Der Tod in Zelle 9 – Anatomie eines Unfalls, der nie einer war?

VonRainer Hofmann

Juli 28, 2025

(Lesezeit cirka 20-25 Minuten – Der Artikel beinhaltet hochsensibles Bildmaterial)

Jeffrey Epstein war kein gewöhnlicher Häftling. Nicht wegen seiner Bekanntheit, nicht wegen seiner Verbrechen, sondern wegen der Menschen, die sich mit ihm in einem System befanden, das lieber schweigt als aufklärt. Als er am Morgen des 10. August 2019 tot in seiner Zelle im Metropolitan Correctional Center (MCC) von New York aufgefunden wurde, begann nicht das Ende eines Falls, sondern der Beginn einer der rätselhaftesten Episoden der amerikanischen Justizgeschichte. Der offizielle Befund lautete Selbstmord. Doch fast alles, was seitdem öffentlich wurde – Tatortfotos, Obduktionsbilder, Aussagen von Pathologen, das Versagen der Überwachung, die Widersprüche der Behörden –, spricht eine andere Sprache. Es ist die Sprache des Wegschauens, des aktiven Vermeidens, der strukturellen Verdunkelung. Und sie beginnt in Zelle 9. Die offizielle Version lautet bis heute: Suizid durch Erhängen. Doch fast jeder Bestandteil dieser Geschichte ist widersprüchlich, unlogisch oder medizinisch nicht haltbar. Wer sich nicht mit Andeutungen begnügt, sondern bereit ist, den Tatort, die forensischen Spuren, die Obduktionsbefunde, die Bauweise der Zelle, die Abläufe im Metropolitan Correctional Center (MCC) und die Aussagen der Beteiligten lückenlos zu rekonstruieren, steht am Ende nicht vor einem Fall – sondern vor einem strukturellen Vertuschungsakt, der mit „Versagen“ nicht einmal ansatzweise beschrieben ist. Denn das, was dort geschah, ist in seiner Summe nur erklärbar, wenn man davon ausgeht, dass man Jeffrey Epstein sterben ließ – oder er sterben musste. In der Notaufnahme des New York Presbyterian Lower Manhattan Hospital wurden um 6:39 Uhr Ortszeit die Reanimationsmaßnahmen eingestellt. Epstein war tot. Doch was bereits kurz darauf durchsickerte, war derart widersprüchlich, dass nicht einmal die Gerichtsmedizinerin Barbara Sampson sich einig blieb: Erst wurde der Todesfall als „pending further study“ geführt, später dann als „suicide by hanging“. Eine Entscheidung, die spätestens mit der Einschaltung des renommierten Pathologen Dr. Michael Baden infrage stand.

Jeffrey Epstein war bereits am 23. Juli 2019 zum ersten Mal dem Tod näher als dem Leben. An jenem Abend wurde er mit Würgemalen am Hals und bewusstlos in seiner Zelle aufgefunden. Die Gefängnisleitung sprach rasch von einem Suizidversuch. Doch sein damaliger Zellengenosse, der bullige Ex-Polizist Nicholas Tartaglione – ein Mann, der wegen vierfachen Mordes in Untersuchungshaft saß –, bestritt jede körperliche Auseinandersetzung. Epstein selbst erklärte später, er könne sich an nichts erinnern.

Nicholas Tartaglione

Auf die direkte Frage, ob er versucht habe, sich das Leben zu nehmen, soll er geantwortet haben: „Ich bin nicht selbstmordgefährdet.“ Diese Aussage stammt von einem Häftling, der reich, gut vernetzt und klug genug war, um die juristischen und administrativen Folgen einer solchen Formulierung genau zu kennen – insbesondere in einer Haftanstalt wie dem MCC, in der Suizidgefahr automatisch zu Sondermaßnahmen führt. Tatsächlich verdichteten sich jetzt aber mehr und mehr die Hinweise, dass es sich nicht um einen Selbstmordversuch, sondern um einen gezielten Angriff gehandelt haben könnte. Laut mehreren Aussagen ehemaliger Häftlinge soll Epstein unmittelbar nach seiner Rettung gegenüber Aufsehern explizit erklärt haben, dass er angegriffen worden sei – eine Aussage, die später in keinem offiziellen Bericht auftauchte. Auch die Ermittler selbst hielten zunächst eine tätliche Auseinandersetzung für wahrscheinlich, interne Prüfungen deuteten auf entsprechende Spuren hin, und Justizbeamte betrachteten einen Angriff durch Tartaglione sogar als „naheliegend“, bevor dieser Verdacht offiziell fallengelassen wurde. Tartaglione selbst ließ über seinen Anwalt ausrichten, dass er nichts mit dem Vorfall zu tun habe, aber es ihn nicht wundere, wenn Epstein jemandem ein Dorn im Auge gewesen sei. In der Summe ergibt sich ein Bild, das nicht nur Zweifel an der offiziellen Darstellung nährt, sondern das gesamte Narrativ des angeblichen Selbstmordversuchs fundamental infrage stellt.

Nach dem Vorfall wurde Epstein in eine spezielle Schutzumgebung verlegt – das sogenannte SHU, das „Special Housing Unit“ des MCC, in dem Inhaftierte bei Gefahr für sich selbst oder andere isoliert untergebracht werden. Das SHU ist dafür ausgelegt, Suizide zu verhindern. Die Ausstattung der Zellen ist entsprechend: Metallbettgestell, keine hohen Aufhängemöglichkeiten, keine losen Gegenstände. Die Laken bestehen aus faserverstärktem Papierstoff – reißfest, aber so konzipiert, dass sie bei Zug nicht die Stabilität von Textil entwickeln können. Wer in einer Anti-Suizid-Zelle hängt, muss sich physikalisch und mechanisch gegen sämtliche architektonischen Einschränkungen hinwegsetzen.

Jeffrey Epstein war 1,83 m groß und wog rund 91 kg. Die Höhe des Bettgestells in seiner Zelle betrug 1,20 m – dokumentiert in mehreren Tatortfotos. Die zentrale Behauptung lautete: Er habe sich mit einem aus dem Papierbettlaken gedrehten Strick an der oberen Etage des Etagenbetts erhängt. Doch die Makroaufnahmen vom Tatort zeigen ein anderes Bild: Es existiert keine feste Verankerung, kein belastbarer Knoten, keine sichtbaren Druckspuren am Metall. „Das Laken ist lose, der Knoten instabil – und am Boden unter dem Bett fehlen sämtliche Spuren, wie sie bei einem tatsächlichen Erhängen zu erwarten wären. Es gibt keine gespannten Falten im Stoff, keine Abriebstellen, keine Zuglinien. Hätte Epstein frei gehangen, hätte sein volles Körpergewicht das Laken straff nach unten gezogen – mit klarer Spannung, einem festen Ankerpunkt und möglicherweise einem Druckabdruck an der Metallkante des Betts. Doch nichts davon ist zu sehen. Angesichts der niedrigen Höhe des Bettgestells von nur 1,20 m – bei einer Körpergröße von 1,83 m – wäre ein freies Hängen physikalisch ausgeschlossen. Epstein hätte die Beine stark anwinkeln und in kniender oder hockender Haltung verharren müssen, um überhaupt einen Strangulationseffekt auszulösen. Auch diese Variante hätte Spuren hinterlassen müssen: Druckstellen der Knie, Rutschspuren oder Faltenbildungen – besonders auf dem weichen Linoleumboden, mit dem die Zelle ausgelegt war. Doch der gesamte Bereich wirkt unberührt – glatt, leer, ohne sichtbare Belastung. Kein einziger Hinweis deutet darauf hin, dass sich hier ein Mensch mit 91 kg Gewicht selbst erhängt haben soll.“ Besonders auffällig: Die angebliche Ligatur, mit der sich Epstein das Leben genommen haben soll, wurde zwar sichergestellt – eine zweite jedoch, deutlich dickere, orangefarbene Schlinge mit festem Knoten, liegt auf mindestens drei Tatortfotos gut sichtbar im Raum verteilt. Ihre Länge: etwa 1,10 m. Sie wurde weder in den behördlichen Asservatenlisten noch in der Obduktionsakte erwähnt. Kein FBI-Protokoll, kein Pathologe, kein offizieller Bericht nimmt Bezug auf dieses zentrale Objekt. Und noch etwas: Beim Eintreffen der Ersthelfer war diese orangefarbene Schlinge nicht am Bett befestigt – sie lag lose auf dem Boden, in unmittelbarer Nähe des Körpers. Wie also soll sich Epstein mit einer zu kurzen, nicht fixierten Schlinge an einem niedrigeren Bettgestell erhängt haben? Wer hat die Ligatur gelöst – wenn nicht er selbst? Ein Foto, wo Epstein bereits auf der Bahre zeigt, verdeutlicht diesen Widerspruch: Um seinen Hals liegt ein medizinischer Halskragen zur Stabilisierung der Wirbelsäule, doch darüber – eingeklemmt zwischen Haut und Kragen – ist ein orangefarbener Stoffrest zu erkennen, möglicherweise Teil jener nicht dokumentierten Schlinge. Es handelt sich dabei nicht um eine vollständige Umwicklung, sondern um einen lose aufliegenden Knotenrest. Die physikalische Unstimmigkeit dieser Konstellation, verbunden mit dem völligen Fehlen jeglicher offizieller Dokumentation zu einem zentralen Beweisstück, stellt nicht nur die Suizidthese infrage, sondern wirft eine grundsätzliche Frage auf: Haben wir es mit einem Tatort zu tun, dessen entscheidendstes Objekt gezielt verschwiegen wurde?

Die FBI-Untersuchung bestätigte später: „Das Filmmaterial war beschädigt und konnte nicht wiederhergestellt werden.“ Auch der digitale Türöffnungslog, der jede Bewegung der Zellentüren aufzeichnet, wurde nie veröffentlicht. Laut Protokoll schliefen die beiden diensthabenden Wärter – Tova Noel und Michael Thomas – über Stunden hinweg. Dabei handelte es sich bei Epstein um einen Häftling mit höchster Beobachtungsstufe, der erst zwei Wochen zuvor offiziell als suizidal eingestuft worden war. Die vorgeschriebene Kontrolle alle 30 Minuten fiel dennoch aus. Die Beamten fälschten im Nachhinein ihre Dienstprotokolle – eine Straftat, die letztlich folgenlos blieb. Die Strafverfolgung wurde eingestellt, mit der Begründung, man wolle die Justiz nicht zusätzlich belasten. Zeitgleich fielen die Überwachungskameras direkt vor seiner Zelle aus – offiziell aufgrund eines „technischen Versagens“. Die Tür zu einem benachbarten Zellentrakt wurde geöffnet, doch der Grund dafür blieb ungeklärt. Epsteins Zellennachbarn wurden verlegt, sein gesamtes Umfeld aufgelöst – in dieser Nacht war er faktisch allein, vollständig jeder Kontrolle entzogen. Und ein besonders brisanter Punkt konnten wir inzwischen rekonstruieren : Nur einer der beiden Wärter verfügte überhaupt über den Zellenschlüssel zu Epsteins Tür. Eine entscheidende Information, die nie weiterverfolgt wurde. Selbst das sogenannte „Rohmaterial“ der Überwachungskamera, das ursprünglich als unbearbeitetes Beweismittel galt, weist gravierende Lücken auf: Neu entdeckte Metadaten belegen, dass exakt 2 Minuten und 53 Sekunden aus dem Video entfernt wurden – und zwar nicht als Schnitt, sondern als vollständige Eliminierung einzelner Frames aus der Zeitachse. Damit ist ausgerechnet in dem sensibelsten Segment der Nacht kein durchgehendes Bildmaterial mehr vorhanden. Ein Umstand, der nicht nur die Integrität der Ermittlungen infrage stellt, sondern auch tiefes Misstrauen gegenüber den Behörden nährt – insbesondere, da es sich um das offizielle Material von Justizministerium und FBI handelt. Die Summe dieser Elemente ergibt ein forensisches Paradoxon. Ein Mann, der kurz zuvor in einer Anti-Suizid-Zelle mit Papierlaken untergebracht war, der nach einem angeblichen Suizidversuch durch Dritte angegriffen wurde, der öffentlich sagte, er habe keine Selbstmordabsichten, soll sich auf unphysikalische Weise selbst getötet haben – in einem Raum mit zu niedrigem Aufhängepunkt, unter Kameraausfall, mit schlafenden Wächtern, mit unklarer Ligatur und unter Verletzungen, die pathologisch als „verdächtig“ gelten. Das ist kein Unfall. Das ist kein bloßes Behördenversagen. Das ist ein koordiniertes Verstummen.

Auffällig auch das Verhalten des Bureau of Prisons nach dem Tod. Der zuständige MCC-Wachtmeister wurde versetzt, interne Untersuchungen verliefen im Sand, zahlreiche Anfragen von Journalisten nach dem vollständigen Obduktionsbericht, Videoaufzeichnungen, Inspektionsprotokollen oder E-Mail-Verläufen wurden mit Verweis auf „laufende Ermittlungen“ blockiert. Bis heute existiert kein umfassender Bericht der Aufsichtsbehörden, kein Untersuchungsausschuss, keine juristische Aufarbeitung auf Bundesebene. Die Öffentlichkeit bekam Fragmente: einen Autopsiebericht mit unvollständiger Bilddokumentation, eine mysteriöse orangefarbene Schlinge, Tatortbilder mit losem Material – aber kein konsistentes Narrativ. Und dieses Fehlen eines kohärenten Narrativs ist es, was viele Theorien erst ermöglichte. Nicht, weil sie sich aus dem Nichts speisen – sondern weil die offiziellen Stellen sich weigerten, das Naheliegende zu untersuchen: dass Epstein entweder Opfer eines Angriffs wurde oder dass man ihn bewusst einer Situation aussetzte, in der ein solcher Angriff möglich war. Beides ist in einem Justizsystem, das Tausende Seiten Regularien zum Schutz von Hochrisikohäftlingen vorweist, nicht durch Schlampigkeit erklärbar. Es ist erklärbar nur durch aktives Unterlassen – oder Mitwirken.

Dr. Michael Baden
Mark Epstein

Dr. Michael Baden, der renommierte forensische Pathologe und langjährige Chefmediziner von New York, war bei der zweiten Obduktion anwesend – auf ausdrücklichen Wunsch von Epsteins Bruder Mark. Seine Aussagen sind so eindeutig wie brisant: Drei Brüche im Halsbereich – zwei an den seitlichen Hörnern des Zungenbeins (Hyoid) sowie ein weiterer am Schildknorpel – sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine manuelle Strangulation. „Ich habe in über 50 Jahren kaum einen Suizid durch Hängen gesehen, bei dem das Zungenbein beidseitig gebrochen war“, so Baden. Das Verletzungsmuster sei typisch für Gewalteinwirkung durch Dritte – etwa, wenn der Hals frontal mit erheblicher Kraft zusammengedrückt werde. Selbst der offizielle Gerichtsmediziner konnte diese Befunde nicht entkräften, entschied sich jedoch dennoch für die Klassifizierung als Suizid – Diese Konstellation gilt in der forensischen Medizin als extrem selten bei Suiziden durch Erhängen, da bei solchen Fällen in der Regel nur asymmetrische Belastungen auftreten. Bilaterale Hyoidfrakturen kombiniert mit einem Schildknorpelbruch sprechen hingegen klar für eine manuelle Strangulation – etwa durch Würgen mit den Händen oder eine frontale Gewalteinwirkung mit einem Gegenstand. Zusätzlich sorgten einzelne Fotos von Epsteins Leichnam für heftige Debatten: Besonders markant war die auffällig verformte Nasenstruktur sowie eine deutliche Blauverfärbung an beiden Ohren – Merkmale, die in Online-Foren als Hinweise auf eine mögliche Verwechslung oder gar Ersetzung des Körpers gedeutet wurden. Forensische Experten wiesen diese Spekulationen jedoch weitgehend zurück. Die Nasenverformung könne durch postmortale Weichteilrelaxation oder durch den Druck des Halskragens entstanden sein. Auch die bläuliche Verfärbung der Ohren lasse sich plausibel durch Hypostase – die postmortale Blutansammlung im tiefliegenden Gewebe – erklären, insbesondere in Rückenlage. Ein weiteres bemerkenswertes Detail, das Baden wiederholt betonte, war das vollständige Fehlen sogenannter Petechialblutungen – winziger punktförmiger Einblutungen, wie sie typischerweise bei Tod durch Erhängen in den Augenlidern und der Gesichtshaut auftreten. Ihr Ausbleiben ist aus forensischer Sicht hochgradig ungewöhnlich und spricht gegen die Suizidthese. Baden verwies zudem auf mehrere frühere Mordfälle in New York, bei denen exakt dieses Verletzungsmuster – die Kombination aus Hyoid-Fraktur, Schildknorpelbruch und fehlenden Petechien – bei manuell erdrosselten Opfern festgestellt wurde. Auch im Fall Epstein, so Baden, deute alles auf eine Fremdeinwirkung hin. Umso drängender stellt sich die Frage, weshalb trotz dieser forensischen Diskrepanzen die Suizidversion nie juristisch oder politisch infrage gestellt wurde – und ob die Wahrheit nicht längst hinter einer offiziellen Fassade begraben liegt.


Hinzu kommt die politische Dimension. Epstein war ein Mann mit zu vielen Geheimnissen. Seine Gästelisten, seine Flugprotokolle, seine Kontakte in höchsten Kreisen der amerikanischen, britischen, israelischen und saudischen Eliten machten ihn nicht nur zu einem Straftäter, sondern zu einem Risiko. Wer sich mit ihm traf, feierte oder gar geschäftlich verband, konnte zur Zielscheibe werden. Die Liste der Besucher seiner Insel, seiner Apartments in New York oder Paris ist kein Gerücht – sie ist dokumentiert, aber “noch” nicht öffentlich, das Schweigen entsprechend tief. Dass sich in den Jahren nach Epsteins Tod gleich mehrere Zeugen, Mitwisser und mutmaßliche Mitverschwörer unter fragwürdigen Umständen das Leben nahmen – darunter Jean-Luc Brunel in Paris und Steve Hoffenberg in Connecticut – verstärkte die Zweifel. Dass Ghislaine Maxwell, seine langjährige Komplizin, bis heute keine vollständige Liste von Mitbeschuldigten preisgab, obwohl ihr Strafmaß dadurch hätte gemildert werden können, ebenso. Und dass Trump, in dessen Amtszeit Epsteins Tod fiel, nie eine unabhängige Untersuchung einleitete, sondern sich wiederholt lobend über Maxwell äußerte („I wish her well“), rundet das Bild ab.


Aufgrund der journalistischen Sorgfaltspflicht konnten wir mit zwei Personen sprechen, die an diesen Tagen, 8-10 August 2019, anwesen waren. Aus verständlichen Gründen wurde eine Nichterwähnung von Namen oder Dienstrang zugesagt. Wichtig für uns war, die Sichtweise auch aus der Sicht neutraler Beamten zu erfahren:


In den letzten 48 Stunden seines Lebens verdichteten sich die Hinweise auf systemisches Versagen, kollektives Wegschauen und organisatorische Trägheit innerhalb der Mauern des Metropolitan Correctional Center in New York – ausgerechnet in jenem Hochsicherheitsflügel, der dem Schutz besonders gefährdeter Insassen dienen soll. Am 8. August 2019 unterzeichnete Jeffrey Epstein unter notarieller Aufsicht ein neues Testament, das seine weltweiten Vermögenswerte in einen neu gegründeten Trust überführte. Die Justizvollzugsanstalt bestätigte zwar später den Besuch zweier Anwälte und eines Notars, doch niemand innerhalb der psychologischen Betreuung wurde über diesen entscheidenden Schritt informiert. Dabei hätten die Psychologen ein solches Verhalten – eine umfassende Neuordnung der Erbverhältnisse kurz vor dem Tod – als akutes Warnsignal für eine mögliche suizidale Krise gewertet. Die Chefpsychologin sagte, dass allein diese Information ausreichend gewesen wäre, um Epstein erneut unter intensive Beobachtung zu stellen. Doch stattdessen wurde sie nie übermittelt. Das Fehlen dieser Mitteilung zeigt exemplarisch, wie fragmentiert die Kommunikation zwischen juristischer Vertretung, Verwaltung, Sicherheitsabteilungen und psychologischer Betreuung in einem Fall war, der höchste Sorgfalt hätte erfordern müssen. Noch gravierender war allerdings das Versäumnis, Epstein nach dem Abtransport seines Zellengenossen am 9. August rechtzeitig einen neuen Mitinsassen zuzuweisen – eine Sicherheitsmaßnahme, die ausdrücklich von der Gefängnispsychologie als zwingend empfohlen worden war. Der als „Inmate 3“ bezeichnete Zellengenosse wurde mit dem Vermerk „WAB“ („with all belongings“) aus der Haftanstalt verlegt – ein klarer Hinweis auf eine dauerhafte Verlegung. Dennoch blieb Epstein für den Rest des Tages, die gesamte Nacht und bis zu seinem Tod in den frühen Morgenstunden des 10. August allein in seiner Zelle. Zahlreiche Bedienstete, darunter mindestens vier Personen mit unmittelbarer Verantwortung für den Sicherheitsbereich, gaben an, entweder nicht über die Verlegung informiert gewesen zu sein oder die Notwendigkeit einer neuen Zuweisung nicht erkannt zu haben – trotz interner E-Mails, trotz direkter Übergaben und trotz persönlicher Anweisungen. Ein Beamter, der ausdrücklich den Befehl erhielt, Epstein „einen neuen “Bunkie” zu besorgen“, konnte sich später nicht mehr erinnern, ob er diesen Auftrag überhaupt gehört hatte. Was sich über diese zwei Tage rekonstruieren lässt, ist ein Puzzle aus zerbröselter Kommunikation, fahrlässigem Handeln und dem systematischen Scheitern eines Apparats, der gerade hier hätte funktionieren müssen.

Noch in der Nacht des 9. auf den 10. August wurde Epstein nach seinem mehrstündigen Besuch bei seinen Anwälten in seine Zelle auf dem sogenannten L-Tier zurückgebracht – allein. Trotz der ausdrücklichen Vorschrift, dass Epstein nach seinem vorherigen Suizidversuch nicht unbeaufsichtigt untergebracht werden durfte, wurde keine geeignete Ersatzperson zugewiesen. Die zuständigen Bediensteten sprachen später von Unwissen, Missverständnissen oder Zeitdruck. Einige gaben an, sie hätten geglaubt, Inmate 3 sei nur zu einer Gerichtsanhörung gebracht worden. Andere sagten, man habe schlicht „nicht daran gedacht“. Die internen Protokolle jedoch zeigten, dass mehrere leitende Beamte, darunter der Captain und mehrere Lieutenants, am Vortag eine E-Mail erhalten hatten, in der die endgültige Verlegung des Zellengenossen eindeutig angekündigt wurde. Dennoch unterblieb jede organisatorische Reaktion. Auch am Abend des 9. August – zu einem Zeitpunkt, als Epstein längst zurück in seiner Zelle war – wurde keine Entscheidung über eine Neuzuweisung getroffen. Stattdessen wurde das Thema innerhalb des SHU-Teams „angesprochen“, aber nicht umgesetzt. Einer der zuständigen Beamten sagte, man könne Epstein ja nicht einfach „irgendwen in die Zelle setzen“. Also geschah – nichts.

Parallel dazu eskalierte die öffentliche Aufmerksamkeit. Nur wenige Stunden vor Epsteins Tod hatte das US-Berufungsgericht im Fall Giuffre vs. Maxwell rund 2.000 Seiten bislang versiegelter Dokumente freigegeben – darunter Aussagen und Beweise, die neue Namen prominenter Verdächtiger enthielten und auch für Epstein erhebliche juristische Sprengkraft bedeuteten. Die Medien griffen das Thema unmittelbar auf, der öffentliche Druck nahm spürbar zu. Für einen Mann, der sich stets als Strippenzieher im Verborgenen verstand, muss dieser Tag wie der Wendepunkt seiner bisherigen Schutzmechanismen gewirkt haben. Ein geplanter Trust, ein geänderter letzter Wille, die Entfernung seines Zellengenossen, eine Flut medialer Enthüllungen und schließlich die Isolation in der Nacht – es war ein Zusammentreffen psychologisch kritischer Faktoren, das in jeder professionellen Einrichtung als höchstes Alarmsignal gegolten hätte. Dass inmitten dieser Entwicklungen keine psychologische Neubewertung stattfand, keine gezielte Überwachung veranlasst wurde und keine konkrete Schutzmaßnahme umgesetzt wurde, markiert nicht bloß ein Versagen einzelner, sondern ein systemisches. Es ist diese Mischung aus Gleichgültigkeit, Überforderung und strukturellem Blindflug, die das Ende Jeffrey Epsteins nicht nur möglich machte – sondern beinahe zwangsläufig erscheinen lässt.


Dass die Nachtwachen auf dem L-Tier ihre Pflicht nicht erfüllten, wurde erst deutlich, als Epstein am Morgen des 10. August gegen 6:30 Uhr leblos aufgefunden wurde – allein, mit einer improvisierten Ligatur um den Hals. Der Dienstplan wies zwei Beamte aus, die alle 30 Minuten zur Kontrolle verpflichtet gewesen wären. Doch wie Berichte später belegte, schliefen beide über Stunden hinweg am Schreibtisch ein und trugen die Kontrollgänge im Nachhinein gefälscht in die Protokolle ein. In der kritischen Phase zwischen 22:40 Uhr und 6:30 Uhr hatte niemand überprüft, ob Epstein noch lebte. Weder der Material Handler noch die diensthabenden Vollzugsbeamten nahmen die standardisierten Kontrollgänge vor. In Kombination mit dem Fehlen eines Zellengenossen, der als natürliche Frühwarninstanz hätte fungieren können, entstand so ein vollkommen ungesichertes Zeitfenster – in dem ein Suizid nicht nur möglich, sondern faktisch unbeobachtet war. Die routinemäßige morgendliche Zählung, bei der das Frühstück verteilt wurde, brachte schließlich die entsetzliche Erkenntnis: Epstein hing leblos in seiner Zelle – und niemand wusste, wann genau es geschehen war.

Die forensische Wahrheit liegt nicht nur im Bruch des Hyoids. Sie liegt im Bruch des Vertrauens in ein System, das bei einem normalen Häftling mit maximaler Transparenz reagiert hätte – und bei Epstein mit maximaler Undurchsichtigkeit. Sie liegt in der absichtlichen Unvollständigkeit der Berichte, im Verschweigen der zweiten Schlinge, im Ausbleiben einer toxikologischen Vollanalyse, im fehlenden Video, im Fehlen jedes offiziellen Gesamtberichts. Sie liegt in den Lücken, nicht in den Daten. Und sie liegt auch in den physikalischen Unmöglichkeiten: Ein 91 kg schwerer Körper, der sich aus 120 cm Höhe mit einem reißanfälligen Papierlaken stranguliert, ohne sichtbare Fixierung, ohne Hängen, ohne Zugspannung – das ist kein medizinischer Fall. Das ist ein Märchen. Die Tatsache, dass der Mann im SHU saß, dass eine der sichersten Hafteinrichtungen der USA in der sensibelsten Phase aller Verfahren sämtliche Schutzmaßnahmen versagen lässt, ist kein Zufall. Es ist Absicht durch Nachlässigkeit – und Nachlässigkeit, wenn sie systematisch ist, ist eine Form der Vertuschung. Jeffrey Epstein wurde in einem Zustand aufgefunden, den die Gerichtsmedizin später als „consistent with hanging“ bezeichnete. Doch das bedeutet nur: Die Verletzungen könnten so entstehen – nicht, dass sie so entstanden. Das ist ein feiner Unterschied, aber ein entscheidender. Denn dieser Unterschied entscheidet darüber, ob man den Fall schließt oder ob man ihn als das behandelt, was er ist: die vielleicht offensichtlichste und gleichzeitig am konsequentesten ignorierte Nichtaufklärung der jüngeren US-Geschichte.


Zelle 9 ist heute leer. Das Metropolitan Correctional Center ist seit 2021 geschlossen. Doch die Bilder aus jener Nacht, die orangefarbene Schlinge, die versagenden Kameras, die Obduktionsfotos, die falschen Protokolle – sie sind geblieben. Sie schreien. Nicht laut. Aber unaufhörlich.

Fortsetzung folgt …

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Horst Rakles
Horst Rakles
4 Monate zuvor

Krass, Krass und toller Artikel.

Jürgen Neunert
Jürgen Neunert
4 Monate zuvor

Ich hatte die Dokumentation über Epstein auf Netflix bereits gesehen. Dieser Artikel steht auf einem ganz anderen Blatt und übertrifft die Doku jetzt schon. Das ist überragende Arbeit, die bestimmt nicht ungefährlich ist.

Werner Hofreiter
Werner Hofreiter
3 Monate zuvor

Der Artikel zeichnet ein Bild, dass ich so noch nie gesehen habe. Natürlich bin ich kein Insider und daher ist die Arbeit die Ihr leistet so wichtig, auch wenn die Zeiten sich auf ein Bildchen mit 3 Wörter verändert hat, und der Wert solcher Artikel darunter leidet., masslos unterschätzt wird. Chapeaux 

Ela Gatto
Ela Gatto
3 Monate zuvor

Fur diesen hervorragenden Bericht musste ich mir Zeit nehmen.
Ich habe ihn zweimal gelesen.

Es ist unglaublich, mit welcher Akribie hier die Vertuschung erfolgt ist.
Keinerlei Ansatz zur Aufklärung.
Stattdessen am Ende „es war Suizid, es gibt nichts zu sehen“.

Ohne Journalisten wie Euch wäre es wohl dabei geblieben.
Denn die Medien damals sind nicht hartnäckig dran geblieben, haben es nach ein paar Schlagzeilen auf sich beruhen lassen.

Wahrscheinlich auch auf Druck von Trump.
Es fiel alles in seine 1. Amtszeit.
Auch da hat er die Medien schon bedroht.

Ich bin mir sicher, dass er und sein Team mit Hochdruck daran arbeiten, dass alles als Fake, Hexenjagd oder aufgebauschter Fall darzustellen.

Bleibt dran, damit den Opfern vielleicht doch mal ein wenig Gerechtigkeit wiederfährt und die Schuldigen Konsequenzen fühlen.

Pamela
Pamela
3 Monate zuvor

Unfassbar…. Bin gespannt wie es weitergeht! Toller Artikel!

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