringen, den Präsidenten abzusetzen. Chris Murphy geht noch weiter und erklärt, er würde an diesem Tag Verfassungsjuristen kontaktieren. Joe Walsh fordert die Anwendung sofort. Anthony Scaramucci erinnert daran, dass genau für solche Situationen ein Mechanismus geschaffen wurde, um einen Präsidenten aus dem Amt zu entfernen, der nicht mehr handlungsfähig ist.

Senator (Chris Murphy) brachte nach dem primitiven Iran-Kriegspost die Möglichkeit des 25. Zusatzartikels ins Spiel

Sogar aus dem eigenen politischen Lager kommen ungewöhnlich scharfe Töne. Marjorie Taylor Greene, lange eine der lautesten Unterstützerinnen, spricht davon, dass man in Trumps Wahnsinn eingreifen müsse, und erklärt offen, er sei verrückt geworden und alle um ihn herum trügen Mitverantwortung. S.V. Dáte antwortet darauf knapp, das sei genau der Bereich des 25. Zusatzartikels.

Dieser Zusatzartikel ist kein politisches Spielzeug. Er erlaubt es dem Vizepräsidenten und einer Mehrheit des Kabinetts festzustellen, dass der Präsident seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. In diesem Moment würde JD Vance die Amtsgeschäfte übernehmen. Es ist ein Instrument für Ausnahmefälle. Für Situationen, in denen ein Präsident nicht mehr kontrollierbar ist.

Trump selbst hat vor wenigen Wochen noch darüber gescherzt. Auf einer Pressekonferenz am 26. März sagte er, wenn er seine Pläne offenlegen würde, würde man ihn wahrscheinlich schnell entfernen. Dann fragte er selbst nach dem Namen des Verfahrens und beantwortete ihn gleich. Man würde den 25. Zusatzartikel anwenden. Er lachte dabei. Neben ihm stand Pete Hegseth und lachte mit.

Zwei Wochen später ist aus dem Witz ein ernsthaft diskutiertes Szenario geworden.

Während diese Debatte läuft, verlagert sich auch die politische Basis. Eine Umfrage von Economist und YouGov zeigt, dass nur 14 Prozent der Amerikaner einen Einsatz von Bodentruppen im Iran unterstützen, während 62 Prozent dagegen sind. 24 Prozent sind unentschieden. Das ist kein stabiler Rückhalt für einen Krieg, der sich ausweitet. Innerhalb der republikanischen Partei gibt es widersprüchliche Signale, und selbst Verbündete warnen, dass dieser Kurs die eigene Anhängerschaft zerreißen kann.

Gleichzeitig bestätigen Geheimdienste hinter den Kulissen, dass der Iran nicht so geschwächt ist, wie es aus dem Weißen Haus dargestellt wird. Die Realität vor Ort und die Darstellung aus Washington entfernen sich voneinander. Das ist kein neues Vorgehensweise, aber es wird gefährlich, wenn darauf Entscheidungen folgen, die nicht mehr zurückgenommen werden können.

Die Kombination ist entscheidend. Ein Präsident, der öffentlich zivile Ziele benennt. Eine wachsende innenpolitische Gegenbewegung, die seine Amtsfähigkeit infrage stellt. Ein Krieg, der sich ausweitet, während die Unterstützung dafür sinkt. Und eine Verfassung, die genau für solche Momente einen Ausweg vorsieht.

Dienstag ist die Frist, die Trump selbst gesetzt hat.

Die Stille vor einem Satz, der bereits gefallen ist. Und diesmal geht es nicht nur darum, was danach im Iran passiert.

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Anja Blum
Anja Blum
5 Stunden vor

Vielleicht werden wir eines Tages aufwachen und die Welt ist von Trump befreit! Was danach kommt, kann nicht schlimmer sein.
Vielen Dank für Eure Recherche, wie immer gnadenlos ehrlich.

Lea
Lea
2 Stunden vor
Antwort auf  Anja Blum

Ich bin mir nicht sicher, ob es nicht doch noch schlimmer kommen kann – Vance trau ich auch für keine 5 Cent

Carolina
Carolina
2 Stunden vor
Antwort auf  Lea

Vance ist noch bedeutend schlimmer, auch wenn er sich aus dem Iran Krieg zurück zieht, oder gerade deswegen, wird er in den Umfragen steigen. Seine Politik gegen Amerika wird noch härter sein als die von Trump.

Patricia
Patricia
2 Stunden vor

Die einzige echte Alternative wäre das Absetzen aller Regierungsmitglieder, die sich nicht explizit gegen dieses Scenario gewandt haben. Ein JDV wäre der Schritt vom Blizzard ins Gewitter. Klar, die Reps würden ihre Gallionsfigur verlieren, auf der die ganze Strategie aufgebaut ist. Und JDV hat sicher nicht den gleichen Rückhalt wie DT. Diesem Wendehals fehlt schlicht das Rattenfänger-Charisma. Aber an Bösartigkeit scheint er seinem Gönner in nichts nachzustehen. Ebensowenig Hegseth. Bleiben sie und ihre Brüder im Geiste, bleibt auch die Kriegstreiberei und das politische Chaos, eine fortgesetzte Kakophonie der Inkompetenz. orchestriert von einer Dilettanten-Riege. Es wäre mit Sicherheit nur ein persistierendes Bereicherungs-Kollektiv, vielleicht mit ein paar neuen Claqueuren. Ein Sinneswandel wäre kaum zu erwarten. Es wäre wie nach dem Dritten Reich: Plötzlich wollen alle entweder nichts gewusst haben oder eigentlich dagegen gewesen sein oder seien nur opportunistische Mitläufer gewesen. Den Wahnsinnigen des Amtes entheben wäre ein Anfang. Eine Lösung wäre es nur, wenn die ganze Regierung des Amtes enthoben würde und Neuwahlen stattfänden. Die Mitglieder der jetzigen Regierung haben DT als Sugardaddy. Sie machen all das möglich. Ansonsten wäre das alles nicht passiert.

Zuletzt bearbeitet am 2 Stunden vor von Patricia
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