Wenn sich die Verdachtsmomente erhärten, könnte das für die AfD ein richtig teures Problem werden. Eine illegale Parteienfinanzierung dieser Größenordnung würde nicht nur ein sattes Strafgeld nach sich ziehen, sondern auch politische Folgen haben – besonders im aktuellen Umfeld, wo die Partei ohnehin unter verschärfter Beobachtung steht.
Interessant ist dabei die Figur Gerhard Dingler, ein ehemaliger FPÖ-Funktionär, der plötzlich Millionen für eine AfD-Kampagne springen lässt. Dass er das angeblich aus seinem Privatvermögen getan haben will, klingt schon aus österreichischer Perspektive wenig glaubwürdig – umso mehr, wenn im Hintergrund ein bekannter Immobilienmilliardär wie Henning Conle auftaucht. Der wiederum ist kein Unbekannter in Sachen dubioser AfD-Finanzströme. Schon 2017 führten Spuren einer verdeckten Spende an Alice Weidel in seine Richtung.
Die Frage ist: Handelt es sich um eine klassische Strohmannkonstruktion, um das Parteiengesetz zu umgehen? Die Ermittlungen der österreichischen Behörden deuten darauf hin. Wenn Dingler tatsächlich erst kurz vor der Spende eine Schenkung über fast genau diesen Betrag erhalten hat, drängt sich der Verdacht förmlich auf. Geldwäsche könnte ebenfalls im Raum stehen, wenn der wahre Ursprung des Geldes verschleiert wurde.
Besonders peinlich für die AfD: Ihr Schatzmeister gibt zu, dass die Partei versucht habe, Einfluss auf die Plakate zu nehmen. Damit bestätigt er indirekt, dass man durchaus wusste, wer dahintersteckt – und trotzdem kein Problem darin sah, von dieser „Privatspende“ zu profitieren. Die Standard-Ausrede, man halte sich strikt ans Parteiengesetz, klingt in diesem Licht eher wie eine Schutzbehauptung.
Das Ganze ist mehr als eine skandalträchtige Randnotiz. Sollte sich herausstellen, dass die Spende tatsächlich aus einem nicht offengelegten Drittland stammt oder über Strohleute abgewickelt wurde, wäre das ein massiver Verstoß gegen das Parteiengesetz – mit entsprechenden Konsequenzen. Ob sich das Parteiumfeld davon beeindrucken lässt, ist eine andere Frage. Aber juristisch könnte es für die AfD in den