New York City (KB) – Donald Trump wollte sich mit dem Geld amerikanischer Steuerzahler im Fernsehen feiern lassen. 20 Millionen Dollar stellte das Heimatschutzministerium für eine Werbekampagne bereit, die den Präsidenten ins rechte Licht rücken sollte, während sich die Vereinigten Staaten den Kongresswahlen nähern. Nun hat Bundesrichterin Jennifer L. Rochon in New York eingegriffen. Sie ordnete am Sonntagabend an, sämtliche noch ausstehenden Fernsehspots abzusetzen. Auch Ausstrahlungen, die bereits für denselben Abend vorgesehen waren, mussten gestrichen werden.
Die Entscheidung erging auf Antrag eines Bündnisses, dem auch die überparteiliche Kontrollorganisation Common Cause angehört. Die Kläger sehen in der Kampagne einen rechtswidrigen Missbrauch öffentlicher Gelder. Rochon verhängte eine einstweilige Anordnung für zwei Wochen. Während dieser Zeit darf die Regierung keine Vereinbarungen über die beanstandeten Werbespots abschließen, verlängern oder ausweiten. Das Verbot umfasst deren Entwicklung und Herstellung ebenso wie ihre Verbreitung und Ausstrahlung. Die Regierung hatte sich bereits auf den Rückzug vorbereitet. Noch am Samstagabend ließ das Justizministerium dem Gericht mitteilen, eine Anordnung sei überflüssig, weil das beanstandete Verhalten am folgenden Tag ohnehin ende. Eine bemerkenswerte Verteidigung: Der Staat brauche keinen richterlichen Eingriff, weil er von selbst aufhören wolle, in die Kasse zu greifen. Rochon ließ sich davon nicht überzeugen.
Seit Ende September liefen die Spots im amerikanischen Fernsehen. Einer zeigte Trump bei Warnungen vor dem Kommunismus. Ein weiterer verwendete praktisch einen Wahlwerbespot aus seinem vergangenen Präsidentschaftswahlkampf. Am Dienstag kam ein 5. Film hinzu, der die Festnahme des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro durch die Trump-Regierung zum Gegenstand hatte. Alles bezahlt aus Mitteln, die der Kongress für staatliche Aufgaben bewilligt hatte.
Für diese Verwendung fand das Heimatschutzministerium eine erstaunlich großzügige Auslegung seines Haushalts. Die hochrangige Ministeriumsvertreterin Holly Mehringer erklärte am Samstag in einer schriftlichen Aussage vor Gericht, das Geld stamme aus bewilligten Mitteln, die unter anderem für die Würdigung von Maßnahmen und Ereignissen im Zusammenhang mit der Grenzsicherung eingesetzt werden dürften. Zwischen der Würdigung staatlicher Grenzpolitik und einem wiederverwendeten Wahlwerbefilm liegt allerdings eine Entfernung, die sich mit einer Haushaltsformulierung schwerlich überbrücken lässt.
Das Weiße Haus verteidigte die Filme als öffentliche Informationskampagne, vergleichbar mit der Darstellung staatlicher Vorhaben unter früheren Präsidenten. Nur fehlte ihnen weitgehend jener praktische Zweck, der solche Mitteilungen gewöhnlich rechtfertigt: Bürger darüber zu informieren, welche staatlichen Leistungen sie in Anspruch nehmen können. Stattdessen feierten sie den Präsidenten und übernahmen seine politischen Botschaften unmittelbar vor den Zwischenwahlen. Juristen hatten bereits darauf hingewiesen, dass die Finanzierung gegen ein Bundesgesetz verstoßen könnte, das den Einsatz bewilligter Haushaltsmittel für Werbung oder Propaganda untersagt. Auch Verstöße gegen weitere Vorschriften kämen infrage. Mit der einstweiligen Anordnung ist über diese Rechtsfragen allerdings noch nicht endgültig entschieden.
Die Kläger begrüßten die Entscheidung. Die Regierung habe Steuergelder für offenkundig rechtswidrige politische Propaganda eingesetzt, hieß es in einer von der gemeinnützigen Rechtsorganisation Democracy Forward verbreiteten Erklärung. Weder eine gesetzliche Rechtfertigung noch einen Präzedenzfall gebe es dafür, dass ein Präsident den Regierungsapparat und zweckgebundene Haushaltsmittel nutze, um Wahlergebnisse zugunsten seiner politischen Ziele zu beeinflussen. Selbst innerhalb der Republikanischen Partei regte sich Widerstand. Mehrheitsführer John Thune erklärte, solche Werbung dürfe nicht mit Steuergeldern bezahlt werden. Das Demokratische Nationalkomitee hat wegen der Kampagne eine eigene Klage gegen die Regierung eingereicht.
Trump kündigte angesichts der Kritik an, die Werbung künftig aus Wahlkampfmitteln zu finanzieren. Ein Vertreter des Weißen Hauses erklärte jedoch, eine Erstattung der bereits verbrauchten Staatsgelder sei vorerst nicht vorgesehen. Auf eine Anfrage zur richterlichen Entscheidung reagierte die Regierung am Sonntagabend zunächst nicht. Der Präsident möchte also künftig selbst bezahlen. Die Rechnung für die bisherige Eigenwerbung bleibt vorläufig beim Steuerzahler. Auch nach dem Eingreifen des Gerichts.
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