Donald Trump wollte der New York Times den Prozess machen. Heraus kam ein 85 Seiten langes Dokument, das ein Richter in Florida mit einem Satz pulverisierte: „Eine Klageschrift ist kein Megaphon für Public Relations oder ein Podium für eine leidenschaftliche Rede auf einer politischen Kundgebung.“ Kurz: kein Speakers’ Corner im Hyde Park für wütende Präsidenten. Was eigentlich als „kurze und schlichte Darstellung des Anspruchs“ gedacht war, wurde bei Trump zur epischen Schmährede, gespickt mit Erinnerungen an die „glorreichen Tage“ der Zeitung, die angeblich längst zum „lautstarken Sprachrohr der Demokratischen Partei“ verkommen sei. Zwischen dem „schmelzenden Eisberg aus Lügen“ und der „kulturellen Größe von The Apprentice“ irrlichterte die Klageschrift irgendwo zwischen Nostalgie, Reality-TV und Wutrede.
Richter Steven D. Merryday, ein Bush-Veteran auf der Bank, zeigte sich wenig beeindruckt von diesem literarischen Katastrophenmix. Statt einer rechtlichen Argumentation fand er ein Manuskript voller Selbstlob („The Apprentice erfasste den Zeitgeist unserer Epoche“) und wüster Anwürfe („ein neuer journalistischer Tiefpunkt für die hoffnungslos kompromittierte und befleckte Graue Dame“). Sein Fazit: Das Ding sei „eindeutig und unentschuldbar im Widerspruch zu den Anforderungen von Regel 8“. Oder auf gut Deutsch: völliger Quatsch, unzulässig, ab in den Papierkorb. Klage abgewiesen:




Man muss sich das einmal vorstellen: 15 Milliarden Dollar fordert Trump, doch sein Anwalt legt ein Dokument vor, das eher nach Fanfiction klingt als nach Bundesgericht. 85 Seiten voller „blumiger, ermüdender Detailfülle“, gespickt mit Listen von Immobilien, TV-Auftritten, Büchern und Klagen – als hätte jemand den Trump Tower als Inhaltsverzeichnis missbraucht. Statt rechtlicher Argumente listete die Klage Immobilien des Trump-Konzerns, Fernsehauftritte, Bücher, Familiengeschichte und alte Feindbilder auf – eine Art Trump-Album in Endlosschleife. Sogar „The Apprentice“ wurde als kultureller Höhepunkt einer ganzen Epoche gefeiert. Für den Richter war das blanker Unsinn: Das Dokument sei überladen, ermüdend, ausufernd und vor allem völlig unzulässig.
Der Richter war sichtlich genervt: Eine Klageschrift sei nicht der Ort, „um in blumiger, ausschweifender Manier die Verdienste des Mandanten herunterzubeten“. Stattdessen müsse sie „fair, präzise, nüchtern“ sein. Alles, was Trump nicht ist. Das Ergebnis: Klage gestrichen, Trump darf es in 28 Tagen noch mal probieren. Aber diesmal nicht länger als 40 Seiten – quasi eine juristische Diät.
Ob er das schafft? Man darf zweifeln.
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Ein Richter mit Haltung…!
Laut Anonymus ist es eine Jahrhundert Chance. Trump hat den Fehler gemacht und hat seine Klage zivil rechtlich also als Privat Person eingereicht. Damit verliert er in dem Prozess jegliche Immunität als President. Jetzt ist er angreifbar.
Wenn die Richter/Jury mitspielen und nicht kuschen.
Nein, Trump hat nicht generell „seine Immunität verloren“, zumindest nicht durch diese Abweisung. Die Klage wurde wegen Formfehlern zurückgewiesen, nicht weil ein Gericht entschieden hätte, dass er in oder außerhalb seiner Amtsgeschäfte gehandelt hat.
Nein, Trump hat nicht generell „seine Immunität verloren“, zumindest nicht durch diese Abweisung. Die Klage wurde wegen Formfehlern zurückgewiesen, nicht weil ein Gericht entschieden hätte, dass er in oder außerhalb seiner Amtsgeschäfte gehandelt hat.
Das kommt davon, wenn man sich derart massiv als den „Besten Typen aller Zeiten“ darstellen will.
Danke Rainer für den Lacher.
Schade nur, dass er die Klage neu einreichen kann.
gerne 😉
Richterlicher Disziplinierungsversuch zu Recht! Wer, wie Trump, vor seiner politischen Karriere sein Geld über juristische Schritte und Klagewellen scheffelte und nun in der zweiten Amtszeit glaubt, die USA wie seine dubiosen Unternehmen führen zu können, bekommt hoffentlich noch öfter eine klare juristische Grenze gezeigt. Chapeau für den Richter. 👏