Recherchen zeigen auf: Haft ohne Richter – Wie ein internes ICE-Papier die Schwelle zur Festnahme senkt

VonRainer Hofmann

Februar 1, 2026

Still und ohne öffentliche Debatte ist eine neue Leitlinie in Kraft getreten, die den Handlungsspielraum von ICE-Beamten massiv erweitert. Ein internes Memorandum, das nun im Bundesgerichtsverfahren, geleitet von Richterin Kate Menendez, offengelegt wurde, erlaubt es Abschiebungsbeamten, Menschen ohne richterlichen Beschluss festzunehmen – auf einer deutlich weiter gefassten Auslegung dessen, was als „Fluchtgefahr“ gilt. Aufgrund anderer Recherchen lag uns das ursprüngliche Memorandum bereits vor.

Ein internes ICE-Memo vom 12. Mai 2025, unterzeichnet von Todd Lyons, verschiebt die Grenze dessen, was als „Fluchtgefahr“ gilt, radikal. In einer späteren gerichtlichen Offenlegung wird deutlich, welche Konsequenzen das hat: Beamte sollen sich auf den administrativen Abschiebebefehl Form I-205 stützen dürfen, um Wohnungen zu betreten – ohne richterlichen Beschluss, ohne Zustimmung, notfalls mit Gewalt. Das Memo selbst wurde nun im Januar 2026 mit einem neuen Datum versehen, ist inhaltlich aber fast identisch zum ICE-Memo vom 12. Mai 2025

Bis Mai 2025 war die Schwelle vergleichsweise klar: Eine Festnahme ohne administrativen Haftbefehl war nur dann zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass eine Person sich dem Verfahren entziehen würde, etwa durch Nichterscheinen vor Gericht. Diese Logik ist mit der Verfassung kaum vereinbar. Nach der Vorgabe reicht es aus, dass ein Beamter annimmt, die betroffene Person werde am Ort der Kontrolle nicht mehr auffindbar sein, sobald ein interner Haftbefehl eingeholt würde. Das ist mehr als eine juristische punktuelle Korrektur. Der Maßstab verschiebt sich weg von überprüfbaren Kriterien hin zu situativen Einschätzungen im Einsatz. Ob jemand angeblich nicht bleiben werde, ob ein Fahrzeug in der Nähe ist, ob Dokumente als verdächtig gelten oder ob eine Anweisung nicht sofort befolgt wurde – all das kann nun genügen, um eine sofortige Festnahme zu rechtfertigen.

Grundlage ist das Verwaltungsformular I-205, kein gerichtlicher Durchsuchungsbefehl. Zustimmung der Betroffenen oder eine Notlage sind nicht mehr erforderlich. Neu definiert wird auch der Begriff „Fluchtgefahr“. Es reicht nun die Annahme, dass eine Person beim Warten auf einen Verwaltungsbefehl nicht mehr anzutreffen wäre. Damit sinkt die rechtliche Hürde für Festnahmen deutlich. Betroffen sind auch Personen, die ursprünglich nicht Ziel der Maßnahme waren. Das Memo wurde nicht offiziell verteilt, sondern nur mündlich weitergegeben und wieder eingesammelt. Juristisch ist das hochproblematisch. In der Praxis verschiebt es die Grenze des verfassungsrechtlichen Schutzes der Wohnung zugunsten von ICE.

Besonders brisant ist, dass diese Praxis ausdrücklich auch Menschen betrifft, die gar nicht Ziel einer Operation waren. Die sogenannten Kollateral-Festnahmen, bei denen Personen ohne schwere Straftaten allein wegen mutmaßlicher Aufenthaltsverstöße in Gewahrsam genommen werden, erhalten damit eine neue rechtliche Grundlage. Genau diese Form der Durchsetzung hat in den vergangenen Wochen für wachsenden Widerstand gesorgt. Das Papier wurde von Interims-ICE-Direktor Todd Lyons unterzeichnet und im Rahmen eines Verfahrens in Minnesota vorgelegt. Dort stehen die Methoden der Bundesbehörden seit Wochen unter scharfer Beobachtung. In der Region Minneapolis haben massive Einsätze, bewaffnete Präsenz und eskalierende Situationen das Vertrauen vieler Menschen zerstört. Die tödlichen Schüsse auf Renee Good und Alex Pretti, beide US-Staatsbürger, haben die Kritik weiter verschärft.

Auffällig ist auch, wie offen das Memorandum mit bisherigen Auslegungen bricht. Die frühere Definition von Fluchtgefahr wird darin als falsch und unbegründet bezeichnet. An ihre Stelle tritt eine Interpretation, die faktisch jede Begegnung zu einer potenziellen Festnahmesituation macht – ohne richterliche Kontrolle, ohne zeitlichen Puffer, ohne externe Prüfung. Rechtlich bewegt sich das Vorgehen zwar noch innerhalb des Rahmens des Einwanderungsrechts. Politisch und praktisch markiert es jedoch einen weiteren Schritt hin zu einem System, in dem Durchsetzung vor Verhältnismäßigkeit steht. Die Grenze zwischen gezielter Rechtsanwendung und pauschaler Zugriffsbefugnis wird dadurch weiter verwischt.

In einer Phase, in der ICE-Einsätze ohnehin als überzogen, einschüchternd und gefährlich wahrgenommen werden, wirkt dieses wie ein Zeichen für weitere Eskalation, nicht für Zurückhaltung. Was als Verwaltungsanweisung beginnt, entfaltet vor Ort reale Konsequenzen – für Menschen, die zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort sind, und für eine Öffentlichkeit, die erlebt, wie rechtliche Sicherungen schrittweise abgesenkt werden. Die nächsten Wochen werden hart, darüber ist man sich bewusst. Die Arbeit geht unvermindert weiter. Nur durch konsequente Offenlegung, Recherchen lückenlose Dokumentation und gleichzeitige konkrete Hilfe für Betroffene kann sich etwas zum Besseren wenden.

Fortsetzung folgt …

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