Die US-Regierung ist stillschweigend von einem zentralen Vorwurf abgerückt, mit dem sie den Zugriff auf Venezuelas Präsidenten Nicolás Maduro politisch und juristisch vorbereitet hatte. Das Justizministerium hat in einer überarbeiteten Anklageschrift aufgegeben zu behaupten, das sogenannte „Cartel de los Soles“ sei eine reale, klar organisierte Drogenorganisation unter Maduros Führung. Was über Jahre als festes Kartell dargestellt wurde, erscheint nun offiziell als das, was Fachleute seit langem sagten: ein Begriff aus dem venezolanischen Sprachgebrauch, eine Bezeichnung für Korruption im Machtapparat, kein Verband mit Mitgliedsausweisen, Hierarchie und Kommandostruktur. Diesen zentralen Punkt hatten wir immer kritisiert, weil er nicht stimmte und unsere Recherchen das auch belegt hatten. Siehe unseren Artikel: Das neue Schlachtfeld – Uns vorliegende Regierungsunterlagen bestätigen Trumps Fake-Krieg gegen Venezuela – Es geht nur um Öl und harte Dollar

Die ursprüngliche Erzählung geht auf eine Anklage aus dem Jahr 2020 zurück, die Maduro als Anführer eines internationalen Kokainkartells darstellte. Diese Darstellung wurde später politisch weiterverwertet. Im Sommer 2025 erklärte das Finanzministerium den Begriff zur Terrororganisation, im Herbst folgte das Außenministerium auf Anweisung von Marco Rubio. Die Botschaft war eindeutig: Hier handle es sich um einen greifbaren Gegner, einen Feind mit Namen, Führung und krimineller Agenda. Experten für organisierte Kriminalität in Lateinamerika widersprachen damals bereits. Sie verwiesen darauf, dass „Cartel de los Soles“ seit den 1990er-Jahren als journalistische Kurzform für korrupte Militärs und Funktionäre verwendet werde, nicht als Bezeichnung einer konkreten Organisation.
Nach der Festnahme Maduros änderte sich der Ton. In der neu gefassten Anklage wird nicht mehr von einem Kartell gesprochen, sondern von einem Patronagesystem, von einem Geflecht aus Bestechung, Schutz und gegenseitigen Abhängigkeiten. Drogengelder, so heißt es nun, flössen durch ein System, das von den Spitzen der Macht geduldet oder gesteuert werde. Belege dafür: Fehlanzeige. Der Begriff „Cartel de los Soles“ taucht nur noch am Rand auf, als Sammelbezeichnung für diese Praxis, benannt nach den Sonnensymbolen auf den Uniformen hoher Offiziere. Maduro wird weiterhin beschuldigt, an Drogengeschäften beteiligt gewesen zu sein, doch die Idee eines von ihm geführten Kartells ist verschwunden.
Dieser Rückzug wirft ein grelles Licht auf die politische Nutzung von Strafrecht. Denn während Gerichte Beweise verlangen, reichen für politische Einstufungen oft Behauptungen. Genau darin liegt der Bruch, auf den auch wir hingewiesen haben. Die neue Anklage entspreche der Realität, sagen sie, die alten Terrorlisten hingegen nicht. Dass diese Einstufungen bis heute bestehen, obwohl ihre Grundlage im gerichtsfesten Verfahren aufgegeben wurde, lässt Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit aufkommen. Der Angriff auf Venezuela erfolgte noch unter der Maßgabe der alten Anklageschrift, die sich nun in Schall und Rauch aufgelöst hat.
Auffällig ist, dass führende Vertreter der Regierung dennoch an der alten Rhetorik festhalten. Marco Rubio sprach noch Stunden nach Veröffentlichung der neuen Anklage öffentlich von einem realen Kartell und erklärte, dessen Anführer sitze jetzt in US-Gewahrsam. Gleichzeitig fehlt der Name in zentralen Berichten der US-Drogenbehörden, in den Systemen und der Vereinten Nationen. Weder die jährliche Bedrohungsanalyse der Drogenfahndung noch der Welt-Drogenbericht führen ein solches Kartell.
Hinzu kommt ein weiterer problematischer Punkt der neuen Anklage. Erstmals wird der Anführer der venezolanischen Gefängnisbande Tren de Aragua als angeblicher Mitverschwörer Maduros benannt. Die Verbindung bleibt dünn. Sie stützt sich auf Telefonate, in denen Schutz für Drogentransporte angeboten wurde. Sicherheitsanalysten widersprechen der Darstellung, dass diese Bande große Kokainströme kontrolliere. Sie sehen in der Aufnahme des Namens eher eine Anpassung an politische Aussagen aus dem Weißen Haus als eine belastbare juristische Konstruktion. Auch hier belegen unsere Recherchen, dass es sich um ein Fantasieprodukt handelt und selbst das National Intelligence Council Memo vom 7. April 2025 dem widerspricht.

National Intelligence Council Memo vom 7. April 2025, also das deklassifizierte Geheimdienstdokument zur Frage der Verbindungen zwischen dem Maduro-Regime und TdA. NIC-Bericht (April 2025): Declassifizierte Einschätzung des National Intelligence Council, wonach das Maduro-Regime „wahrscheinlich keine Politik verfolgt, mit TdA (Tren de Aragua) zu kooperieren oder deren Operationen in den USA zu steuern“ und viele Zellen „unabhängig operieren“. Siehe unseren Artikel: Das neue Schlachtfeld – Uns vorliegende Regierungsunterlagen bestätigen Trumps Fake-Krieg gegen Venezuela – Es geht nur um Öl und harte Dollar
Der entscheidende Rechtsbruch liegt darin, dass ein militärischer Einsatz mit tödlichen Folgen durchgeführt wurde, um eine strafrechtliche Zuständigkeit zu erzwingen, und dass die zugrunde liegende Anklage anschließend abgeschwächt wurde. Militärische Gewalt wurde ex ante mit einer Konstruktion legitimiert, die ex post von den eigenen Behörden nicht mehr aufrechterhalten wird. Ein solches Vorgehen widerspricht fundamental Art. 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen, der jede Anwendung militärischer Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates verbietet, sowie dem allgemeinen Interventionsverbot des Völkergewohnheitsrechts. Eine Rechtfertigung nach Art. 51 UN-Charta scheidet aus, da weder ein bewaffneter Angriff Venezuelas auf die Vereinigten Staaten vorlag noch eine gegenwärtige, unmittelbare militärische Bedrohung behauptet werden kann.
Der Einsatz militärischer Mittel zur Durchsetzung eines Strafverfahrens ist völkerrechtlich nicht vorgesehen. Kommt es dabei zu Todesopfern, sind zusätzlich die Grundsätze des humanitären Völkerrechts berührt, insbesondere das Prinzip der Unterscheidung und der Verhältnismäßigkeit gemäß den Genfer Konventionen von 1949 und dem einschlägigen Völkergewohnheitsrecht. Der Tod unbeteiligter Zivilpersonen im Rahmen einer Maßnahme, die primär der Festnahme dient, ist rechtlich nicht zu rechtfertigen. Hinzu tritt die Verletzung der staatlichen Souveränität Venezuelas sowie das Verbot der gewaltsamen Entführung von Personen aus dem Hoheitsgebiet eines fremden Staates. Die spätere strafrechtliche Verfolgung vor US-Gerichten vermag diese Verstöße nicht zu heilen, da innerstaatliches Recht völkerrechtliche Schranken nicht suspendieren kann. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Immunität eines amtierenden Staatsoberhauptes nach dem Grundsatz der immunitas ratione personae, die gegenüber fremden Staaten fortbesteht und nicht einseitig durch politische Nichtanerkennung außer Kraft gesetzt werden darf. Selbst wenn innerstaatliche Gerichte unter Rückgriff auf die Ker-Frisbie-Doktrin ihre Zuständigkeit bejahen, bleibt die völkerrechtliche Rechtswidrigkeit der Festnahme hiervon unberührt. Der Internationale Gerichtshof hat in Nicaragua gegen Vereinigte Staaten sowie in DR Kongo gegen Uganda klargestellt, dass militärische Gewaltanwendung und Eingriffe in die Souveränität eines Staates auch dann völkerrechtswidrig sind, wenn sie politisch oder sicherheitspolitisch begründet werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in Al-Skeini entschieden, dass Staaten bei extraterritorialem militärischem Handeln an menschenrechtliche Mindeststandards gebunden bleiben. Die nachträgliche Abschwächung der Anklage bestätigt daher nicht die Rechtmäßigkeit des Einsatzes, sondern legt offen, dass militärische Gewalt angewandt wurde, ohne dass eine tragfähige rechtliche Grundlage bestand. Gewalt mit irreversiblen Folgen kann nicht nachträglich legitimiert werden. Ein solches Vorgehen setzt einen gefährlichen Präzedenzfall, in dem Macht an die Stelle von Recht tritt und völkerrechtliche Schutzmechanismen faktisch entwertet werden.
So entsteht das Bild eines Verfahrens, das im Hauptpunkt korrigiert wurde, dessen politisches Doping aber noch weiterlebt und zum Scheitern verurteilt ist. Die Aufgabe des Kartellvorwurfs ist jetzt mehr eine juristische Notwehr. Sie zeigt, wie schnell ein Bild geschaffen wird, das militärische und außenpolitische Schritte rechtfertigt, und wie leise es verschwindet, wenn es vor Gericht nicht hält. Zurück bleibt ein Machtkampf, in dem Sprache zur Waffe wurde und Begriffe zu Tatsachen erklärt wurden, solange sie nützlich waren.
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Nur wenige werden sagen was Sache ist. Sie wollen nicht ihre Zollabkommen gefärden und sie wissen wie überlegen die orangen Trupen sind. Der möchtegern Chef hält sich nicht an Abkommen. Das hat er immer wieder bewiesen
Ja stimmt, und er wird sich nie an irgendwelche Abkommen halten. Seine Deals sind nur zu seinem Nutzen und mir graut vor weiteren, siehe Grönland.
…und deshalb muss man sich jetzt dagegenstellen
trump braucht europa mehr als umgekehrt. sein halbes militär würde ohne europa zusammenbrechen und im pharmabereich kannst du die usa so unter druck setzen, dass trump die perrücke wegfliegt
Nur es want Keiner.
Alle ducken sich weg
Es ging immer nur um Öl und die anderen Ressourcen.
Maduro war da nur das Sahnehäubchen.
Etwas für seine MAGA.
Und eine gute Ablenkung von den Epstein Files, die noch immer nicht trotz richterlicher Anordnung, nicht veröffentlicht sind.
Trumps Regime droht ganz offen nach diesem Völkerrechtsbruch und der Entführung anderen Ländern, sogar NATO Partnern ganz offen und unverhohlen.
Aber für Merz ist das „alles komplex“.
Wenn er mit dem Lesen eines Absatzes der UN Charta überfordert ist und es als zu komplex betrachtet, dann ist er noch unfähiger als erwartet.
Wadepuhl ist genau so ein Feigling und stellt sich nicht klar hinter Greenland, das nur am Rande.
Für ihre Feigheit nutzen alle die gleiche Ausrede. „Maduro ist ein Diktator, der sein Land unterdrückt und systematisch in den Ruin getrieben hat“
Ja, das ist unstrittig. Nicht erst seit vorgestern.
Aber es ist ein souveränes Land, ein Stastschef.
Und die USA hatte weder vom Kongress, noch von der UN oder der NATO ein Mandat.
Ein internationaler Haftbefehl gegen Maduro liegt auch nicht vor.
Und die Un Charta gilt nun einmal für Alle.
Sonst könnte man ja auch Erdogan entführen, oder Kim…..
👍