Der Tag beginnt gut – Wenn der Rechtsstaat den Befehl zurückgibt

VonRainer Hofmann

Januar 27, 2026

Der Bundesrichter Patrick J. Schiltz des U.S. District Court for the District of Minnesota hat etwas getan, was in dieser Klarheit selten ist: Er hat die Spitze der Einwanderungsbehörde jetzt persönlich vor Gericht zitiert, als Konsequenz. Der amtierende Leiter von Immigration and Customs Enforcement soll erklären, warum Menschen weiter in Haft sitzen, obwohl Gerichte ihre Anhörungen angeordnet haben. Und warum gerichtliche Anordnungen offenbar folgenlos bleiben, man zu den Inhaftierten kaum Kontakt bekommt. Wir sprechen da aus eigener Erfahrung, dass man teilweise acht Stunden gewartet hat und dann der Anstalt verwiesen wurde, oder über Tage die Menschen gesucht hat, weil man angeblche noch keine A-Nummer hat, oder die Detention-Facility-Nummer nicht bekannt sei.

Jede von ICE festgehaltene Person wird über mehrere Nummern verwaltet, die unterschiedliche Zwecke haben. Die wichtigste ist die A-Nummer. Sie ist die persönliche Identifikationsnummer und begleitet den Menschen durch das gesamte Einwanderungssystem. Über sie laufen Akten, Haftentscheidungen, Anträge und mögliche Abschiebungen. Die A-Nummer bleibt bestehen, unabhängig davon, wo sich die Person befindet oder in welchem Stadium sich das Verfahren gerade befindet. Daneben gibt es die Fallnummer, auch EOIR-Nummer genannt. Sie gehört nicht zur Person, sondern zu einem konkreten Gerichtsverfahren vor einem Einwanderungsgericht. Hat jemand mehrere Verfahren, existieren auch mehrere Fallnummern. Ergänzend kommt die Detention-Facility-Nummer hinzu. Sie ist eine interne Nummer des jeweiligen Haftortes und dient ausschließlich dazu, festzuhalten, wo eine Person aktuell in Gewahrsam ist. Wird jemand verlegt, ändert sich diese Nummer. Zusammengenommen sagen diese Kennzeichen also Unterschiedliches aus: wer jemand ist, welches Verfahren läuft und wo die Person gerade festgehalten wird.

Der Ton der richterlichen Anordnung ist ruhig, aber unmissverständlich. Über Monate habe das Gericht Geduld gezeigt, obwohl die Bundesregierung Tausende Beamte nach Minnesota entsandt habe, um Menschen festzunehmen, ohne auch nur ansatzweise Vorkehrungen für die absehbare Welle von Anträgen, Klagen und Haftprüfungen zu treffen. Die Folgen seien bekannt gewesen. Ignoriert worden seien sie trotzdem. Konkret geht es um Anhörungen zur Haftprüfung. Menschen wurden festgesetzt, Gerichte ordneten Fristen an, die Verwaltung versprach Abhilfe – und hielt sich erneut nicht daran. Der Richter hält fest, dass wiederholt zugesichert wurde, man erkenne die Pflicht zur Befolgung gerichtlicher Beschlüsse an. Doch die Verstöße dauerten an. Genau das habe ihn nun zu einem Schritt gezwungen, den er selbst als außergewöhnlich bezeichnet.

Außergewöhnlich ist nicht nur die Vorladung eines Behördenleiters. Außergewöhnlich ist der Befund, der ihr zugrunde liegt. Wenn ein Gericht feststellt, dass mildere Mittel versucht und gescheitert sind, bleibt nicht mehr viel Raum für Ausflüchte. Dann geht es nicht um Verwaltungspanne, sondern um strukturelles Versagen. Um eine Praxis, die sich vom Rechtsrahmen gelöst hat. Fakt ist, in Minnesota sitzen über 80% unschuldige Menschen in Haft, darunter viele Kinder. Erst gestern hatte Trump den sogenannten Grenzbeauftragten angewiesen, die Kontrolle über den eskalierten Einsatz in Minnesota zu übernehmen, nachdem es innerhalb eines Monats zu einem zweiten tödlichen Vorfall durch Bundesbeamte gekommen war. Parallel verhandeln Gerichte über Anträge von Bundesstaat und Städten, die den Stopp der massiven Durchsuchungs- und Festnahmewelle verlangen. Die juristische und politische Eskalation verlaufen inzwischen synchron.

Besonders deutlich wird das im Einzelfall, den der Richter benennt. Ein Mann, dessen Name aus Gründen des Schutzes abgekürzt wird – Juan T.R. -, erhielt Mitte Januar die gerichtliche Anordnung auf eine Haftprüfung binnen einer Woche. Tage später saß er noch immer in Gewahrsam. Nicht wegen neuer Tatsachen, sondern weil die Anordnung schlicht nicht umgesetzt wurde. Sollte er freigelassen werden, so der Richter, werde die persönliche Vorladung aufgehoben. Andernfalls nicht. Das ist mehr als Verfahrensrecht. Wenn die Exekutive richterliche Entscheidungen nicht vollzieht, gerät das Machtgefüge ins Rutschen. Der Rechtsstaat funktioniert nicht durch gute Absichten, sondern durch Befolgung. Wer festnimmt, muss erklären. Und wer Anordnungen ignoriert, muss sich verantworten.

In Minnesota wird gerade sichtbar, was passiert, wenn Durchsetzung beschleunigt wird, ohne Rechtsschutz mitzudenken. Gerichte werden zum Korrektiv, nicht aus Prinzip, sondern aus Notwendigkeit. Dass ein Richter dabei zur schärfsten Form greift, ist kein Zeichen von Aktivismus. Es ist ein Zeichen dafür, dass andere Mittel versagt haben. Die Frage, die über diesem Verfahren steht, ist einfach und unbequem zugleich: Gilt das Recht auch dann, wenn es stört? Oder nur dann, wenn es passt?

Fortsetzung folgt …

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Ela Gatto
Ela Gatto
2 Tage zuvor

Aber was passiert, wenn die Anordnungen weiter ignoriert werden.
Die Vorgeladenen nicht erscheinen?

Trumps Regierung sie weiter schützt.

Wer ist dann da um all die Judikative umzusetzen?
Wenn die Exekutive auf Bundesebene total auf Trumps Linie ist und zum Teil auch auf Staatenebene Trumps Linie folgt.

Wer ist dann noch da, dass Recht, was gesprochen wird, umzusetzen?

So löscht man Demokratie und manifestiert Diktatur.

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