Welcome to The Kaizen Blog   Click to listen highlighted text! Welcome to The Kaizen Blog

05. September 2026 – Kurznachrichten

VonTEAM KAIZEN BLOG

5. September 2026

Heute im Kaizen Blog: Deutschland und vier weitere EU-Staaten wollen abgelehnte Asylbewerber künftig außerhalb Europas unterbringen – Menschenrechtler warnen vor einem Abschieben der Verantwortung. In Russland gerät der Jugend-Messenger Blink wegen Standortdaten und enger Verbindungen zu VK unter Druck.

In den USA stoppt eine Bundesrichterin erneut Trumps Angriff auf die Briefwahl. Gleichzeitig muss das Justizministerium offenlegen, wer den 1,8-Milliarden-Dollar-Fonds für angeblich zu Unrecht Verfolgte erfunden hat. Dazu dürfen drei Stars-and-Stripes-Journalisten vorerst entlassen werden.

„Willkommen in Trump Country“Deutschland und vier weitere EU-Staaten wollen abgelehnte Asylbewerber künftig außerhalb Europas unterbringen

Deutschland, Österreich, Griechenland, Dänemark und die Niederlande wollen gemeinsam Zentren außerhalb der Europäischen Union schaffen, in denen Menschen untergebracht werden sollen, deren Asylantrag in Europa abgelehnt wurde. Die ersten dieser sogenannten Rückkehrzentren könnten bereits 2027 ihren Betrieb aufnehmen. Mit welchen Staaten darüber gesprochen wird, halten die fünf Regierungen bislang geheim. Bekannt ist lediglich, dass vor allem Länder in Afrika infrage kommen. Ruanda hatte bereits Anfang August erklärt, Gespräche mit europäischen Regierungen über die Aufnahme von Menschen seien für das Land durchaus vorstellbar. Was lange als politische Forderung einzelner Regierungen herumgereicht wurde, wird damit zu einem konkreten gemeinsamen Vorhaben mehrerer EU-Staaten – und Deutschland ist mittendrin.

Dänemarks Einwanderungsminister Morten Bødskov spricht von einer grundlegenden Veränderung der europäischen Asylpolitik. Menschen, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben, aber nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sollen künftig in einem Drittstaat untergebracht werden. Bødskov weist den Begriff Lager zurück und verkauft das Modell als „neue Chance“ für diese Menschen. Wie diese Chance praktisch aussehen soll, bleibt allerdings offen. Wo die Zentren entstehen, wie lange Menschen dort bleiben müssen, welche Rechte sie besitzen und wer bei Verstößen verantwortlich wäre, ist bislang nicht geklärt. Besonders bemerkenswert ist auch eine andere Aussage: Dänemark verweist zur Kontrolle der Einrichtungen auf die Internationale Organisation für Migration und das UN-Flüchtlingshilfswerk. Beide Organisationen haben einer solchen Aufgabe jedoch bisher überhaupt nicht zugestimmt. Das Flüchtlingshilfswerk erklärte sogar, von den fünf Staaten noch gar nicht mit einem entsprechenden Vorschlag angesprochen worden zu sein. Auch die Internationale Organisation für Migration spricht lediglich von ersten Gesprächen und macht deutlich, dass jede Beteiligung vom Schutz der Rechte der Betroffenen und vom geltenden europäischen Recht abhängen würde.

Der Weg für solche Konstruktionen wurde politisch bereits Ende 2025 vorbereitet. Damals erweiterte die EU die Möglichkeiten, Asylanträge abzulehnen und Menschen in sogenannte sichere Drittstaaten zu schicken. Damit können künftig auch Länder ins Spiel kommen, zu denen ein Betroffener möglicherweise überhaupt keine persönliche Verbindung besitzt. Genau dort beginnt der rechtliche Streit. Menschenrechtler und Juristen warnen seit Monaten davor, dass Europa seine Verantwortung damit schlicht über seine Außengrenzen verlagern könnte. Denn ein Staat verschwindet nicht aus der Verantwortung, nur weil die betroffene Person anschließend einige Tausend Kilometer entfernt untergebracht wird. Wer entscheidet, welches Land tatsächlich sicher ist, wer kontrolliert Haftbedingungen, medizinische Versorgung und Zugang zu Anwälten, und was passiert, wenn ein Drittstaat seine Zusagen später nicht mehr einhält? Auf diese Fragen gibt es bislang weit mehr politische Absichtserklärungen als belastbare Antworten.

Die Menschenrechtsorganisation PICUM spricht deshalb von einer alten Idee in neuer Verpackung: Menschen sollen aus dem europäischen Blickfeld verschwinden, während europäische Regierungen gleichzeitig versuchen, ihre eigenen Verpflichtungen möglichst weit auszulagern. Genau an diesem Punkt wird sich zeigen, was hinter dem Wort „Rückkehrzentrum“ tatsächlich steckt. Werden dort Menschen freiwillig auf eine Rückkehr vorbereitet, oder entstehen außerhalb der EU Einrichtungen, in denen abgelehnte Asylbewerber auf unbestimmte Zeit festgehalten werden, weil weder ihr Herkunftsland noch Europa sie aufnehmen will? Die fünf Regierungen nennen das einen neuen Weg. Solange weder Standort, Rechtsstatus noch Kontrolle geklärt sind, ist es vor allem ein Plan, Menschen, die Europa nicht behalten will, außerhalb Europas unterzubringen.

In den USA hat das Gerichtssystem Trumps Abschiebepolitik durch massiven Widerstand und Recherchen mehrfach tatsächlich gestoppt und Menschen zurückholen lassen. 2025 sind wir selber öfters nach El Salvador gereist. Beim europäischen „Rückkehrzentrum“-Modell wird dagegen gerade ein System gebaut, das Menschen bewusst außerhalb des europäischen Rechtsraums unterbringen soll – während die praktische Rückholpflicht bei rechtswidriger Verbringung bislang nicht erkennbar geregelt ist und noch kaum Widerstand zu erkennen ist.

Pentagon darf drei Stars-and-Stripes-Journalisten vorerst entlassen

Ein Bundesrichter in Washington hat es abgelehnt, die Entlassung von drei Mitarbeitern der Militärzeitung Stars and Stripes vorläufig zu stoppen. Herausgeber Max Lederer, Chefredakteur Erik Slavin und Nahost-Reporterin Lara Korte hatten gegen das Pentagon geklagt, nachdem sie nach einem Interview über die redaktionelle Unabhängigkeit des Blattes ihren Arbeitsplatz verlieren sollten. Das Gericht sieht derzeit keine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung verletzt wurden.

Richter Trevor McFadden erklärte, die journalistische Unabhängigkeit von Stars and Stripes stehe in diesem Verfahren nicht grundsätzlich auf dem Spiel. Die Kläger hätten außerdem nicht ausreichend gezeigt, dass die Maßnahmen des Pentagon andere Redaktionsmitglieder einschüchterten oder davon abhielten, sich kritisch zu äußern. Damit dürfen die Kündigungen zunächst weiterlaufen, obwohl das Hauptverfahren noch nicht entschieden ist. Slavin sagt, er sei wegen angeblicher Befehlsverweigerung entlassen worden, nachdem er in einem Fernsehinterview vor möglicher Zensur durch das Militär gewarnt hatte. Korte nahm an demselben Gespräch teil. In der Klage werfen die drei dem Pentagon vor, sie auch deshalb bestraft zu haben, weil Stars and Stripes über sich verschlechternde Bedingungen an Bord des Flugzeugträgers USS Abraham Lincoln berichtet hatte.

Der Streit trifft ausgerechnet eine Zeitung, die vom Pentagon teilweise finanziert wird, aber seit Jahrzehnten gerade deshalb auf redaktionelle Eigenständigkeit pocht. Wenn Journalisten dort um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, sobald sie öffentlich über möglichen politischen oder militärischen Druck sprechen, geht es längst nicht nur um drei Kündigungen. Dann geht es darum, wie unabhängig eine Militärzeitung noch arbeiten kann, wenn ihr Geldgeber gleichzeitig über Personal und Konsequenzen entscheidet.

Teenager-Messenger Blink schickt Standortdaten an VK – und läuft auf dessen Infrastruktur

Blink ist vor allem bei jungen Nutzern beliebt und lebt davon, dass Freunde gegenseitig sehen können, wo sie sich gerade befinden. Genau diese Daten gehen offenbar nicht nur an Blink selbst. Bei aktiver Nutzung werden die Koordinaten im Abstand von wenigen Sekunden übertragen, zusammen mit Höhe, Geschwindigkeit, Bewegungsrichtung, Genauigkeit der Ortung und Akkustand. Die Daten landen auch bei MyTracker, einem Analysedienst von VK. Damit lässt sich der Standort mit einem konkreten Konto und Gerät verbinden, teilweise sogar mit einzelnen Aktionen innerhalb der App. Besonders heikel ist das, weil Blink dauerhaft auf die Ortung zugreift, regelmäßig besuchte Orte erkennt und dabei auch Zuhause, Schule, Arbeitsplatz, Übernachtungen und frühere Bewegungen erfasst.

Nach außen tritt Blink als eigenständiger Dienst auf und liefert sich in sozialen Netzwerken sogar öffentliche Auseinandersetzungen mit Projekten von VK. Technisch ist die Trennung deutlich weniger klar. Karten, Profilbilder und Fotos werden über das Netzwerk von VK geladen, der zentrale Blink-Server liegt in der VK Cloud. Allein daraus lässt sich noch keine Eigentümerschaft ableiten, doch dazu kommen personelle Verbindungen. Mindestens acht leitende Mitarbeiter von Blink arbeiteten zuvor bei VK, bei mehreren gibt es Hinweise darauf, dass diese Verbindung noch besteht. Vier von fünf gefundenen geschäftlichen VK-Adressen von Blink-Mitarbeitern waren weiterhin aktiv.

Auch die Finanzierung wirft Fragen auf. Blink machte 2025 einen Umsatz von 36,8 Millionen Rubel, schrieb aber fast 500 Millionen Rubel Verlust. Kredite oder Darlehen wurden trotzdem nicht aufgenommen. Stattdessen verpflichteten sich die Aktionäre zu Einlagen von insgesamt 1,53 Milliarden Rubel, 680 Millionen davon waren bereits eingezahlt. Wer hinter Blink steht, bleibt unbekannt, weil die Gesellschaft nicht börsennotiert ist und ihre Anteilseigner nicht offenlegen muss. Gleichzeitig meldete Blink schon im August 2025 rund zehn Millionen monatliche Nutzer weltweit. Im Juli 2024 waren 72 Prozent der Nutzer zwischen 11 und 24 Jahre alt.

Gerade deshalb ist die Verbindung zu VK mehr als eine technische Nebensache. VK arbeitet mit russischen Sicherheitsbehörden zusammen, muss Nutzerdaten speichern und in gesetzlich vorgesehenen Fällen an Behörden herausgeben. Menschenrechtler dokumentieren seit Jahren Strafverfahren, in denen Beiträge und Nutzerdaten aus VKontakte eine Rolle spielten, besonders bei Verfahren wegen Kritik am Krieg gegen die Ukraine. Im Juli 2026 setzte die Europäische Union VK deshalb auf ihre Sanktionsliste und warf dem Unternehmen vor, russische Repressionen technisch zu unterstützen. Ebenfalls sanktioniert wurde die mit VK verbundene Firma hinter dem staatlichen Messenger MAX, bei dem ebenfalls Standortdaten erfasst werden. Für Blink bleibt damit eine einfache Frage offen: Warum präsentiert sich ein Dienst für Millionen junger Nutzer als unabhängig, wenn so viele seiner technischen und personellen Wege direkt zu VK führen?

Bundesrichterin stoppt Trumps Angriff auf die Briefwahl vor den Zwischenwahlen

Donald Trump wollte die Briefwahl noch vor den Zwischenwahlen enger ziehen, doch eine Bundesrichterin hat dem Weißen Haus erneut einen Riegel vorgeschoben. Richterin Indira Talwani verlängerte am Freitag das Verbot gegen die Post, Trumps entsprechende Anordnung umzusetzen, und ersetzte damit ihre bisherige vorläufige Entscheidung durch eine weitergehende gerichtliche Verfügung. Die Regierung hat bereits angekündigt, dagegen vor dem Bundesberufungsgericht vorzugehen. Die Zeit läuft Trump dabei davon. North Carolina hat am Freitag bereits mit dem Versand der ersten Briefwahlunterlagen begonnen, weitere Bundesstaaten folgen in kurzer Folge. Fast ein Drittel der amerikanischen Wähler stimmt per Brief ab, und die Wahlbehörden warnen seit Wochen davor, dass die Systeme so kurz vor der Wahl nicht mehr ohne große Probleme umgestellt werden können.

Talwani schrieb, die klagenden Bundesstaaten seien gesetzlich verpflichtet, Millionen Wahlunterlagen in festen Zeitfenstern zu verschicken. Eine Umstellung jetzt würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass wahlberechtigte Menschen ihre Stimme nicht rechtzeitig oder gar nicht abgeben könnten. Freiwillig darf das neue System der Post zwar genutzt werden, bislang hat sich aber kein einziger Bundesstaat dafür entschieden. Trump versucht seit Jahren, die Briefwahl einzuschränken, obwohl er selbst regelmäßig auf diesem Weg abstimmt. Seine Behauptung, die Briefwahl habe ihm 2020 wegen Betrugs die Wahl gekostet, ist bis heute unbelegt. Schon eine frühere Anordnung, mit der er unter anderem einen zusätzlichen Nachweis der Staatsbürgerschaft bei der Wählerregistrierung verlangen wollte, war von Bundesgerichten gestoppt worden.

Der Oberste Gerichtshof hatte Talwanis erstes Verbot Ende August aufgehoben, allerdings ausdrücklich nicht entschieden, dass Trumps Vorgehen rechtmäßig sei. Die konservative Mehrheit erklärte lediglich, die damaligen Klagen seien zu früh eingereicht worden, weil die Post ihre konkreten Regeln noch nicht veröffentlicht hatte. Genau das ist inzwischen geschehen, die Klagen wurden neu eingereicht – und Trump steht wenige Wochen vor den Zwischenwahlen erneut vor derselben gerichtlichen Wand.

Richter zwingt Trumps Justizministerium offenzulegen, wer den 1,8-Milliarden-Dollar-Fonds erfunden hat

Der geplante Fonds ist offiziell tot, doch die Frage, wer überhaupt auf die Idee kam, 1,8 Milliarden Dollar an Menschen auszuzahlen, die sich vom Justizministerium angeblich zu Unrecht verfolgt sehen, verfolgt die Trump-Regierung weiter. Ein Bundesrichter in Virginia hat nun angeordnet, dass das Justizministerium offenlegen muss, wer die Konstruktion des sogenannten Anti-Weaponization Fund entwickelt hat. Genau dagegen hatte sich das Ministerium über Wochen gewehrt. Der Fonds sollte mit Steuergeld Menschen entschädigen, die behaupteten, politisch motiviert untersucht oder verfolgt worden zu sein. Gegner des Plans sehen darin dagegen eine verfassungswidrige Geldverteilung zugunsten politischer Unterstützer Donald Trumps. Todd Blanche hatte den Fonds im Mai eingerichtet und erst im vergangenen Monat wieder abgeschafft, nachdem selbst im Kongress Republikaner und Demokraten gegen das Vorhaben aufbegehrten.

Lesen Sie auch unseren Artikel: Trump: Die Korruption trägt jetzt einen Namen, eine Adresse und das Siegel des Justizministeriums

Richter Ivan Davis ließ die Ausweichversuche des Justizministeriums nicht gelten. Die entscheidende Frage sei schlicht, wer sich das Modell ausgedacht habe. Genau diese Namen müssten die Kläger und ihre Anwälte erhalten, auch wenn sie zunächst unter Verschluss bleiben und erst bei einem späteren Prozess öffentlich werden könnten. Das Ministerium hatte behauptet, die Namen seien für das Verfahren bedeutungslos oder durch vertrauliche Gespräche zwischen Anwälten und Regierungsstellen geschützt. Einen solchen Schutz hatte es vor Gericht allerdings gar nicht offiziell geltend gemacht. Für die Kläger sind die Namen entscheidend, weil sie ohne diese nicht wissen können, wessen Unterlagen sie verlangen und welche Beteiligten sie unter Eid befragen sollen.

Bislang sind fünf Regierungsvertreter bekannt, die mit dem Projekt befasst waren: Todd Blanche, der stellvertretende Justizminister Stanley Woodward, Finanzminister Scott Bessent, der Chef der Steuerbehörde Frank Bisignano und der amtierende stellvertretende Generalstaatsanwalt Trent McCotter. Ob einer von ihnen die Idee entwickelte oder weitere Personen dahinterstanden, soll nun gerade durch die Offenlegung geklärt werden. Hinzu kommt für das Justizministerium eine zweite Niederlage: Davis ordnete an, sämtliche relevanten Unterlagen aus dem Zeitraum seit Januar 2025 herauszugeben. Die Regierung wollte die Suche auf den 23. Mai begrenzen, also praktisch auf den Zeitpunkt, bevor die Klage eingereicht wurde. Auch damit kam sie nicht durch.

Das Justizministerium versucht nun, beide Entscheidungen bei Bundesrichterin Leonie Brinkema wieder zu kippen und will die gesamte Klage am liebsten beenden lassen. Die Begründung lautet, der Fonds existiere schließlich nicht mehr und Blanche habe dessen Ende inzwischen sogar unter Eid gegenüber dem Kongress bestätigt. Genau deshalb verschwindet aber die andere Frage nicht: Wie konnte innerhalb des amerikanischen Justizministeriums überhaupt ein Plan entstehen, 1,8 Milliarden Dollar Steuergeld für Menschen bereitzustellen, die sich als Opfer politischer Strafverfolgung sehen, und warum kämpft dasselbe Ministerium nun so hart dagegen, die Urheber dieses Plans zu benennen? Der Fonds mag abgeschafft sein. Wer ihn geschaffen hat und nach welchen Vorstellungen dieses Geld verteilt werden sollte, ist damit noch lange nicht erledigt.

Unabhängiger Journalismus · Kaizen Blog

Wir sind dort,
wo es wehtut

Wir sitzen nicht im Warmen und schreiben über die Welt – und wir hören auch nicht beim Schreiben auf. Unsere Hilfe ist dort, wo sie gebraucht wird. Wir sind ein kleines Team. Keine Investoren, keine Millionäre, keine große Redaktion im Hintergrund. Was wir haben, sind Herz, Wille und der Anspruch, Dinge aufzudecken, über die andere oft hinwegsehen. Wenn Sie möchten, dass diese Arbeit weiter möglich bleibt, unterstützen Sie den Kaizen Blog.

Unsere Arbeit lebt von denen, die hinschauen – und dafür einstehen, dass das möglich bleibt.
Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest
0 Comments
Älteste
Neueste Meistbewertet
0
Deine Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentiere.x
Click to listen highlighted text!