Budapest gegen Brüssel – Ungarns Klage, russisches Gas und der Kampf um Europas Energiepolitik

VonRainer Hofmann

Februar 4, 2026

Ungarn zieht vor den Europäischen Gerichtshof und stellt sich offen gegen den Kurs der Europäischen Union, russische Gasimporte schrittweise zu beenden. Mit der Klage gegen die REPowerEU-Verordnung eskaliert ein Konflikt, der längst über Energiefragen hinausweist und tief in die politische Architektur der EU greift. In Budapest wird die Entscheidung aus Brüssel nicht als klimapolitischer Schritt verstanden, sondern als direkter Eingriff in nationale Souveränität und soziale Stabilität. Außenminister Péter Szijjártó begründet den Gang vor Gericht mit der Energiesicherheit des Landes. Ohne russisches Öl und russisches Erdgas, so seine Argumentation, könne Ungarn weder eine verlässliche Versorgung garantieren noch die staatlich gedeckelten Haushaltsenergiepreise aufrechterhalten. Damit verknüpft die Regierung Energiepolitik bewusst mit sozialpolitischen Versprechen – ein zentrales Element der innenpolitischen Strategie Viktor Orbáns seit Jahren.

Rechtlich setzt Budapest an einem sensiblen Punkt an. Szijjártó argumentiert, ein vollständiger Importstopp für russisches Gas könne nur über das formelle Sanktionsinstrument beschlossen werden, das Einstimmigkeit unter allen Mitgliedstaaten voraussetzt. Die nun verabschiedete Regelung sei dagegen mit qualifizierter Mehrheit zustande gekommen und verletze damit grundlegende Verfahrensprinzipien. Zusätzlich beruft sich Ungarn auf den Grundsatz der Energiesolidarität, der jedem Mitgliedstaat das Recht zusichert, seine Energiequellen eigenständig zu wählen. Aus ungarischer Sicht hebelt die EU-Regelung genau dieses Prinzip aus. Der Zeitpunkt der Klage ist politisch heikel. Szijjártó selbst räumt ein, dass ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ein bis zwei Jahre dauern kann. Damit fällt eine mögliche Entscheidung in eine Phase politischer Unsicherheit. Am 12. April stehen in Ungarn Parlamentswahlen an, und erstmals seit Jahren ist die Macht der Regierungspartei ernsthaft bedroht. Umfragen sehen die proeuropäische Tisza-Partei unter Péter Magyar vorn, während Fidesz deutlich an Zustimmung verloren hat. Die Klage wirkt damit auch wie ein Signal an die eigene Wählerschaft: Budapest stellt sich gegen Brüssel, koste es, was es wolle.

Die EU wiederum hat ihre Linie klar abgesteckt. Ende Januar verabschiedete der Rat formell die Verordnung zum schrittweisen Ausstieg aus russischem Pipelinegas und Flüssiggas. Übergangsfristen sollen bestehende Verträge abfedern, allerdings mit festen Enddaten. Kurzfristige LNG-Verträge laufen bis Ende April 2026 aus, Pipelinegas bis Mitte Juni desselben Jahres. Langfristige LNG-Vereinbarungen enden Anfang 2027, langfristige Pipelineverträge spätestens im September 2027. Ungarn und die Slowakei stimmten gegen die Regelung, Bulgarien enthielt sich. Hinter der Auseinandersetzung steht eine grundlegende Verschiebung der europäischen Energieabhängigkeit. Vor dem russischen Angriff auf die Ukraine deckte die EU rund vierzig Prozent ihres Gasbedarfs mit Lieferungen aus Russland. Bis 2025 sank dieser Anteil auf etwa dreizehn Prozent. Für viele Mitgliedstaaten ist der Ausstieg bereits Realität. Für Ungarn hingegen, das stark auf russische Lieferungen setzt und seine Infrastruktur darauf ausgerichtet hat, bedeutet er einen tiefen Einschnitt.

Die Klage legt damit einen zentralen Konflikt offen: Wie weit reicht europäische Integration, wenn nationale Abhängigkeiten ungleich verteilt sind. Während Brüssel den Ausstieg aus russischem Gas als strategische Notwendigkeit begreift, sieht Budapest darin eine politische Zumutung mit sozialen Folgen. Energie wird so erneut zum Machtinstrument – nicht nur gegenüber Moskau, sondern auch innerhalb der Union.

Ob Ungarn vor Gericht Erfolg haben wird, ist offen. Selbst wenn die Klage juristisch scheitert, erfüllt sie bereits jetzt einen Zweck. Sie verschiebt die Debatte, verzögert Entscheidungen und markiert eine rote Linie. Der Streit um russisches Gas ist damit nicht nur eine Frage von Verträgen und Fristen, sondern ein weiterer Bruchpunkt im Verhältnis zwischen einer zunehmend zentralisierten EU und Mitgliedstaaten, die ihre nationale Handlungsfreiheit verteidigen.

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