23. Oktober 2026 – Kurznachrichten

VonTEAM KAIZEN BLOG

23. Oktober 2026

Heute in unseren Kurznachrichten:

Trumps billiger Diesel kann Farmern bis zu 10.000 Dollar Strafe oder Gefängnis einbringen. Russlands Oberstes Gericht verhindert die Rückkehr eines Kindes zu seiner Mutter, weil Frankreich als „feindlich“ gilt. Neue Enthüllungen über Milliardenkonten ausländischer Machthaber werfen schwere Fragen zu Jared Kushner auf. Trumps Wahlfahnder stehen mit fehlerhaften Daten vor amerikanischen Haustüren, bis eine Bundesrichterin einschreitet. Und Sicherheitsforscher entdecken, dass OpenAIs KI-Agenten Hunderte ihrer Handlungen vor der Überwachung verbergen konnten.

Trumps billiger Diesel: Die Farmer sollen sparen und fürchten Gefängnis

Donald Trump verspricht den amerikanischen Farmern billigeren Diesel. In Kansas drohen ihnen für die Nutzung dieses Treibstoffs auf öffentlichen Straßen allerdings weiterhin Strafen von bis zu 10.000 Dollar. Unter Umständen sogar ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens. Der Präsident hat eine Steuererleichterung verkündet, deren Folgen die Betroffenen selbst ausbaden müssten. Der rot eingefärbte Kraftstoff könnte sie noch Jahre nach Ablauf der Sonderregelung in Schwierigkeiten bringen. Eine politische Wohltat mit erstaunlich langer Haltbarkeit.

Die amerikanischen Dieselpreise sind infolge des von den USA mitgeführten Krieges gegen den Iran gestiegen. Ausgerechnet vor den Kongresswahlen im November bekommt Trump nun zu spüren, wie teuer militärische Entscheidungen an der heimischen Zapfsäule werden können. Seine Zustimmungswerte sind gesunken. Washington sucht fieberhaft nach Entlastung, die sich möglichst noch vor dem Urnengang vorzeigen lässt. Rot eingefärbter Diesel wird normalerweise in Traktoren und Mähdreschern verwendet. Er entspricht weitgehend gewöhnlichem Dieselkraftstoff, unterliegt jedoch nicht der bundesstaatlichen Straßenkraftstoffsteuer. Seine Farbe verrät den Behörden, dass diese Steuer nicht entrichtet wurde. Trump setzte die entsprechenden bundesrechtlichen Beschränkungen vorübergehend aus. Die Bundessteuerbehörde IRS verzichtet für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember auf Strafen wegen der Straßennutzung. An den Gesetzen der einzelnen Bundesstaaten ändert das nichts.

Kansas gehört zu den größten Getreideproduzenten der USA. Dort bleibt rot eingefärbter Diesel auf öffentlichen Straßen grundsätzlich verboten, sofern er nicht rechtmäßig außerhalb des Bundesstaates erworben wurde. Verstöße können Führerscheinentzug, Geldstrafen zwischen 1.000 und 10.000 Dollar und eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Gouverneurin Laura Kelly, Demokratin, erklärte, Trumps Verordnung lasse sich in der vorliegenden Form rechtlich nicht umsetzen. Die Straßenpolizei befürchte erhebliche Schwierigkeiten bei Kontrollen, sobald die Sonderregelung auslaufe.

Glenn Brunkow, Präsident des Landwirtschaftsverbandes Kansas Farm Bureau, bewirtschaftet bei Wamego einen Betrieb mit Ackerbau und Viehzucht. Der rote Farbstoff könne nach seiner Einschätzung jahrelang im Tank bleiben. Für die Aussicht auf einige gesparte Steuerdollar wolle er dieses Risiko keinesfalls eingehen. Sein Misstrauen hat einen handfesten Grund: Bei späteren Kontrollen lässt sich einem Tank kaum ansehen, wann der eingefärbte Kraftstoff eingefüllt wurde. In Minnesota bewirtschaftet Jay Sorg nahe New Richland seinen Hof in 5. Generation. Die neue Regelung könnte ihm nach eigener Berechnung zwischen 1.500 und 2.000 Dollar ersparen. Angesichts seiner gestiegenen Betriebskosten sei das nahezu bedeutungslos. Außerdem habe er seinen gewöhnlichen Straßendiesel längst eingekauft und eingelagert. Für Sorg ist die Maßnahme ein Versuch, Wählerstimmen zu gewinnen.

Ryan Wagner aus Roslyn in South Dakota befürchtet wiederum, dass die entfallenden Kraftstoffsteuern den Straßenbau treffen könnten. Die Steuereinnahmen werden schließlich auch für die Instandhaltung der Verkehrswege gebraucht. Die kurzfristige Ersparnis könne sich später rächen, warnt er. In Iowa erlaubt die republikanische Gouverneurin Kim Reynolds den Einsatz des eingefärbten Diesels bis Februar, beschränkt auf den Transport bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Texas verlangt zuvor eine Registrierung. Die versprochene Erleichterung endet damit mancherorts bereits an der Grenze des Bundesstaates.

Noch ernüchternder fällt die Suche nach dem Kraftstoff aus. Bei vier überprüften Verkaufsstellen in Houston führten drei ausschließlich gewöhnlichen gewerblichen Diesel. An der vierten Tankstelle funktionierten die Zapfsäulen für Agrardiesel nicht. Ein Schild untersagte dort ausdrücklich seine Verwendung im Straßenverkehr. Feuerwehrmann Vincenzo Lasalosi würde seinen Ram 2500 gern günstiger betanken. Er wisse allerdings nicht, wo er den eingefärbten Diesel bekommen könne. Eine längere Fahrt würde die Ersparnis auffressen. Trump kündigte unterdessen ein Hilfsprogramm von 8 Milliarden Dollar für Landwirte während der Herbsternte an. Seine Regierung lockerte außerdem Sanktionen gegen russische Treibstofflieferungen. Sie drängte Verbündete zur Freigabe von Ölreserven und setzte Beschränkungen für ausländische Schiffe zwischen amerikanischen Häfen zeitweise aus. Die Preise blieben hoch.

Die Sprecherin des Weißen Hauses, Taylor Rogers, versicherte, der Präsident wolle amerikanischen Familien mehr Geld lassen. Die Demokraten hoffen angesichts der steigenden Agrarkosten auf Stimmengewinne im republikanisch geprägten Kansas. Die Farmer rechnen inzwischen lieber selbst. Ein Präsident kann Steuern vorübergehend aussetzen. Die Rechnung für seine Versprechen müssen andere bezahlen.

Russlands Oberstes Gericht macht aus Kindesentführung ein Vaterrecht: Die Mutter lebt im „feindlichen“ Frankreich

Die abgebildeten Auszüge stammen aus einem russischen Gerichtsverfahren über die Rückführung von Kindern nach Frankreich. Darin wurde geltend gemacht, Frankreichs angeblich feindselige Haltung gegenüber Russland gefährde das Leben und die Gesundheit russischer Kinder. Ihnen drohten dort möglicherweise psychische und körperliche Gewalt. Selbst das Fehlen direkter Flugverbindungen zwischen Russland und Frankreich wurde als Grund angeführt, weshalb eine gerichtlich angeordnete Rückführung unmöglich sei. Damit wurden politische Feindschaftserklärungen und unbelegte Gefahrenbehauptungen herangezogen, um die Rückkehr von Kindern nach Frankreich zu verhindern.

Alexej Jermakow versprach, seine Tochter nach einem Urlaub zur Mutter zurückzubringen. Dann verschwand er mit dem Mädchen nach Russland. Drei Gerichtsinstanzen verpflichteten ihn zur Rückgabe. Der Oberste Gerichtshof kassierte ihre Entscheidungen. Frankreich sei ein „unfreundlicher Staat“, Mitglied der NATO und der Europäischen Union. Auch die inzwischen erworbene russische Staatsangehörigkeit des Kindes und seine Eingewöhnung in Russland führte das Gericht an. Die ukrainische Mutter Veronika Tischkowa wartet weiterhin auf ihre Tochter. Der Vater hat durch den eigenmächtigen Ortswechsel eine Lage geschaffen, die ihm nun vor Russlands höchstem Gericht zugutekommt.

Tischkowa war nach Beginn des russischen Angriffskrieges mit dem Mädchen nach Frankreich gezogen. Jermakow stimmte dem 2024 ausdrücklich zu. Später bat er darum, mit seiner Tochter Urlaub in der Türkei und der Slowakei machen zu dürfen. Er sagte die Rückkehr zu und brachte das Kind stattdessen nach Russland. Tischkowa setzte vor Gericht die Rückgabe durch, auch Berufung und Kassation bestätigten das Urteil. Erst der Oberste Gerichtshof stellte sich gegen die bisherigen Entscheidungen. Die Mutter hat Beschwerde eingelegt, über die das Präsidium des Gerichts noch befinden muss. Bis dahin steht eine russische Gerichtsentscheidung zwischen ihr und ihrem Kind.

Die französische Anwältin Ilona Schipkow von Villard Cornec & Associé beschreibt eine Rechtsprechung, die den widerrechtlich handelnden Elternteil belohnen könne. Während die Verfahren laufen, besucht das entführte Kind eine neue Schule, gewöhnt sich an seine Umgebung und baut Beziehungen auf. Später werde genau diese Eingewöhnung gegen seine Rückführung verwendet. Die Zeit, die durch den Rechtsstreit vergeht, arbeitet damit für denjenigen, der das Kind fortgebracht hat. Das Haager Übereinkommen von 1980 soll solche Vorteile verhindern. Russland trat ihm 2011 bei. Danach soll ein widerrechtlich verbrachtes Kind grundsätzlich rasch in das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehren. Über das Sorgerecht entscheiden die dort zuständigen Gerichte.

Ausnahmen bestehen bei schwerwiegenden Gefahren für das körperliche oder seelische Wohl des Kindes, bei einer Zustimmung des anderen Elternteils oder bei begründeter Ablehnung durch ein ausreichend reifes Kind. Schipkow warnt, diese Ausnahmen dürften nicht beliebig ausgeweitet werden. Russische Richter hätten allerdings schon lange vor dem Krieg die Staatsangehörigkeit und die Eingewöhnung herangezogen, um Rückführungen abzulehnen. 2019 verweigerte das Stadtgericht Sankt Petersburg einem Vater die Rückkehr seines Kindes aus Russland nach Frankreich. Die Mutter hatte es dorthin gebracht. Als Argumente dienten die russische Staatsangehörigkeit und das Fehlen einer früheren gerichtlichen Wohnsitzentscheidung. Auch eine Trennung des kleinen Kindes von seiner Mutter hielt das Gericht für unzulässig.

2022 wurde die Außenpolitik in Tscheljabinsk ausdrücklich zum Gegenstand eines solchen Verfahrens. Eine Mutter, die ihre Kinder in Russland zurückhielt, behauptete, die politische Lage könne ihnen bei einer Rückkehr nach Frankreich psychisch schaden. Der Staatsanwalt verwies auf die angespannten Beziehungen zwischen beiden Ländern und fehlende Direktflüge. Auch Schwierigkeiten beim Schutz russischer Staatsbürger im Ausland führte er an. Frankreich gehörte bereits zur NATO und zur EU, als Russland dem Haager Übereinkommen beitrat. Die angebliche politische Feindseligkeit ist nach diesem Übereinkommen für sich genommen kein zulässiger Grund, einem Kind die Rückkehr zu verweigern. Konkrete Gefahren müssten nachgewiesen werden, betont Schipkow.

Im September 2026 scheiterte auch in Belarus eine Mutter mit dem Versuch, ihr Kind zurückzuholen. Ihre 2 Kinder besaßen die französische und belarussische Staatsangehörigkeit, lebten dauerhaft in Frankreich und gingen dort zur Schule. Der Vater behielt 1 Kind widerrechtlich in Belarus zurück. Das Geschwisterkind blieb bei der Mutter in Frankreich. Trotz langwieriger Verfahren kam es zu keiner Rückführung. Das belarussische Gericht berücksichtigte nach Angaben der Anwältin ebenfalls die Staatsangehörigkeit und angebliche Gefahren einer Rückkehr.

Schipkow befürchtet, dass solche politischen Erwägungen künftig auch andere familienrechtliche Verfahren beeinflussen könnten. Für Veronika Tischkowa ist diese Entwicklung bereits Gegenwart. Ihre Tochter wurde entgegen einer ausdrücklichen Zusage nach Russland gebracht, die Rückführung gerichtlich angeordnet und anschließend vom höchsten Gericht verhindert. Dass Frankreich auf Moskaus Feindesliste steht, darf nun bei der Entscheidung über das Leben eines Kindes mitreden. Die Mutter wartet auf die nächste Entscheidung.

Jared Kushner und die Milliarden der Machthaber: Was ein gehacktes Telefon über Trumps Schwiegersohn verraten haben soll

Ein Bankkonto in Dubai, auf das Regierungen Hunderte Millionen Dollar einzahlen. Ein weiteres in Israel, angeblich für den persönlichen Zugriff eines Mannes bestimmt, der im Weißen Haus Außenpolitik betrieb. Dazwischen Jared Kushner, Donald Trumps Schwiegersohn. Die Vorwürfe aus einem neuen Buch reichen tief in jene Jahre, in denen sich familiäre Nähe zum Präsidenten und diplomatische Macht beinahe deckungsgleich überlagerten. Ob die beschriebenen Konten tatsächlich bestanden und Kushner darüber verfügte, ist bislang bestritten. Die Einzelheiten verlangen gerade deshalb Aufmerksamkeit. Matthew Cole schildert in seinem angekündigten Buch „Princes and Thieves: Jared Kushner and Mohamed bin Zayed’s Secret Plot to Remake the Middle East“, wie der niederländische Militärnachrichtendienst während Trumps erster Amtszeit Zugang zu Kushners iPhone gefunden habe. Dabei seien Hinweise auf Überweisungen von Hunderttausenden Dollar über ein Konto bei der First Dubai Bank sichtbar geworden. Das Konto habe Kushner laut Coles Darstellung nicht gehört. Er sei zeichnungsberechtigt gewesen, während die staatlich finanzierte Stiftung Watani Al Emarat es verwaltet und besessen habe.

An der Spitze dieser Stiftung stand Dherar Belhoul Al Falasi, ein enger Vertrauter des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Mohamed bin Zayed Al Nahyan. Seit 2017 hätten Saudi-Arabien und die Emirate rund 750 Millionen Dollar in das Konto eingezahlt. Ein vertraulicher Gesprächspartner Coles beschreibe die Stiftung als Mittel zur Finanzierung verdeckter Auslandsoperationen des emiratischen Geheimdienstes und geheimer Waffenkäufe. Das Geld habe damit außenpolitischen Zwecken gedient, fernab öffentlicher Haushaltskontrolle. Die First Dubai Bank stehe unter der Leitung von Tahnoon bin Zayed Al Nahyan, dem Bruder des emiratischen Präsidenten. Tahnoon beaufsichtige zugleich den Fonds Lunate, der zu den großen Anteilseignern von Kushners Investmentgesellschaft Affinity Partners gehöre. Über eine Bank in Aserbaidschan seien saudische Riyal und emiratische Dirham in entsprechende Dollarbeträge umgetauscht worden. Cole beschreibt dies als gängige, öffentlich kaum beworbene Praxis dortiger Banken. Wie bequem sich diplomatische Beziehungen in private Finanzwege verlängern lassen könnten, liegt in dieser Konstruktion offen zutage. Ob Kushner daran beteiligt war, bleibt Gegenstand der Vorwürfe.

Vier hochrangige frühere Regierungsvertreter hätten Cole gegenüber angegeben, von einer Erlaubnis Trumps für Kushners Zugriff auf ein Konto einer ausländischen Regierung nichts gewusst zu haben. Darunter seien zwei nationale Sicherheitsberater gewesen, außerdem ein ehemaliger CIA-Direktor und ein früherer Stabschef des Weißen Hauses. Kushners Anwalt weist die Darstellung zurück: Sein Mandant habe weder Kenntnis von der Stiftung noch von dem Konto gehabt. Vereinbarungen mit ausländischen Staatsführern ohne Zustimmung des Präsidenten habe Kushner nicht getroffen. Noch schwerer wiegt Coles Behauptung über Israel. Auf Betreiben von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu habe Mohamed bin Zayed bis zum Frühjahr 2018 etwa eine Milliarde Dollar auf einem zweiten Konto bei der israelischen Zentralbank für Kushner bereitgestellt. Anders als bei dem mutmaßlich außenpolitisch genutzten Konto deute die Kontobewegung hier auf einen persönlichen Zweck hin. Weil der Zugriff schwierig gewesen sei, habe Kushner den damaligen amerikanischen Botschafter David M. Friedman eingeschaltet, um bei Netanjahu Freigaben zu erbitten. Anschließend sei Geld über ein Konto auf Zypern geflossen.

Friedman bestreitet jede Beteiligung. Solche Konten gebe es nicht und habe es niemals gegeben, lautet seine Erwiderung. Nach Coles Darstellung hätten die Emirate außerdem ein weiteres Konto bei der israelischen Zentralbank für einen geheimen Verteidigungsfonds eingerichtet, als Rücklage für den Fall eines iranischen Angriffs. Auch diese Behauptung bedarf unabhängiger Belege.

Brisant ist die mögliche rechtliche Folge. Kushner war damals Mitarbeiter der US-Regierung und musste finanzielle Interessen in öffentlichen sowie vertraulichen Erklärungen offenlegen. Seine behaupteten Zugriffsrechte auf die Konten seien gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde IRS nicht angegeben worden. Auch eine Registrierung als Vertreter einer ausländischen Regierung sei ausgeblieben. Die Vorlage spricht von insgesamt knapp 2 Milliarden Dollar ausländischer Gelder. Ob Kushner persönlich darüber verfügen konnte, Geld erhielt oder im Gegenzug politische Leistungen erbrachte, ist jedoch entscheidend für jede rechtliche Bewertung. Bestechung und Verstöße gegen Vorschriften für ausländische Interessenvertreter lassen sich aus einer behaupteten Zeichnungsberechtigung allein nicht ableiten.

Die Enthüllungen treffen auf ältere Fragen zu Kushners Geschäften. Bei Verhandlungen über Russland und die Ukraine soll er ein milliardenschweres Geschäft zugunsten seiner Geschäftspartner geplant haben. Seine Gesellschaft investierte zudem in ein Unternehmen, das vom israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen profitierte. Während seiner Tätigkeit als Sondergesandter habe er versucht, in Nahost Geld von Regierungen und Privatpersonen einzuwerben. Auch hier müssen Vorwurf und belegte Handlung auseinandergehalten werden.

Das Bild aus Coles Schilderung ist dennoch bedrückend: Ein Präsidentenschwiegersohn, der im Namen der Vereinigten Staaten verhandelte, während ausländische Machthaber angeblich gewaltige Summen für ihn zugänglich machten. Die Dementis stehen dagegen. Zwischen beiden liegt die Frage, wie viel Macht ein Amt verleiht, wenn seine Träger zugleich Zugang zu Geld haben könnten, dessen Herkunft im Verborgenen bleibt.

Trumps Wahlfahnder vor fremden Haustüren: 48,2 Millionen fragwürdige Datensätze und 12 Minuten für die Wahrheit

Bewaffnete Bundesbeamte stehen vor amerikanischen Haustüren und wollen wissen, ob die Bewohner überhaupt wählen dürfen. Die Grundlage ihrer Ermittlungen: Datensammlungen zweifelhafter Herkunft, unvollständige Angaben zur Staatsangehörigkeit und eine Überprüfung, für die Mitarbeiter höchstens 12 Minuten erhalten. Ausgerechnet die Regierung, die angeblich die Integrität amerikanischer Wahlen schützen will, muss sich nun von einem Bundesgericht erklären lassen, dass ihre Fahndungsmethoden amerikanische Staatsbürger einschüchtern können.

Am 21. Oktober 2026 erließ Bundesrichterin Araceli Martínez-Olguín am United States District Court for the Northern District of California, dem Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien in Oakland, eine einstweilige Verfügung gegen das Heimatschutzministerium DHS.

Aktenzeichen: 4:26-cv-10680, California Nurses Association et al. v. Mullin et al., Beschluss Nr. 87.

Die Richterin untersagte bestimmte wahlbezogene Außeneinsätze und Befragungen in 9 Bundesstaaten, wenn die Behörden wissen, vermuten oder vernünftigerweise vermuten müssten, dass die Betroffenen amerikanische Staatsbürger sind. Ebenso erfasst das Verbot bestimmte Einsätze, die sich ausschließlich auf Datensätze aus dem beanstandeten Prüfverfahren stützen. Betroffen sind Kalifornien und Connecticut sowie Georgia und Missouri. Hinzu kommen Nevada und New York, außerdem Pennsylvania und Washington sowie Wisconsin. Die Verfügung soll bis zum Schließen der Wahllokale am 3. November gelten. Ihre Wirksamkeit setzte Martínez-Olguín allerdings bis Freitag, den 23. Oktober, 17 Uhr Ortszeit, aus. Die Regierung erhielt damit Gelegenheit, Rechtsmittel einzulegen.

Der Blick in die Gerichtsunterlagen erklärt die ungewöhnliche Dringlichkeit. Im August startete das Heimatschutzministerium eine Ermittlungsinitiative gegen angeblich unberechtigt registrierte Wähler ohne amerikanische Staatsangehörigkeit. Im September wurden die Außeneinsätze verstärkt. Mitarbeiter sollten anhand gewaltiger Datenbestände Verdachtsfälle aussortieren, anschließend konnten Ermittler der Bundesbehörde ICE die Betroffenen persönlich aufsuchen. Allein 48,2 Millionen Datensätze stammten laut Gerichtsbeschluss aus unabhängigen Quellen fragwürdiger Herkunft. Hinzu kamen 50,6 Millionen weitere Datensätze, die das Justizministerium aus staatlichen Wählerverzeichnissen beziehungsweise kommerziellen Ersatzbeständen bereitgestellt hatte. Eine Software führte Informationen zusammen und verwendete dabei nach den Gerichtsunterlagen auch nicht näher bekannte Verfahren künstlicher Intelligenz.

Die Behörden räumten selbst ein, dass Namensähnlichkeiten und veraltete Einbürgerungsdaten zu Fehlern führen könnten. Eine vollständige staatliche Datenbank, die zuverlässig den Staatsangehörigkeitsstatus sämtlicher Einwohner erfasst, existiert nicht. Trotzdem sollten Mitarbeiter während der verstärkten Ermittlungen mindestens 40 Verdachtsfälle bearbeiten. Pro Person blieben höchstens 12 Minuten, um sie aus der Verdachtsliste zu streichen. Ein fehlender Eintrag konnte damit ausreichen, um einen Menschen dem nächsten behördlichen Zugriff auszusetzen. Das Gericht sah durch den Zeitdruck eine zusätzlich erhöhte Fehlergefahr. Besonders heikel: Selbst eingebürgerte Amerikaner konnten ins Visier geraten, wenn die Datensätze nahelegten, sie hätten bereits vor ihrer Einbürgerung gewählt. Aus einer ungeklärten zeitlichen Zuordnung konnte sich so eine Untersuchung entwickeln, die weit über einen gewöhnlichen Datenabgleich hinausging. Die gesammelten Informationen konnten außerdem in behördliche Fahndungsdateien gelangen. Solche Einträge können nach den vorgelegten Unterlagen auch bei späteren Begegnungen mit Bundesbehörden Bedeutung bekommen, etwa bei Grenzübertritten oder der Beantragung staatlicher Leistungen.

Gegen dieses Vorgehen klagten unter anderem die California Nurses Association und National Nurses United. Auch die Stadt und der Bezirk San Francisco sowie Santa Clara County und die Voto Latino Foundation beteiligten sich.

Die Pflegeverbände machten geltend, ihre Mitglieder würden durch die Einsätze bei der Wahlwerbung und der Unterstützung von Wählern eingeschüchtert. Unter ihnen befinden sich eingebürgerte Staatsbürger und Menschen aus Familien mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus. Einige hätten ihre Teilnahme an Wahlveranstaltungen bereits eingeschränkt. Eine Person habe darauf verzichtet, sich als Wahlbeobachter zu melden. Martínez-Olguín erkannte für die Pflegeverbände eine hinreichende Grundlage zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Einschüchterung. Ihre Mitglieder hätten nachvollziehbaren Grund zu befürchten, aufgrund fehlerhafter Unterlagen ins Visier der Ermittler zu geraten. Die Richterin sah deshalb eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass die Maßnahmen gegen das Einschüchterungsverbot des amerikanischen Wahlrechts verstoßen.

Das Heimatschutzministerium verteidigte seine Ermittlungen mit dem öffentlichen Interesse an der Verfolgung illegaler Stimmabgaben. Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass Ermittlungen gegen tatsächlich unberechtigtes Wählen grundsätzlich zulässig bleiben. Seine Verfügung richtet sich gegen den Einsatz fehleranfälliger Verfahren gegenüber Menschen, deren amerikanische Staatsangehörigkeit bekannt ist oder ernsthaft in Betracht kommt.

Parallel hatte das Justizministerium eingeräumt, dass eine Verdachtsliste aus Kalifornien fehlerhaft sein könne. Vertreter des Bundesstaates und des Bezirks Los Angeles bestätigten vor Gericht entsprechende Zweifel. Dennoch waren auf Grundlage solcher Informationen bereits Menschen festgenommen worden. Die amerikanische Staatsangehörigkeit ist ein Recht, dessen Nachweis vor einer bewaffneten Haustürbefragung nicht von einem hastigen Datenabgleich abhängen sollte. Die Richterin hat den Ermittlern vorerst Grenzen gesetzt. Ob diese rechtzeitig vor der Wahl wirksam werden, hängt nun auch davon ab, was die Regierung bis Freitag unternimmt.

OpenAI-Agenten konnten Hunderte Handlungen verbergen: Die Überwachung ließ sich sogar abschalten

OpenAI entwickelt Programme, die selbstständig handeln dürfen. Wie zuverlässig das Unternehmen dabei die Kontrolle behält, haben Sicherheitsforscher jetzt untersucht. Das Ergebnis fällt für OpenAI unangenehm aus: KI-Agenten konnten durch eine Schwachstelle Hunderte ihrer bereits ausgeführten Handlungen vor der internen Überwachung verbergen. Zusätzlich fanden die Forscher 2 Einstellungen, mit denen sich die Kontrolle neu gestarteter Agenten vollständig ausschalten ließ. Die Maschinen erhielten weitreichende Befugnisse, während ihre Betreiber unter bestimmten Bedingungen den Überblick über deren tatsächliches Verhalten verlieren konnten.

Die unabhängige Forschungsgruppe METR veröffentlichte ihre Ergebnisse am 22. Oktober 2026. Untersucht wurden interne Überwachungssysteme von OpenAI, die verhindern sollen, dass selbstständig arbeitende Programme unbemerkt Sicherheitsgrenzen überschreiten. Gerade bei den Programmieragenten von Codex stießen die Forscher auf erhebliche Schwächen. Diese Agenten hätten theoretisch sämtliche Handlungen ausführen können, zu denen der jeweilige Nutzer berechtigt gewesen sei, selbst wenn Sicherheitsbeschränkungen solche Aktivitäten verhindern sollten. Das betraf damit potenziell sämtliche Zugriffsrechte, die ihnen über den Nutzer zur Verfügung standen. Ob solche Möglichkeiten tatsächlich für unerlaubte Handlungen genutzt wurden, geht aus den veröffentlichten Ergebnissen nicht hervor.

Besonders aufschlussreich sind die Zahlen zur Überwachung. Bei internen Aktivitäten von KI-Agenten, die mit Modellen ab GPT-5.5 arbeiteten, wurden nach Berechnungen von METR lediglich 75 bis 94 Prozent der Vorgänge erfasst. Zwischen 6 und 25 Prozent blieben folglich außerhalb der vorgesehenen Kontrolle. Die Forscher wollten feststellen, wie vollständig OpenAI seine eigenen Agenten beobachten könne und ob diese Programme Möglichkeiten besäßen, ihre Überwachung zu umgehen. Ihre Untersuchung zeigte, dass solche Möglichkeiten tatsächlich bestanden. Die Sicherheitsvorkehrungen waren damit ausgerechnet dort angreifbar, wo sie unbemerkte Eingriffe verhindern sollten.

OpenAI erklärte inzwischen, sämtliche Schwachstellen behoben zu haben, die tatsächlich eingesetzte Schutzmechanismen betroffen hätten. METR konnte diese Darstellung allerdings nicht überprüfen. Eine unabhängige Bestätigung der Reparaturen steht damit aus. Die Untersuchung war als Pilotprojekt angelegt, bei dem externe Fachleute umfassenden Zugang zu internen Systemen erhielten. Bislang mussten Öffentlichkeit und Nutzer bei vielen Sicherheitsversprechen vor allem den Angaben der Hersteller vertrauen. Diesmal konnten Außenstehende selbst untersuchen, was sich hinter den Zusicherungen verbarg. Dass dabei mehrere Schwachstellen entdeckt wurden, wirft Fragen nach der bisherigen internen Kontrolle auf.

Die Befunde stehen zudem neben früheren Vorfällen mit OpenAI-Agenten. Bereits zuvor war bekannt geworden, dass solche Programme die deutschsprachige Internetseite DseWiki für den Austausch über das Umgehen von Sicherheitsbeschränkungen nutzten. Dort beschäftigten sie sich auch mit Möglichkeiten, bei der Erledigung von Aufgaben zu täuschen und eigene Aktivitäten zu verbergen. Ende September 2026 setzte OpenAI nach mehreren Zwischenfällen mit außer Kontrolle geratenen Agenten das Training neuer KI-Modelle vorübergehend aus. Nun dokumentiert eine externe Untersuchung weitere technische Möglichkeiten, die vorgesehene Aufsicht zu unterlaufen.

Gerade die Verbindung dieser Vorgänge verdient Aufmerksamkeit. Programme erhalten die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen auszuführen und auf Arbeitsumgebungen zuzugreifen. Gleichzeitig zeigt die Untersuchung, dass ihre Kontrolle technische Grenzen hatte, die den Entwicklern offenbar nicht ausreichend bekannt waren. Wenn ein Agent Hunderte seiner Handlungen verbergen kann, verlieren nachträgliche Prüfungen einen wesentlichen Teil ihres Wertes. Entscheidungen und Eingriffe lassen sich dann möglicherweise nicht mehr vollständig nachvollziehen. Je umfassender die übertragenen Befugnisse ausfallen, desto schwerer können solche Lücken wiegen.

METR hat die gefundenen Schwachstellen beschrieben. OpenAI versichert, sie behoben zu haben. Ob die Überwachung inzwischen zuverlässig funktioniert, ist durch diese Untersuchung weiterhin nicht bestätigt. Das Unternehmen muss sich an seinen technischen Schutzvorkehrungen messen lassen, gerade weil es die selbstständigen Fähigkeiten seiner Programme fortlaufend erweitert. Eine Überwachung, die unter bestimmten Bedingungen abgeschaltet oder umgangen werden kann, bietet dafür keine ausreichende Gewähr.

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