Ein ziviles Flugzeug als Tarnung – und die rote Linie des Kriegsrechts

VonRainer Hofmann

Januar 13, 2026

Die erste tödliche Attacke der Vereinigten Staaten auf ein Boot, das die Regierung als Drogenschmugglerfahrzeug bezeichnete, begann nicht mit einem erkennbaren Militärflugzeug. Sie begann mit einer Maschine, die aussah wie ein ziviles Flugzeug. Weiß lackiert, ohne sichtbare Bewaffnung, ohne militärische Kennzeichnung. Die Munition befand sich nicht unter den Tragflächen, sondern verborgen im Rumpf. Elf Menschen starben im September bei diesem Angriff. Was seither öffentlich diskutiert wird, ist nicht nur die Frage nach dem Ziel, sondern nach der Art des Vorgehens – und nach einer Grenze, die das Kriegsrecht unmissverständlich zieht. Die Regierung unter Donald Trump rechtfertigt die Bootsangriffe mit der Behauptung, die Vereinigten Staaten befänden sich in einem bewaffneten Konflikt mit mutmaßlichen Drogenkartellen. In diesem Rahmen, so das Argument, seien tödliche Angriffe keine Tötungsdelikte, sondern rechtmäßige Kriegshandlungen. Doch selbst wenn man dieser weitreichenden Konstruktion folgt, bleibt ein Problem bestehen, das nicht auslegbar ist. Das Kriegsrecht verbietet Täuschung durch Vortäuschung zivilen Status, um den Gegner in falscher Sicherheit zu wiegen und dann anzugreifen. Dieses Verbot trägt einen klaren Namen: Heimtücke, im Völkerrecht als perfidy bezeichnet.

Rechtsexperten weisen darauf hin, dass genau dieser Tatbestand hier berührt wird. Das eingesetzte Flugzeug flog so tief, dass die Menschen auf dem Boot es sehen konnten. Überwachungsaufnahmen zufolge drehte das Boot nach Sichtkontakt ab und steuerte zurück Richtung Venezuela. Wer ein ziviles Flugzeug sieht, rechnet nicht mit einem Raketenangriff. Wenn genau dieser Eindruck bewusst erzeugt wurde, um Annäherung oder Verzicht auf Flucht zu erzwingen, liegt ein schwerer Verstoß gegen das Kriegsrecht vor. Ein ehemaliger hoher Militärjurist der Luftwaffe brachte es auf den Punkt: Wer seine militärische Identität verbirgt, um tödliche Gewalt auszuüben, überschreitet eine Linie, die selbst im Krieg gilt. Ein Kampfflugzeug darf kämpfen, ein ziviles Erscheinungsbild darf das nicht. Der Zweck der Regel ist eindeutig. Zivilität soll schützen, nicht zur Waffe werden. Besonders schwer wiegt, was nach dem ersten Einschlag geschah. Zwei Menschen überlebten die Explosion, klammerten sich an ein umgestürztes Wrackteil und winkten dem Flugzeug zu. Wenig später folgte ein weiterer Angriff, der auch sie tötete und das Wrack versenkte. Ob den Überlebenden überhaupt klar war, dass sie Ziel eines Raketenangriffs gewesen waren, ist unklar. Klar ist hingegen, dass das Kriegsrecht den Angriff auf Schiffbrüchige ausdrücklich verbietet.

Nach diesem Vorfall stellte das Militär seine Taktik um. Weitere Angriffe wurden mit eindeutig militärischen Drohnen geflogen, darunter MQ-9-Reaper-Systeme. Bei einem späteren Einsatz im Oktober konnten zwei Überlebende entkommen. Sie wurden schließlich gerettet und in ihre Heimatländer Kolumbien und Ecuador zurückgebracht. Dass diese Änderung erfolgte, wird von Fachleuten als stilles Eingeständnis gelesen, dass das ursprüngliche Vorgehen rechtlich hochproblematisch war. Innerhalb des Kongresses kamen Fragen zur Heimtücke in vertraulichen Unterrichtungen zur Sprache. Öffentlich wurde darüber bislang kaum gesprochen, weil das eingesetzte Flugzeug als geheim eingestuft ist. Die Debatte konzentrierte sich stattdessen auf den zweiten Angriff auf die Überlebenden. Doch die rechtlich entscheidende Frage liegt davor: Warum ein Flugzeug, das absichtlich nicht als militärisch erkennbar war, für einen tödlichen Angriff eingesetzt wurde.

Das Verteidigungsministerium erklärte, alle eingesetzten Systeme würden vor ihrem Einsatz rechtlich geprüft und entsprächen nationalem Recht sowie internationalen Standards. Details zur Maschine wollte man nicht nennen. Auch das Weiße Haus äußerte sich nicht. Bekannt ist lediglich, dass es sich nicht um ein klassisch grau lackiertes Militärflugzeug handelte. Zwar sendete die Maschine offenbar ein militärisches Kennsignal, doch Experten halten das für unerheblich. Menschen auf einem kleinen Boot verfügen nicht über Technik, um solche Signale zu empfangen. Die Vereinigten Staaten betreiben seit Jahren Flugzeuge auf zivilen Plattformen, umgerüstete Passagier- oder Turbopropmaschinen, die verdeckt eingesetzt werden können. Normalerweise tragen auch sie militärische Kennzeichnungen. Dass einzelne Maschinen weiß lackiert und nahezu unmarkiert sind, ist bekannt, aber selten. Für Aufklärungsmissionen mag das erklärbar sein. Für offensive Angriffe ist es das nicht.

Seit Beginn der Kampagne wurden mindestens 123 Menschen bei 35 Angriffen auf Boote getötet. Viele Fachleute halten diese Einsätze unabhängig von der Tarnfrage für rechtswidrig. Zivilisten dürfen nicht getötet werden, nur weil sie verdächtigt werden, Straftaten zu begehen. Eine unmittelbare Bedrohung ist Voraussetzung. Die Regierung versucht, diese Hürde zu umgehen, indem sie Drogenkartelle pauschal zu Kriegsgegnern erklärt. Ob diese Konstruktion trägt, ist hoch umstritten. Selbst wenn man sie akzeptierte, bleibt die Frage der Täuschung. Ein ehemaliger Rechtsberater der Navy formulierte es nüchtern: Entscheidend ist, ob es einen glaubwürdigen Grund gab, ein unmarkiertes Flugzeug einzusetzen, der nichts mit dem Ausnutzen zivilen Anscheins zu tun hatte. Fehlt dieser Grund, wird aus militärischer Planung ein Verstoß gegen das Kriegsrecht. Hinzu kommt ein strukturelles Problem. Die Planungen für die Bootsangriffe wurden eng geführt. Viele Militärjuristen und operative Fachleute, die üblicherweise eingebunden sind, blieben außen vor. Verteidigungsminister Pete Hegseth hat zudem die Rolle militärischer Rechtsberater geschwächt und Spitzenjuristen entlassen. Damit fehlt ein internes Korrektiv, das genau solche Grenzfälle frühzeitig hätte stoppen können.

Am Ende steht eine unbequeme Erkenntnis. Selbst im Krieg gelten Regeln, gerade dann. Wer sie beugt, riskiert nicht nur juristische Konsequenzen, sondern beschädigt die Grundannahme, dass militärische Macht an Recht gebunden ist. Ein Flugzeug, das aussieht wie zivil, aber tötet wie ein Kampfsystem, stellt diese Bindung infrage. Und es wirft eine Frage auf, die sich nicht mit Geheimhaltung beantworten lässt: Ob hier nicht nur Menschen getötet wurden, sondern auch ein Prinzip, das bisher als unantastbar galt.

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Ein Gedanke zu „Ein ziviles Flugzeug als Tarnung – und die rote Linie des Kriegsrechts“
  1. Offensichtlich gibt es für Trump und seine treu Ergebenen kein Recht, das sie nicht bereit sind zu brechen. Solche Hochkriminellen gehören vor ein Gericht, am besten vor den Internationalen Gerichtshof, den sie ja auch ablehnen.

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