Was will eine Behörde, die Menschen wegen Verstößen gegen das Einwanderungsrecht festnimmt und außer Landes bringt, mit den Wahlregistern von 50,6 Millionen Amerikanern? Die Frage führt weit über die Aufgaben einer Bundesbehörde hinaus. Sie berührt die Kontrolle über die persönlichen Daten von Millionen und die Einschüchterung von Organisationen, die sich politisch engagieren. Sie berührt vor allem, wie tief Donald Trumps Regierung vor den Kongresswahlen im November 2026 in die Wahlverwaltung des Landes greifen will. Wenige Wochen vor der Abstimmung reicht diese Frage bis in die Woche hinein, in der gewählt wird.

Unterlagen, die uns vollständig vorliegen, aus dem Heimatschutzministerium zeigen, dass die Ermittlungsabteilung der Einwanderungsbehörde ICE den Wahlbetrug zu einem eigenen Arbeitsfeld gemacht hat. Diese Abteilung trägt den Namen Homeland Security Investigations, kurz HSI. Nach der Auswertung der Bürgerrechtsorganisation Democracy Forward habe HSI vom Justizministerium 50,6 Millionen Einträge aus Wählerverzeichnissen erhalten, dazu 26.235 Datensätze der Einwanderungsbehörde USCIS. Eine Stelle, deren tägliche Arbeit die Abschiebung ist, verfügt damit über das Verzeichnis, in dem Bürger als Wähler geführt werden. Ein solches Register ist das Gedächtnis einer Demokratie darüber, wer an ihr teilnimmt.
Dazu liegen uns interne Vermerke vor, die zeigen sollen, wie ICE die eigene Arbeit gegenüber Politik und Öffentlichkeit erklärt. Darin rühmt sich die Behörde eigener Erfolge beim angeblichen Wahlbetrug. Im selben Papier räumt sie ein, sie besitze keine eigenständige Befugnis, Wahlen zu organisieren oder zu überwachen. Der Widerspruch steht schwarz auf weiß in ihren eigenen Akten, von niemandem hineingeschrieben als von ihr selbst.
Ein Schreiben von ICE vom 1. Oktober 2026 zeigt, wie schmal der gewährte Einblick ausfällt. Die Behörde prüfte nach eigenen Angaben 808 Seiten möglicherweise einschlägiger Unterlagen. 642 davon stufte sie als nicht einschlägig oder als Dublette ein, die restlichen 166 gab sie ganz oder in Teilen heraus. Die freigegebenen Seiten tragen zahlreiche Schwärzungen. ICE beruft sich auf den Schutz persönlicher Daten und auf laufende Ermittlungen. Dazu nennt die Behörde die Geheimhaltung bestimmter Verfahren. Wie die verschiedenen Datenbestände zusammengeführt und ausgewertet wurden, bleibt die Frage, an der alles hängt. Millionen Menschen könnten betroffen sein, und zu sehen bekommen sie nur den äußersten Rand dessen, was mit ihren Daten geschieht. Je mehr geschwärzt ist, desto größer wird die Frage, die unter den schwarzen Balken liegt.

ICE prüfte 808 Seiten, stufte 642 als nicht einschlägig oder doppelt ein und gab die verbleibenden 166 Seiten vollständig oder teilweise frei
Besonders aufschlussreich sind zwei interne Papiere mit der Überschrift „HOT TOPIC“, die ICE auf Fragen zu seiner Rolle bei Wahlen und an Wahllokalen vorbereiten sollen. Eines behauptet, HSI habe 2026 bereits 36 strafrechtliche und 56 verwaltungsrechtliche Festnahmen im Zusammenhang mit Wahlbetrug vorgenommen, zusammen 92. Die Zahl stammt von ICE selbst. Eine Übersicht der Fälle, aus der sich ablesen ließe, welcher Vorwurf hinter jeder Festnahme steht und ob es überhaupt um Wahlbetrug geht, liegt den Papieren nicht bei. Ob eines dieser Verfahren je zu einer Verurteilung führte, verschweigt das Dokument ebenfalls.

Interne ICE-Unterlage „HOT TOPIC 14“: Die Behörde nennt 36 strafrechtliche und 56 verwaltungsrechtliche Festnahmen im Zusammenhang mit Wahlbetrug im Jahr 2026. Zugleich bestätigt sie ausdrücklich, keine eigenständige Befugnis zur Durchführung oder Überwachung von Wahlen zu besitzen.
Eine Festnahme ist keine Straftat, und eine verwaltungsrechtliche Festnahme ist keine Verurteilung. Aus 92 Vorgängen einen Beweis für massenhaften Wahlbetrug zu ziehen, verlangte zuerst die Offenlegung der einzelnen Fälle. Genau das unterbleibt in dem Papier. Dort rechtfertigt die Zahl die eigene Arbeit der Behörde. Ein Nachweis für Betrug wird sie dadurch nicht. Das wiegt politisch schwer. Trump behauptet seit Jahren, die amerikanischen Wahlen seien durch großen Betrug gefährdet, und sein Umfeld wiederholt, Menschen ohne Staatsbürgerschaft wählten in Massen unrechtmäßig. Die Unterlagen von ICE liefern für ein solches landesweites Ausmaß keinen Beleg. Sie zeigen etwas anderes. Die Abschiebebehörde hat das Thema längst in die eigene Arbeit gezogen, und sie tut das in dem Jahr, in dem über den Kongress entschieden wird. Jede Zahl, die diese Behauptung zu stützen scheint, ist darum mit Vorsicht zu lesen.
Dieselben Argumentationshilfen, die mit den Festnahmen auftrumpfen, enthalten einen ungewöhnlich klaren Satz über die Grenzen der eigenen Macht. „ICE does not possess independent authority to administer or oversee elections“, heißt es dort. Die Behörde besitze keine eigenständige Befugnis, Wahlen durchzuführen oder zu überwachen. Zuständig für das Bundeswahlrecht seien das Justizministerium und das FBI. Die Feststellung zählt, weil sie aus der Behörde selbst kommt. ICE weiß, dass die Wahl nicht zu seinem Haus gehört, und greift trotzdem nach Wählerdaten in einer Größe, die jeden einzelnen Verdachtsfall sprengt. Prahlerei und Geständnis stehen auf demselben Blatt.

Interne ICE-Unterlage „HOT TOPIC 15“: Die Behörde bestätigt ausdrücklich, keine eigenständige Befugnis zur Durchführung oder Überwachung von Wahlen zu besitzen. Für das Bundeswahlrecht seien das Justizministerium und das FBI zuständig.
Die Befugnis zu ermitteln und die Befugnis, Millionen persönlicher Daten zu verarbeiten, sind zweierlei. Selbst wenn HSI in einem bestimmten Fall wegen einer möglichen Straftat ermitteln darf, folgt daraus keine Erlaubnis, ganze Wählerverzeichnisse für fremde Zwecke zu verwenden. Auf welche Rechtsgrundlage ICE beim Zugriff auf die einzelnen Bestände pocht und welche internen Schranken dabei gelten, müsste die Regierung offenlegen. Bisher schweigt sie dazu. Ein einzelner Verdacht begründet keinen Griff nach den Registern eines ganzen Landes. Zwischen beidem liegt die Grenze, die ein Rechtsstaat zieht.

Interne HSI-Unterlage „FOR OFFICIAL USE ONLY“: Die Ermittlungsabteilung von ICE führt mögliche Straftaten auf, darunter Identitätsdiebstahl, Dokumentenbetrug, falsche Angaben zur US-Staatsbürgerschaft und die unrechtmäßige Stimmabgabe durch ausländische Staatsangehörige. Eine Befugnis zur massenhaften Auswertung von Wählerregistern geht daraus nicht hervor.
Ein weiterer Teil der Akten trifft eine Sorge, die vor diesen Wahlen Sorgen bereitet. Könnten Beamte von ICE an den Wahllokalen auftauchen? Für genau diese Nachfrage sind die internen Vermerke gemacht. Sie sagen, es gebe grundsätzlich keinen Grund für solche Einsätze. In einem Papier heißt es, eine Entsendung sei nicht vorgesehen, solange keine Bedrohung auftrete, und was als Bedrohung gälte, lässt der Satz offen. Ein zweites Papier wiederholt, die Behörde habe keinen Anlass, Personal an Wahllokale zu schicken. Beruhigend klingt das, die wichtigste Lücke bleibt bestehen.
Das sind Aussagen über die eigene Absicht, mehr nicht. Sie beweisen keine vorbereiteten Einsätze, und sie verbürgen auch nicht, dass die Linie unter allen Umständen hält. Deutlicher wird die offizielle Haltung in einem Schreiben an Jena Griswold, die in Colorado für die Wahlverwaltung zuständig ist. Griswold hatte am 9. März 2026 um die Bestätigung gebeten, Beamte und Sonderermittler von ICE würden während der Wahl nicht an Wahllokalen und anderen Orten der Wahlverwaltung erscheinen.
Todd M. Lyons, damals amtierender Leiter von ICE, antwortete, es gebe keinen Grund, Beamte an Wahllokalen einzusetzen. Im selben Schreiben hob er die Bedeutung von HSI bei Ermittlungen wegen Wahlbetrugs hervor und kündigte an, die Behörde werde diese Arbeit fortsetzen. Die Zusicherung gilt also allein der Anwesenheit am Wahltag. Die Ermittlungen dahinter lässt sie unberührt. Dieselbe Hand, die beschwichtigt, hält die Ermittlungen am Laufen. Dieser Unterschied entscheidet. Eine Bundesbehörde kann auf die sichtbare Präsenz am Wahltag verzichten und über Datenabgleiche und stille Ermittlungen trotzdem auf das Umfeld einer Wahl wirken. Ob solche Tätigkeiten Wahlberechtigte einschüchtern oder von der Stimme abhalten, ist mit den Unterlagen nicht belegt. Die Gefahr verdient dennoch Aufmerksamkeit, sobald eine Abschiebebehörde mit den Daten von Millionen registrierten Wählern arbeitet. Eine Behörde muss nicht am Eingang stehen, um die Stimmung vor einer Wahl zu drücken. Es genügt das Wissen, dass sie die Listen führt.

Offizielles Schreiben von ICE-Leiter Todd M. Lyons an Colorados Wahlverantwortliche Jena Griswold: ICE erklärt, es gebe keinen Grund, Beamte an Wahllokalen einzusetzen. Gleichzeitig kündigt Lyons ausdrücklich an, die Ermittlungen wegen Wahlbetrugs fortzusetzen.
Einen konkreten Fall führt HSI selbst an. In einer internen Meldung vom 1. Juli 2026 berichtet HSI Newark von der Festnahme eines slowakischen Staatsbürgers mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht. Der Mann habe bei seinem Einbürgerungsantrag gegenüber USCIS angegeben, nie an einer Wahl teilgenommen und sich nie zur Wahl angemeldet zu haben. Die Ermittler hätten diese Angabe für falsch gehalten. An der Festnahme seien neben HSI auch das FBI und die Stellen in New Jersey beteiligt gewesen, die Strafverfolgung liege bei der Bundesstaatsanwaltschaft für den Bezirk New Jersey.

Interne ICE-Meldung vom 1. Juli 2026: HSI Newark berichtet über die Festnahme eines slowakischen Staatsbürgers in New Jersey wegen mutmaßlichen Wahlbetrugs. Die Ermittlungen erfolgten unter Beteiligung des FBI und der Einwanderungsbehörde USCIS. Eine Verurteilung ist in dem Dokument nicht belegt.
Der Bericht belegt einen verfolgten Verdacht und eine gemeldete Festnahme. Eine Verurteilung belegt er nicht. Aus einem einzelnen Fall wird kein landesweites Problem mit Millionen unrechtmäßiger Stimmen. Diese Unterscheidung trägt die ganze Debatte. Wirkliche Verstöße gegen das Wahlrecht lassen sich nur mit Nachweisen behaupten, und die Rechtfertigung für den Zugriff auf riesige Wählerbestände verlangt eine weit größere Last an Beweisen als ein solcher Einzelfall. Eine Zahl ohne Fall ist eine Behauptung mit amtlichem Briefkopf. Den Briefkopf liefert die Behörde, den Beleg bleibt sie schuldig.
Woher die Daten im Einzelnen stammen, zeigt die Auswertung nur in Umrissen und die Bundesstaaten, die in den Unterlagen auftauchen. Darunter sind Texas und Pennsylvania. Genannt werden Kalifornien und New Jersey. Dazu kommen Minnesota und Michigan. Auf der Liste stehen Arizona und Florida. Auch Georgia und Ohio gehören dazu. Mehrere dieser Staaten entscheiden über die Mehrheit im Kongress. Das beweist keine parteiische Auswahl der Daten, doch es macht die Frage dringlich, nach welchen Regeln sie beschafft und ausgewertet wurden. Dass gerade umkämpfte Staaten auftauchen, verlangt eine Antwort.
Schwerer noch wiegt eine Möglichkeit, auf die Democracy Forward hinweist. Wählerdaten einzelner Bundesstaaten könnten in die Anwendung ELITE der Firma Palantir gelangt sein. Mit dieser Software sucht ICE Personen für die Abschiebung und ermittelt ihren Aufenthalt. Dass bestimmte Register wirklich in ELITE übertragen wurden, ist mit den geprüften Bildschirmfotos nicht belegt, eine Verwendung gegen einzelne Wähler ebenso wenig. Sollten solche Bestände doch in ein Werkzeug der Abschiebung geflossen sein, wäre zu klären, auf welcher Grundlage das geschah und wer den Zugriff genehmigte. Ein Wählerregister entsteht, damit Menschen ihr Recht ausüben. Sein Einsatz in einem System, das Menschen zur Abschiebung heraussucht, kehrte diesen Zweck in sein Gegenteil. Die pauschale Berufung auf den Kampf gegen Wahlbetrug reicht dafür nicht. Für diesen Schritt braucht es eine belastbare Rechtsgrundlage.
Ein weiterer Vorgang betrifft gemeinnützige Organisationen in New Jersey. Nach Angaben von Democracy Forward prüfte HSI dort mehr als 40 Organisationen. Das Ergebnis lautete „No derogatory information“, nichts Belastendes. Trotzdem sollen die Unterlagen erkennen lassen, dass verdeckte Ermittlungen gegen solche Organisationen erwogen wurden, denen man die unrechtmäßige Registrierung ausländischer Staatsangehöriger zur Last legte.
Zwischen einer erwogenen und einer durchgeführten Maßnahme liegt ein Abstand, der hier zählt. Ein verdeckter Einsatz ist bislang nicht belegt. Trotzdem bleibt die Frage, warum gemeinnützige Organisationen weiter als mögliche Ziele gelten, nachdem eine Prüfung nichts ergeben hat. Organisationen, die Menschen bei der Anmeldung zur Wahl helfen, erfüllen eine Aufgabe der Demokratie. Ermittlungen gegen sie brauchen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat, und fehlen diese, muss die Behörde erklären, warum ihre Aufmerksamkeit trotzdem bei ihnen liegt. Welche neuen Erkenntnisse rechtfertigten weitere Schritte, und wer traf diese Entscheidung?
Hart Wood, bei Democracy Forward leitender Jurist für die Kontrolle staatlicher Stellen, erkennt in den Akten auch die Handschrift von Heather Honey. Honey ist durch ihre Unterstützung von Behauptungen über Unregelmäßigkeiten bei früheren Wahlen bekannt geworden. Nach Darstellung der Organisation zeige sich ihr Einfluss im Heimatschutzministerium und bei ICE. Honey habe mit politischen Aktivisten zusammengearbeitet und fast 50 Millionen Datensätze aus unabhängigen Quellen in die Sammlung des Ministeriums zum angeblichen Wahlbetrug eingespeist.

Heather Honey, die neue stellvertretende Abteilungsleiterin für „Wahlintegrität“ im Heimatschutzministerium, ist das perfekte Symbol dieser perversen Meritokratie. Ihre Qualifikation? Sie hat Lügen produziert, die Trump gefielen. Ihre nachweislich falschen Analysen über Pennsylvanias Wählerdaten wiederholte Trump am 6. Januar 2021 – Stunden bevor seine Anhänger das Kapitol stürmten. Jetzt sitzt sie in einer Position, von der aus sie die Wahlsysteme der Bundesstaaten untergraben kann. Das Orwell’sche daran ist nicht einmal mehr überraschend: In Trumps Amerika wird Wahrheit zur Lüge, Lüge zur Wahrheit, und die Lügner werden zu Wahrheitswächtern ernannt.
Diese fast 50 Millionen dürfen nicht ohne Weiteres mit den 50,6 Millionen Einträgen gleichgesetzt werden, die HSI laut der Organisation vom Justizministerium bekommen habe. Ob die Bestände ganz oder teilweise identisch sind oder unabhängig voneinander entstanden, geht aus den bisher bekannten Informationen nicht hervor. Gerade deshalb zählt ihre Herkunft. Haben politische Aktivisten an Daten mitgewirkt, die später staatliche Ermittlungen trugen, müsste die Regierung zeigen, wie diese Daten geprüft und welche Fehlerquellen bedacht wurden. Ein Name in einer Sammlung über angeblichen Betrug ist noch kein belastbarer Verdacht. Falsche Einträge aus einer privaten Sammlung werden nicht dadurch richtig, dass eine Behörde sie übernimmt.
Die Dokumente sind ein gefährlicher Versuch der Trump-Regierung, Einfluss auf die amerikanischen Wahlen zu gewinnen. Die bisher bekannten Akten verlangen eine genaue Untersuchung und erlauben zugleich klare Grenzen der Aussage. Was bisher ans Licht kam, dürfte erst der Anfang dieser Recherche sein. Dokumentiert sind interne Notizen, die eigene Festnahmen wegen Wahlbetrugs behaupten und zugleich die fehlende Zuständigkeit für die Wahlverwaltung einräumen. Belegt ist ein Schreiben, das Einsätze an Wahllokalen verneint und die Ermittlungen ausdrücklich fortführen will. Dazu kommt eine Meldung über eine Festnahme in New Jersey. Die Zahlen zu den 50,6 Millionen Wählerdaten und zur Prüfung der Organisationen stammen aus der Auswertung von Democracy Forward. Dasselbe gilt für den Hinweis auf Palantirs ELITE. Solange die Originalseiten nicht geprüft sind, bleiben diese Angaben der Organisation zugeschrieben. Die Trennung schwächt die Tragweite der Vorgänge nicht, sie macht sichtbar, was die Regierung schon beantworten kann und was sie bislang offenlässt. Diese Offenheit ist keine Entlastung.
Unbeantwortet bleiben die Fragen, die zählen. Warum braucht die Ermittlungsabteilung einer Abschiebebehörde Wählerdaten in dieser Größe? Welcher konkrete Verdacht rechtfertigt die Beschaffung? Wie viele der 92 Festnahmen endeten mit einer strafrechtlichen Verurteilung? Und warum verfolgte die Behörde Organisationen weiter, bei denen sie nichts Belastendes gefunden hatte?
Im November 2026 wählen die Amerikaner einen neuen Kongress. Die Regierung verlangt Vertrauen in ihre Behauptung, sie bekämpfe den Wahlbetrug. Ihre eigenen Akten zeigen, wie weit die Tätigkeit von ICE schon ins Wahlrecht und in die Wählerdaten reicht. Kein Bürger muss seine Stimme vor einer Abschiebebehörde rechtfertigen. Die Regierung aber muss rechtfertigen, warum diese Behörde an seine Daten gelangt.
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