Ein Datum, ein Screenshot, ein Gerücht – und was in den Epstein-Akten wirklich steht

VonRainer Hofmann

März 13, 2026

Ein Screenshot reicht heute oft aus, um ein Gerücht um die Welt zu schicken. Genau das geschah Anfang März 2026 erneut im Umfeld der Epstein-Akten. In sozialen Netzwerken verbreiteten Nutzer die Behauptung, ein neu aufgetauchtes E-Mail-Dokument aus den bundesstaatlichen Ermittlungsakten belege, dass Jeffrey Epstein noch am Leben sei. Der Grund für diese Spekulation: In einer angeblichen Nachricht aus dem Jahr 2023 wird Epstein im Präsens erwähnt. Der Screenshot zeigt eine E-Mail mit dem Betreff „FedEx für JE“. Als Datum ist der 11. September 2023 um Mitternacht angegeben. Absenderin soll Karyna Shuliak sein, die letzte Lebensgefährtin Jeffrey Epsteins vor seinem Tod im Jahr 2019. In der Nachricht steht, Epstein wolle eines von „Amys Büchern“ auf seine Privatinsel Little St. James geschickt bekommen. Der Text enthält mehrere Grammatikfehler und lautet sinngemäß: Jeffrey möchte, dass eines von Amys Büchern per FedEx nach Little St. James geschickt wird. Kannst du mich bitte anrufen, ich erkläre es dir.

Für viele Nutzer reichte dieser Screenshot aus, um eine neue Verschwörungsthese zu formulieren. Wenn eine Nachricht aus dem Jahr 2023 davon spricht, dass Epstein ein Buch lesen wolle, müsse er noch leben. Am 10. März veröffentlichte der X-Nutzer @iamufohunter ein Bild der E-Mail mit der Frage: „Epstein ist 2019 gestorben, richtig? Was macht diese Mail dann im Jahr 2023?“

Die Geschichte verbreitete sich schnell, weil sie auf den ersten Blick plausibel wirkt. In den letzten Monaten sind große Mengen an Dokumenten aus Ermittlungen rund um Epstein öffentlich zugänglich geworden. Viele Menschen durchsuchen diese Dateien selbst. Dabei entstehen immer wieder Screenshots einzelner Dokumente, die ohne den technischen Kontext interpretiert werden. Die betreffende E-Mail stammt tatsächlich aus den Ermittlungsakten. Allerdings wurde sie nicht im Jahr 2023 verschickt. Der Eindruck entsteht durch einen technischen Fehler auf einer Drittplattform, die Kopien der Dokumente im Internet bereitstellt.

Der Screenshot stammt von der Webseite Jmail.world. Diese Seite zeigt E-Mails in einer Gmail-ähnlichen Oberfläche und hostet Kopien von Dokumenten aus den Epstein-Akten. Die Seite gehört jedoch nicht zum offiziellen Archiv der US-Behörden. Die Plattform hat die E-Mail-Daten automatisiert eingelesen und dabei offenbar den Zeitstempel falsch interpretiert.

In der Originaldatei, die aus den Ermittlungsunterlagen stammt, ist das genaue Datum geschwärzt. Sichtbar sind lediglich der Wochentag „Montag“ sowie der Beginn des Monatsnamens „Septem“. Die restlichen Angaben sind unkenntlich gemacht. Das bedeutet: Die Datei selbst enthält gar kein vollständiges Datum. Die Plattform Jmail hat diese fragmentarischen Angaben offenbar falsch verarbeitet. Das Ergebnis ist ein automatisch erzeugtes Datum, wie bei vielen anderen Dokumenten auch, das so in der Originalquelle nie existierte. Dadurch erscheint auf der Seite ein Versanddatum aus dem Jahr 2023, obwohl die Mail deutlich älter ist.

Unsere Recherchen zu diesem Eintrag in denselben Akten hilft, den tatsächlichen Zeitraum einzugrenzen. In einem anderen Dokument tauchen erneut der Name Amy und der Begriff Bücher auf. Diese Nachricht trägt ein klares Datum: Dienstag, 16. September 2014, um 23.58 Uhr. Darin schreibt der Absender, er habe Drucke zusammen mit den Büchern von Amy abgelegt. Aus diesem Zusammenhang lässt sich ableiten, dass die E-Mail von Karyna Shuliak höchstwahrscheinlich einen Tag zuvor verschickt wurde. Das wäre Montag, der 15. September 2014. Zu diesem Zeitpunkt lebte Jeffrey Epstein selbstverständlich noch.

Der Fehler ist kein Einzelfall. Auf der Seite Jmail erscheinen mehrere Nachrichten aus den Akten mit falschen Datumsangaben, die teilweise Jahre nach Epsteins Tod liegen. Eine andere E-Mail wirkt auf dieser Plattform so, als habe Shuliak ihm im Oktober 2022 geschrieben. Recherchen ergaben: In der Originaldatei steht jedoch klar der 15. Oktober 2016.

Bleiben Sie kritisch

Solche Fehler entstehen, wenn Software versucht, unvollständige Metadaten automatisch zu interpretieren. Sobald ein Datum teilweise geschwärzt oder beschädigt ist, kann ein Parser falsche Werte erzeugen. Genau das scheint hier passiert zu sein. Gleichzeitig versuchen sich derzeit viele selbst ernannte „Epstein-Aufklärer“ an genau solchen technischen Auswertungen. Dabei wird häufig übersehen, dass die Arbeit mit diesen Dokumenten Erfahrung verlangt. Recherchen zum Epstein-Komplex sollte man denjenigen überlassen, die seit Jahren mit dieser Materie arbeiten. Unser eigenes Archiv umfasst inzwischen mehr als 4,5 Millionen Dokumente aus Ermittlungsakten, Gerichtsunterlagen und internen Dateien. Schon die technische Aufbereitung dieser Daten ist anspruchsvoll, ein langer aufwendiger Prozess. Bekanntlich liegt ein zentraler Schwerpunkt unserer Arbeit – neben der Aufklärung der Vorgänge – im Auffinden von Personen, die im Zusammenhang mit dem Epstein-Fall verschwunden sind.

Geschwärzte Datumsfelder, fragmentierte E-Mail-Header, beschädigte Metadaten und automatisierte Archivsysteme erzeugen schnell falsche Ergebnisse, wenn man sie ohne Erfahrung interpretiert. Das bedeutet nicht, dass die Inhalte nicht weiterhin untersucht werden müssen. Im Gegenteil: Die Dokumente müssen sorgfältig gelesen und geprüft werden. Doch jede falsch verbreitete Behauptung bindet enorme Zeit. Allein die Klärung dieser beiden angeblichen E-Mails hat mehr als 30 Stunden Nettoarbeit gekostet. In dieser Zeit bleiben andere Spuren liegen, die eigentlich verfolgt werden müssten. Genau hier entsteht ein Aufklärungsrückstand. Gleichzeitig erzeugen massenhaft verbreitete Falschmeldungen ein Umfeld, in dem reale Täter profitieren können, weil Zeit verloren geht und Verjährungsfristen weiterlaufen. Wer Epstein-Dokumente aus unbekannten Quellen sieht – besonders aus YouTube, TikTok, X oder anderen sozialen Plattformen – sollte deshalb äußerst vorsichtig sein und solche Inhalte zunächst kritisch prüfen, bevor sie weiterverbreitet werden. Sie können gerne bei uns anfragen, so wie es vielen Menschen bereits getan haben. Wir antworten!

Das Gerücht über eine angebliche E-Mail aus dem Jahr 2023 basiert also nicht auf einem geheimen Dokument oder einer neuen Enthüllung. Es beruht schlicht auf einer fehlerhaften Darstellung eines archivierten Dokuments auf einer Drittseite. Die Originaldateien aus den Ermittlungsakten enthalten keinen Hinweis darauf, dass Epstein nach 2019 noch gelebt hätte. Die fragliche Nachricht gehört in eine Zeit, in der Epstein seine Privatinsel Little St. James noch regelmäßig nutzte und in engem Kontakt mit seinem Umfeld stand, darunter auch Karyna Shuliak.

Der Fall zeigt wieder das große Problem auf, das die Epstein-Akten seit ihrer Veröffentlichung begleitet. Tausende Seiten aus unterschiedlichen Jahren werden derzeit von Menschen auf der ganzen Welt untersucht, kommerzialisiert. Viele dieser Dokumente sind geschwärzt, teilweise fragmentiert und technisch komplex. Sobald Screenshots ohne Kontext zirkulieren, entstehen schnell Fehlinterpretationen und mehr. Genau deshalb tauchen immer wieder angebliche Sensationen auf, die sich bei genauer Prüfung als Missverständnisse oder Fake News herausstellen. In diesem Fall genügte ein falsch erzeugtes Datum auf einer Archivseite, um eine neue Welle an Spekulationen auszulösen. Die E-Mail existiert tatsächlich. Ihr Inhalt ist real. Nur das Datum im Screenshot ist es nicht.

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