Man müsste blind sein, um es zu übersehen: Die Schlagzeile schreibt sich selbst, während sie dich anlügt. „Bundesverfassungsschutz verliert“ – das klingt nach endgültiger Niederlage, nach juristischem Kollaps, nach einer Partie, die zu Ende ist. Aber eine Eilentscheidung ist keine Partie. Eine Eilentscheidung ist eine Pause im Spiel. Die Verwechslung ist kein Zufall. Sie ist Absicht. Das Verwaltungsgericht Köln hat sich nicht zum ideologischen Status der AfD geäußert. Es hat nicht gesagt: Die Partei ist nicht rechtsextrem. Es hat etwas viel Banaleres, Verfahrenstechnischeres getan. Es hat dem Verfassungsschutz untersagt, etwas öffentlich zu behaupten, während noch geprüft wird, ob die Behauptung haltbar ist. Das ist nicht Freispruch. Das ist Ruhe. Das ist: Wartet ab.
Warum der Beschluss im Eilverfahren kein Freispruch ist
Verfahrensart: Rein juristisch betrachtet handelt es sich um eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung).
Funktion: Diese Vorschrift ermöglicht es dem Gericht, eine vorläufige Regelung zu treffen, wenn dies zur Sicherung eines Anspruchs oder zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Es geht also nicht um eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, sondern um eine vorläufige Sicherung bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren.
Voraussetzungen: Erforderlich sind Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund (§ 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. §§ 920, 294 ZPO). Der Anordnungsanspruch muss lediglich glaubhaft gemacht werden, nicht bewiesen. Das Gericht prüft summarisch, also nur überschlägig – ohne umfassende Beweisaufnahme und ohne abschließende Tatsachenfeststellungen.
Materiell-rechtlicher Rahmen: Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergeben sich aus § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BVerfSchG. Ob die Voraussetzungen einer Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ erfüllt sind, ist Sache des Hauptsacheverfahrens, nicht des Eilverfahrens.
Keine materielle Rechtskraft: Entscheidungen nach § 123 VwGO entfalten keine materielle Rechtskraft im Sinne von § 121 VwGO. Sie binden das Gericht im Hauptsacheverfahren nicht. Das Gericht kann dort zu einem anderen Ergebnis gelangen.
Ein Eilantrag funktioniert wie eine vorläufige Sperre. Man sperrt das Geschäft, bis der Richter entschieden hat, ob es überhaupt hätte geöffnet werden dürfen. Niemand konstruiert daraus einen endgültigen Sieg für den Geschäftsführer. Und doch: Bei der AfD wird genau das gemacht. Der Prozess wird als Sieg verkauft. Der Zwischenstand wird als Endergebnis inszeniert. Die Wahrheit ist weniger dramatisch und deshalb weniger brauchbar für die Schlagzeilen: Das Gericht sagt nicht, dass der Verfassungsschutz unrecht hat. Es sagt, dass er warten soll, bis alle Argumente gehört sind. Es sagt: Prüfung läuft. Entscheidung offen.

Wer daraus einen „Persilschein“ für die AfD konstruiert oder einen „Freispruch“ oder einen „Triumph der Demokratie“ – der manipuliert. Der nimmt einen prozessualen Zwischenstand und gibt ihm die Form einer politischen Heilsbotschaft. Das ist nicht Information. Das ist Performance. Das ist Dramaturgie mit juristischen Kostümen. Die Behauptung, die AfD dürfe „nicht mehr“ als gesichert rechtsextrem geführt werden, suggeriert, dass sie es nie wieder darf. Aber das ist falsch. Sie darf es nur jetzt noch nicht sagen, solange die Prüfung läuft. Das ist ein temporal gelimiteter Zustand, keine neue Realität.
Wer juristische Zwischenstände als politische Siege verkauft, der lügt nicht unbedingt mit Worten. Aber er lügt mit der Form. Er lügt mit der Gewichtung. Er lügt mit dem, was er weglässt. Und das ist manchmal die brutalste Form der Lüge: nicht das Erfundene, sondern das Wesentliche, das man unterschlägt. Verfahrensrecht ist unglamourös. Deshalb wird es gelesen wie Schachzug statt wie Wirklichkeit. Aber genau da liegt die Wirklichkeit: in den grauen Papierstapeln, in den Klauseln, in der Unterscheidung zwischen „vorläufig“ und „endgültig“. Wer das nicht liest, wird von denen gelesen, die es tun.
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So ticken sie.
Dinge aus dem Kontext reißen.
Etwas als Sieg zu deklarieren, was mit diesem Urteil nur ein weiteres Puzzlestück ist.
Kein endgültiges Urteil.
Keine Aussage „die AfD ist nicht rechtsextremistisch“.
Lediglich ein „solange geprüft wird, darf es nicht behauptet werden“
Weidels Rechnung geht auf.
Die AfD’ler überschlagen sich vor Freude in den sozialen Medien.
Manch ein, bicht so heller, unschlüssiger Wähler denkt vielleicht auch „ach, die sind gar nicht rechtsextremistisch. Kann man wählen“.
Ein Blick ins Wahlprogramm würde helfen.
Aber soviel Text überfordert die Meisten.
Wie bei den US Wählern, die Project 2025 nie gelesen haben.
…die wahrheitstreue der rechtspopulisten, sie ist doch immer erstaunlich