Trumps Umwelterrorismus geht weiter und macht scheinbar vor nichts mehr einen Halt. Ein Nordatlantischer Glattwal taucht vor Cape Cod auf. Rund 380 Tiere dieser Art leben noch. Nach einem internen Memorandum der Trump-Regierung könnte künftig ausgerechnet die Absicht darüber entscheiden, ob sein Tod unter das US-Artenschutzgesetz fällt. Das Papier vom 14. September legt den Begriff des verbotenen Zugriffs auf geschützte Tiere enger aus. Eine unbeabsichtigte Tötung oder Verletzung solle demnach nicht mehr genügen. Nur eine Handlung, die gezielt auf das Tier gerichtet sei, solle den Tatbestand erfüllen.
Das Memorandum formuliert die Konsequenz mit nüchterner Härte. Ramme ein Schiff versehentlich einen Wal, habe es ihn im Sinne des Gesetzes nicht erfasst, weil sein Kurs nicht gegen das Tier gerichtet gewesen sei. Werde ein Baum gefällt, in dem geschützte Fledermäuse ruhten, liege ebenfalls kein verbotener Zugriff vor, sofern die Fällung nicht dem Zweck diene, die Tiere zu töten oder zu fangen. Auf dem Papier steht damit die Absicht vor dem Ergebnis. Im Wasser bleibt ein toter Wal trotzdem ein toter Wal.

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Gerade deshalb wäre die Änderung tiefgreifend. Bedrohte Tiere werden in den Vereinigten Staaten meist nicht gezielt getötet. Sie sterben als Folge wirtschaftlicher Tätigkeit. Bislang konnten Unternehmen und Einzelpersonen für vorhersehbare Todesfälle zur Verantwortung gezogen werden. Diese Möglichkeit schuf einen Anreiz, Gefahren vorher zu begrenzen. Verantwortung begann dort, wo Folgen absehbar wurden, lange bevor ein Kadaver gefunden werden musste.
Um diesen Gedanken herum arbeitet das bestehende Genehmigungssystem. Soll auf einem Grundstück gebaut werden, auf dem bedrohte Salamander leben, muss bislang eine Genehmigung beantragt werden. Der U.S. Fish and Wildlife Service kann dafür Schutzmaßnahmen verlangen. Zusätzlich kann Geld für den Erhalt der Art an anderer Stelle vorgesehen werden. Im Gegenzug darf eine bestimmte Zahl von Salamandern unbeabsichtigt getötet werden, ohne dass daraus ein Gesetzesverstoß entsteht. Dieses Verfahren soll Artenschutz und wirtschaftliche Nutzung miteinander vereinbaren. Sein Sinn liegt gerade darin, dass unbeabsichtigter Schaden rechtlich vorher mitgedacht wird. Unternehmen erhalten Planungssicherheit, die Behörde verlangt Schutzvorkehrungen. Fällt der unbeabsichtigte Tod aus dem Verbot heraus, wird aus einer Pflicht zur Vorsorge schnell eine freiwillige Frage. Das neue Memorandum stellt genau diese Konstruktion in Frage.

Unterzeichnet wurde das Papier von Brian Nesvik, Direktor des U.S. Fish and Wildlife Service. Es sei an Außenstellen der Behörde verteilt worden. Das U.S. Department of the Interior, dem die Behörde untersteht, habe Fragen nach den Gründen für die neue Auslegung und nach einer sofortigen Wirkung des Memorandums nicht direkt beantwortet. Die Pressestelle habe lediglich mitgeteilt, das Gesetz verbiete weiterhin Belästigen und Verfolgen. Auch Jagen und Schießen seien erfasst. Verwunden und Töten blieben verboten. Fangen und Einsammeln gehörten ebenfalls dazu. Entsprechende Versuche seien ebenfalls erfasst.
Die Antwort war nicht unterzeichnet. Sie habe außerdem darauf verwiesen, dass die jüngste Streichung der behördlichen Definition von Schädigung das Verbot eines Zugriffs auf geschützte Tiere nicht aufgehoben habe. Genau diese Neudeutung des Zugriffs habe Umweltjuristen überrascht. Andrew Mergen, Professor an der Harvard University, habe den Schritt als Angriff auf das Gesetz in bisher unbekannter Größenordnung bezeichnet. Zuvor habe er im U.S. Department of Justice 2 Jahrzehnte lang Berufungsverfahren zum Artenschutzgesetz betreut.
Nach Mergens Einschätzung nehme die Regierung dem Gesetz einen erheblichen Teil seiner Wirkung. Eine bedrohte Art könne getötet werden, ohne dass daraus ein Verstoß folge, sofern niemand den Tod beabsichtigt habe. Menschen könnten jedoch auch für Folgen verantwortlich gemacht werden, die sie nicht gewollt hätten, wenn sie die Gefahr hätten erkennen müssen. Mergen habe als Beispiel die Tötung eines Menschen genannt. Die Frage nach Verantwortung endet im Recht eben nicht immer dort, wo jemand behauptet, etwas nicht gewollt zu haben. Der Schritt folgt einer Entscheidung der Regierung vom Juli. Damals wurde die behördliche Definition von Schädigung aus dem Artenschutzrecht gestrichen. Nach Auffassung ihrer Gegner öffne die Änderung Lebensräume gefährdeter Arten leichter für Bohrungen und Bergbau. Auch die Landwirtschaft profitiere davon. Andere Entwicklungsvorhaben würden ebenfalls erleichtert. Bundesstaaten klagten dagegen. Frühere leitende Wildschutzbeamte aus demokratischen und republikanischen Regierungen hätten die Regierung aufgefordert, die Entscheidung zurückzunehmen. Sie hätten gewarnt, die Änderung könne das Gesetz umstürzen und einige der bekanntesten Tierarten näher an das Aussterben bringen.

Das neue Memorandum gehe nach Einschätzung von Umweltjuristen noch deutlich weiter als die Entscheidung vom Juli. Seine rechtliche Grundlage liege in einem Minderheitsvotum des damaligen Supreme-Court-Richters Antonin Scalia aus dem Jahr 1995. Die Mehrheit des Supreme Court habe seine enge Auslegung damals zurückgewiesen. Die Trump-Regierung argumentiere nun, die rechtliche Begründung der damaligen Mehrheitsentscheidung trage nach einem Urteil des Supreme Court von 2024 nicht mehr. Dieses Urteil habe die breite Auslegungsmacht von Bundesbehörden begrenzt.
Patrick Parenteau, emeritierter Professor an der Vermont Law and Graduate School, widerspreche dieser Schlussfolgerung. Die Mehrheit habe Scalias Auffassung 1995 auf Grundlage des Gesetzestextes selbst verworfen, unabhängig von der Frage, wie viel Spielraum Bundesbehörden bei der Auslegung hätten. Die Behauptung, die Rechtslage sei nun zugunsten von Scalias damaliger Position geklärt, treffe aus seiner Sicht daher nicht zu.
Ein Gesetz kann über Absichten streiten. Ein Wal kann das nicht. Eine Fledermaus im gefällten Baum ebenfalls nicht. Die Regierung will einen Teil des Schutzes an das innere Ziel einer Handlung knüpfen, obwohl gefährdete Tiere meist durch Folgen sterben, die niemand offen als Zweck benennt. Genau dort entscheidet sich, wie viel das Wort Schutz noch wiegt, wenn der Schaden bereits im Gras liegt oder im Wasser treibt.
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