Es ist eine dieser Entscheidungen, bei denen ein Gericht nicht nur Recht spricht, sondern Verantwortung einfordert. Bundesrichter Richard G. Stearns vom U.S. District Court in Boston hat die Regierung verpflichtet, Any Lucia López Belloza innerhalb von zwei Wochen in die Vereinigten Staaten zurückzuholen. Die 19-jährige Studentin des Babson College war im November trotz eines gerichtlichen Abschiebestopps nach Honduras ausgeflogen worden. Nun steht schwarz auf weiß, was wir seit Monaten schreiben: Es war ein Fehler der Behörden – und dieser Fehler muss korrigiert werden.
Any Lucia López Belloza wurde am 20. November am Flughafen Boston Logan festgenommen. Sie wollte nach Houston fliegen, um ihre Familie zu Thanksgiving zu überraschen. Zwei Tage später saß sie in einem Flugzeug nach Honduras. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits eine richterliche Anordnung vor, die ihre Abschiebung untersagte, solange ihr Fall geprüft wird. Trotzdem wurde sie außer Landes gebracht. Recherchen ergaben, dass ein ICE-Mitarbeiter im internen System versäumt hatte, einen Hinweis zu aktivieren, der andere Dienststellen über das laufende Gerichtsverfahren informiert hätte. Ein technischer Handgriff mit existenziellen Folgen.
Ein Familienbesuch geplant, ein ganzes Leben zerstört: Der Fall Any Lucia Lopez Belloza – Die Abschiebung, die nie hätte stattfinden dürfen

(Unser Artikel vom 29. November 2025)
Sie wollte ihre Eltern überraschen, ein paar freie Tage zu Hause verbringen, erzählen, wie sich das erste Semester an einer angesehenen Hochschule anfühlt. Stattdessen endete Any Lucia Lopez Bellozas Reise in Handschellen, auf einer Militärbasis, in einem texanischen Abschiebezentrum – und schließlich in Honduras, einem Land, das sie seit ihrer Kindheit nicht mehr gesehen hatte. Und all das, obwohl ein Bundesrichter ausdrücklich angeordnet hatte, dass sie weder Massachusetts noch die USA verlassen darf. Der Ablauf wirkt wie eine Geschichte, die nicht passieren dürfte, und doch ist sie bittere Realität. Am Morgen des 20. November stand die 19-Jährige am Bostoner Flughafen, Ticket nach Texas in der Hand, Gepäck aufgegeben, Sicherheitskontrolle längst passiert. Ein Beamter erklärte ihr plötzlich, es gebe ein Problem mit der Bordkarte. Wenige Minuten später stand sie zwischen bewaffneten ICE-Mitarbeitern, ohne Handy, ohne Ausweg, völlig überrascht von dem, was ihr da mitgeteilt wurde: Es gebe eine Abschiebungsanordnung aus dem Jahr 2015.
Richter Richard G. Stearns nannte es in seiner achtseitigen Entscheidung eine „bürokratische Panne“. Zugleich stellt er klar, dass die Regierung hier „die Vorrechte der Exekutive mit denen der Justiz verwechselt“ habe. Die Regierung habe eingeräumt, „dass sie Unrecht getan hat“, schrieb er. „Nun ist es an der Zeit, Wiedergutmachung zu leisten.“ Deutlicher kann ein Gericht kaum formulieren, dass Geduld und Ausflüchte am Ende sind. Bereits im Januar hatte ein Bundesstaatsanwalt eingeräumt, dass die Abschiebung auf einem Fehler beruhte. Doch statt die Studentin freiwillig zurückzuholen, verweigerte die Regierung jede Korrektur. Außenminister Marco Rubio lehnte es ab, ein beschleunigtes Studentenvisum zu erteilen. In einer gerichtlichen Stellungnahme vom 6. Februar erklärte die US-Staatsanwältin Leah Foley, es sei „nicht durchführbar“, ein solches Visum auszustellen, da dem Außenminister die entsprechende Befugnis fehle. Man werde „respektvoll ablehnen“, López zurückzubringen. Diese Formulierung steht nun in scharfem Kontrast zur richterlichen Anordnung.
Das Gericht verlangt konkrete Schritte. Bereits am 18. Februar und – falls erforderlich – am 26. Februar muss die Regierung berichten, welche „greifbaren Maßnahmen“ sie ergriffen hat, um die Rückkehr zu ermöglichen. Spätestens am 27. Februar muss das Ergebnis vorliegen. Es handelt sich um eine Entscheidung wegen zivilrechtlicher Missachtung des Gerichts. Anders als bei einer strafrechtlichen Ahndung geht es hier nicht um Strafe, sondern um Durchsetzung. Doch die Botschaft ist klar: Sollte die Regierung erneut zögern, droht eine formelle Missachtungsfeststellung. López hatte bereits eine frühere Abschiebungsanordnung von 2015. Im Jahr 2018 war ihr Fall an ICE übergeben worden. Sie sagt, sie habe davon nichts gewusst und jahrelang unbehelligt in den USA gelebt. Seit ihrer Ausreise lebt sie bei ihrer Großmutter in Honduras. Sie studiert aus der Ferne weiter, kämpft mit Prüfungen, mit Zeitverschiebung, mit einer Situation, die kein junger Mensch erleben sollte. Als man sie am Freitag über die Entscheidung informierte, ist sie in Tränen ausgebrochen.
Das Heimatschutzministerium verteidigte das Vorgehen bislang. Sprecherin Tricia McLaughlin hatte erklärt, López habe ein vollständiges rechtsstaatliches Verfahren erhalten, einschließlich einer endgültigen Abschiebungsanordnung. Doch genau darum geht es hier nicht mehr. Es geht um die Missachtung einer gerichtlichen Verfügung vom 21. November, die ihre Abschiebung ausdrücklich untersagte. Ein Staat, der seine eigenen Gerichte ignoriert, stellt mehr infrage als einen Einzelfall. Der Richter spart nicht mit Kritik. Er hält der Regierung vor, sie habe über Wochen ihre Pflicht „weitergereicht“ und auf Zeit gespielt. Diese Formulierung stammt aus dem Gerichtssaal, nicht aus einer politischen Debatte. Es ist ein nüchterner Befund über institutionelles Verhalten. Und er fügt sich ein in eine Reihe von Verfahren, in denen Bundesgerichte der Exekutive enge Grenzen setzen mussten. Zuletzt hatte ein anderer Bundesrichter bereits „wahrscheinlichen Grund“ für strafbare Missachtung gesehen, weil Anordnungen zu Abschiebeflügen nicht beachtet worden waren.
Der Fall López ist deshalb mehr als eine persönliche Tragödie. Er ist ein entscheidender Moment dafür, ob gerichtliche Entscheidungen noch verbindlich sind, wenn sie politisch unbequem werden. Richter Stearns gibt der Regierung nun eine letzte Frist. Kommt sie der Anordnung nicht nach, dürfte der nächste Schritt eine formelle Missachtung sein. Für uns ist dieser Beschluss auch das Ende eines langen Ringens. Wir haben über ihren Fall berichtet, dokumentiert, nachgehakt. Wir haben uns für ihre Rückkehr eingesetzt, weil es hier nicht um Parteipolitik geht, sondern um die elementare Frage, ob Fehler eingestanden und korrigiert werden. Nach Monaten des Wartens steht nun eine klare Frist im Raum. Zwei Wochen, um ein Unrecht zu beheben. Jetzt liegt es an der Regierung, zu zeigen, dass gerichtliche Anordnungen keine unverbindlichen Empfehlungen sind. Any Lucia López Belloza hat lange genug gewartet.
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Ich kann es nicht erwarten bis diese Verbrecher zur Verantwortung gezogen werden, wobei ich selbst für dies nur Hoffnung aber schwer glauben kann.
Was die GOP hier angerichtet hat ist unglaublich.
Es ist ein altbekanntes Muster.
Richterliche Anordnungen werden ignoriert. Vieles als „Versehen“ eingestuft.
Aber immer mit der harten Haltung „weg mit den Migranten“.
Ich hoffe sehr, dass sich die Regierung nicht noch weitere advokatische Winkelzüge einfallen lässt um die Rückführung zu verzögern oder gar ganz zu verweigern.
Ein Schicksal… exemplarusch für so Viele 😞
Aber klar, es geht nur um hochkriminelle -die schlimmsten der Schlimmsten laut Trump- Illegale.🤬