Katie Zacharia hat ein Problem mit dem Recht. Ausgerechnet jenem Fachgebiet, dessen Kenntnis sie jahrelang für ihre öffentliche Glaubwürdigkeit in Anspruch nahm. Die neue Sprecherin des Weißen Hauses räumte am Donnerstag ein, dass sie die Anwaltsprüfung in Kalifornien nicht bestanden hat. Eine Zulassung als Rechtsanwältin besitzt sie in den Vereinigten Staaten nicht. Trotzdem bezeichnete sie sich öffentlich als Anwältin. Donald Trump stellte sie sogar ausdrücklich als zugelassene Juristin vor. In Washington darf man inzwischen offenbar schon mit der Berufsbezeichnung beginnen, während die dazugehörige Berechtigung noch auf sich warten lässt.
Zacharia versuchte die Angelegenheit in einem Gespräch mit Jack Posobiec aufzuklären, jenem rechtsradikalen politischen Kommentator, der durch die Verbreitung der sogenannten Pizzagate-Verschwörungserzählung bekannt wurde. Die neue Regierungssprecherin erklärte, ein Großteil der Missverständnisse beruhe darauf, dass sie sich selbst als „lawyer“ bezeichnet habe. Sie habe zuvor über längere Zeit zahlreiche Menschen aus dem juristischen Bereich konsultiert. Ihre Frage sei gewesen, ob sie diesen Titel verwenden dürfe, solange sie weder als „attorney at law“ noch mit dem Zusatz „Esquire“ auftrete und lediglich rechtliche Analysen liefere. Die Antworten seien durchweg zustimmend ausgefallen.
Damit soll die Sache offenbar erledigt sein. Eine Berufsbezeichnung wird zur Frage geschickter Wortwahl, eine fehlende Zulassung zur sprachlichen Feinheit. Zacharias Argument läuft darauf hinaus, dass ein juristischer Abschluss bereits ausreiche, um öffentlich als Anwältin aufzutreten, solange bestimmte Zusätze vermieden würden. Das Recht besitzt allerdings die unangenehme Eigenschaft, sich nicht allein durch die Selbstauskunft der Betroffenen bestimmen zu lassen.

Ihr Studium absolvierte Zacharia an der Pepperdine University. Den Abschluss als Juris Doctor erwarb sie 2011. Anschließend trat sie zur kalifornischen Anwaltsprüfung an und fiel durch. Daran besteht nach ihrem eigenen Eingeständnis kein Zweifel. Als Erklärung führte sie ihre bevorstehende Hochzeit an. Sie sei abgelenkt gewesen, habe sich über die Ehe gefreut und gleichzeitig den Umzug zu ihrem Mann nach China vorbereitet. Die Prüfung habe deshalb keine besondere Bedeutung mehr besessen. Eine bemerkenswerte Begründung für jemanden, der später mit juristischer Fachkenntnis öffentlich auftrat. Zacharia schilderte ihre damalige Haltung sinngemäß so: Sie habe die Prüfung eben abgelegt und abgewartet, was dabei herauskomme. Das Ergebnis sei weitgehend unerheblich gewesen, weil sie in China keine amerikanische Anwaltszulassung benötige. Nach dem Umzug habe sie sich deshalb kaum noch mit ihrem Scheitern beschäftigt.
In China arbeitete sie nach eigenen Angaben im Bereich internationaler Rechtsgeschäfte. Ihr Studienabschluss habe dafür ausgereicht. Dabei behauptete sie auch, in China gebe es keine entsprechende Anwaltsprüfung. Tatsächlich existiert dort eine staatliche juristische Qualifikationsprüfung. Ausländer können diese allerdings grundsätzlich nicht ablegen. Dass Zacharia keine amerikanische Zulassung benötigte, sagt daher wenig darüber aus, welche anwaltlichen Tätigkeiten sie andernorts rechtmäßig ausüben durfte.

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Inzwischen beschäftigt sich sogar die kalifornische Anwaltskammer mit den öffentlichen Behauptungen über ihre berufliche Stellung. Die Organisation Campaign for Accountability reichte eine förmliche Beschwerde ein. Sie verlangt eine Untersuchung, ob Zacharia durch ihre Selbstdarstellung gegen Vorschriften verstoßen habe, die das unbefugte Auftreten als Rechtsanwalt untersagen. Nach kalifornischem Recht kann bereits die unberechtigte Behauptung, zur anwaltlichen Berufsausübung befugt zu sein, strafrechtliche Folgen haben. Eine Entscheidung über den konkreten Fall liegt bislang nicht vor. Besonders unangenehm für Zacharia: Ihr eigenes öffentliches Auftreten widerspricht der sorgfältigen sprachlichen Trennung, auf die sie sich jetzt beruft. Nach veröffentlichten Recherchen bezeichnete sie sich in zahlreichen Beiträgen ausdrücklich als „attorney“. Auch in ihrem beruflichen Umfeld tauchten juristische Funktionen auf, deren genaue Voraussetzungen nun Fragen aufwerfen. Der Präsident selbst nannte sie bei ihrer Vorstellung eine Anwältin. Ausgerechnet Trump, der politische Gegner wiederholt wegen angeblich gescheiterter Anwaltsprüfungen verspottete, muss nun erklären lassen, weshalb die Prüfung bei seiner eigenen Sprecherin plötzlich nebensächlich sein soll.
Für das Amt der Regierungssprecherin benötigt niemand eine Anwaltszulassung. Zacharia könnte ihre Arbeit auch ohne jede juristische Berufsbezeichnung ausüben. Gerade deshalb drängt sich die Frage auf, warum dieser Titel überhaupt so wichtig war. Vertrauen entsteht gewöhnlich dadurch, dass eine Person ihre Qualifikationen zutreffend beschreibt. Im Weißen Haus beschäftigt man sich derzeit lieber damit, weshalb ein nicht bestandener Prüfungsversuch angeblich nichts über eine jahrelang verwendete Berufsbezeichnung aussagen soll. Die Urkunde über den Studienabschluss existiert. Die Zulassung fehlt.
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