Wenn Profit auf Vertreibung trifft – Schwedens Versuch, Unternehmen für Kriegsverbrechen zur Verantwortung zu ziehen

VonRainer Hofmann

Januar 1, 2026

In Stockholm läuft seit September 2023 ein Strafverfahren, das äußerlich unscheinbar wirkt, juristisch jedoch Neuland betritt. Zwei ehemalige Führungskräfte des schwedischen Unternehmens Lundin Oil stehen wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen vor Gericht. Es ist das längste Strafverfahren in der Geschichte des Landes, angesetzt bis mindestens Mai 2026. Verhandelt wird nicht über Befehle, nicht über Uniformen, nicht über direkte Gewalt. Verhandelt wird über Verträge, Berichte, Entscheidungen in Vorstandsetagen und über die Frage, ob wirtschaftliches Handeln strafbar wird, wenn es in einem Krieg wissentlich auf Gewalt trifft.

Ende Dezember wurde in Stockholm weiterverhandelt. An mehreren Tagen setzte das Gericht die Beweisaufnahme fort, Zeugen wurden erneut gehört, interne Unternehmensberichte erneut aufgelegt und kontextualisiert. Der Prozess ist kein abgeschlossener Rückblick, sondern ein laufendes Verfahren, das sich bis ins Frühjahr 2026 ziehen wird. Wer in diesen Tagen im Gerichtssaal sitzt, erlebt keine historische Nachlese, sondern juristische Arbeit in Echtzeit: Fragen zu Kenntnisständen, Entscheidungswegen und Verantwortlichkeiten werden weiter präzisiert, Widersprüche offen gelegt, Erinnerungslücken sichtbar gemacht. Genau darin liegt die Bedeutung dieser Verhandlungstage – sie zeigen, dass die Frage nach unternehmerischer Verantwortung für Kriegsverbrechen nicht theoretisch verhandelt wird, sondern konkret, gegenwartsnah und unter voller Beweislast.

Ian Lundin, ehemaliger Verwaltungsratsvorsitzender von Lundin Oil, im Gerichtsgebäude in Stockholm

Ende der 1990er-Jahre begann Lundin Oil mit der Förderung von Erdöl im Süden des damaligen Sudan. Die Region war Teil eines seit den 1950er-Jahren andauernden Bürgerkriegs. Um Förderanlagen, Personal und Infrastruktur zu sichern, schloss das Unternehmen Vereinbarungen mit der sudanesischen Regierung. In den Jahren danach stiegen die Ölpreise stark. Parallel dazu eskalierte die Gewalt rund um die Fördergebiete. Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass etwa 160.000 Menschen vertrieben wurden, ihre Dörfer bombardiert oder niedergebrannt, rund 12.000 Menschen getötet. Das Unternehmen bestreitet diese Zahlen und weist jede Verantwortung zurück.

Angeklagt sind Ian Lundin (links), früherer Vorstandsvorsitzender, und Alexandre Schneiter (rechts), ehemaliger Geschäftsführer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, trotz detaillierter Kenntnisse über militärische Operationen, Vertreibungen und Gewalt die Zusammenarbeit mit den sudanesischen Streitkräften fortgesetzt zu haben. Diese Kooperation habe das Vorgehen der Armee in unmittelbarer Nähe der Förderanlagen erleichtert. Die Verteidigung bestreitet eine strafrechtliche Relevanz. Wirtschaftliche Tätigkeit in einem Konfliktgebiet sei nicht illegal, ebenso wenig die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen.

Zentrale Beweismittel sind interne Wochenberichte aus den Jahren der Förderung. Sie wurden im Gerichtssaal verlesen und projiziert. Verfasser war Ken Barker, damals ranghöchster Vertreter von Lundin Oil im Sudan. Barker leitete den Betrieb vor Ort, berichtete regelmäßig an die Firmenzentrale in Genf und stand in direktem Kontakt zur Unternehmensführung. In seinen Berichten dokumentierte er Truppenbewegungen, militärische Angriffe, getötete Soldaten, den Ausbau von Straßen durch das Militär und Aktivitäten in unmittelbarer Nähe der Bohrstellen. In einem Bericht aus dem Jahr 2001 schrieb er, es gebe eindeutig Vertreibung und sogenannte Säuberungen. Gleichzeitig lief der Betrieb weiter. Barker ist heute 79 Jahre alt. Vor Gericht erklärte er, sich an viele Details nicht mehr erinnern zu können. Das sei bei Verfahren dieser Art nicht ungewöhnlich, da die juristische Aufarbeitung oft Jahrzehnte nach den Ereignissen beginne. Er beschrieb sich als Ingenieur, zuständig für technische Abläufe. Bewertungen, politische Einordnung oder rechtliche Folgen seien nicht Teil seiner Aufgabe gewesen. Gerechtigkeit, sagte er, lasse sich nicht berechnen.

Unsere Recherchen zeigten klar auf, dass Lundin und Schneiter die sudanesische Regierung ausdrücklich darum ersucht hatten, das Militär mit der Sicherung eines Explorationsgebiets von Lundin Oil zu beauftragen. In der Folge kam es dann nach Auffassung der Anklage zu Luftangriffen, zur Tötung von Zivilisten sowie zur systematischen Zerstörung und Niederbrennung ganzer Dörfer.

Vor Barkers Aussage hörte das Gericht die Berichte von 32 Klägerinnen und Klägern aus dem heutigen Südsudan. Sie schilderten die Zerstörung ihrer Dörfer, den Tod von Angehörigen, Vertreibung und Zwangsrekrutierungen. Ihre Aussagen bilden die Grundlage der Nebenklage und den menschlichen Hintergrund eines Verfahrens, das juristisch nüchtern geführt wird.

Die Anklage stützt sich auf eine Besonderheit des schwedischen Strafrechts. Anders als das internationale Strafrecht kennt es neben direktem Vorsatz und bedingtem Vorsatz auch den Tatbestand der Gleichgültigkeit gegenüber absehbaren Verbrechen, international häufig als reckless intent bezeichnet. Gemeint ist ein Verhalten, bei dem relevante Informationen vorliegen, schwere Rechtsverletzungen vorhersehbar sind und dennoch bewusst weitergehandelt wird. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass den Unternehmensverantwortlichen ausreichende Informationen aus internen Berichten, internationalen Medien und öffentlichen Quellen vorlagen. Die Fortsetzung der Zusammenarbeit erfülle daher den Tatbestand der Beihilfe.

„Wir sind der Auffassung, dass deutlich wird, dass Ian Lundin sich darüber im Klaren war, dass Human Rights Watch davon ausging, dass die Ölaktivitäten den Konflikt verschärft haben und dass dies zur Vertreibung von Menschen führte“, sagte Staatsanwältin Annika Wennerström.

Die Verteidigung hält dagegen, dass das Unternehmen lediglich eine begrenzte Schutztruppe zur Sicherung von Anlagen beauftragt habe und keinen Einfluss auf militärische Entscheidungen gehabt habe. Es sei nicht strafbar, in autoritären Staaten Geschäfte zu machen oder staatliche Sicherheitskräfte zum Schutz wirtschaftlicher Infrastruktur einzusetzen. Man habe keine Gewalt angeordnet und keine Angriffe gefordert.

Der Fall steht in einer historischen Linie, die bis zu den Nürnberger Nachfolgeprozessen reicht. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Führungskräfte der Unternehmen Flick, I.G. Farben und Krupp wegen wirtschaftlicher Unterstützung des NS-Regimes angeklagt. Diese Verfahren versandeten politisch und juristisch. Haftstrafen wurden früh aufgehoben, Vermögen zurückgegeben. Daraus entwickelte sich über Jahrzehnte ein faktischer Konsens, dass wirtschaftliche Tätigkeit selbst bei Kenntnis staatlicher Gewalt kaum strafrechtlich verfolgt wird.

Dieser Ansatz prägte auch spätere internationale Verfahren. Das Jugoslawien-Tribunal konzentrierte sich nahezu ausschließlich auf politische und militärische Verantwortliche und ließ die wirtschaftliche Dimension der Kriege weitgehend unbeachtet. Auch der Internationale Strafgerichtshof verfolgt bis heute keine Unternehmensverantwortlichen. In den USA scheiterten vergleichbare Versuche. Nachdem Chevron 1978 Erdöl im Sudan entdeckt hatte, wurde die Kontrolle über Fördergebiete zu einem zentralen Faktor des Konflikts. Unter Präsident Clinton verhängten die Vereinigten Staaten umfassende Sanktionen gegen den Sudan. Amerikanische Unternehmen mussten sich zurückziehen. In diesem Umfeld begann Lundin Oil seine Tätigkeit. 2001 reichten Betroffene eine Sammelklage gegen das kanadische Unternehmen Talisman Energy ein. Ein Gericht ließ die Klage zunächst zu, später scheiterte sie, weil vorsätzliche Beihilfe nicht nachweisbar sei.

Erst in jüngerer Zeit kam es zu einzelnen nationalen Verfahren. Chiquita Brands bekannte sich 2007 schuldig, eine bewaffnete Gruppe in Kolumbien finanziert zu haben. Lafarge zahlte in den USA eine hohe Strafe wegen Zahlungen an bewaffnete Gruppen, darunter ISIS, und steht zusätzlich in Frankreich vor Gericht. Auch im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg wird die Frage wirtschaftlicher Verantwortung erneut diskutiert, unter anderem durch die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese.

Schweden nimmt hier eine Sonderrolle ein. Das Land nutzt das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit und verfügt über spezialisierte Ermittlungsstellen für Völkerrechtsverbrechen. Frühere Verfahren betrafen Täter aus Ruanda, dem ehemaligen Jugoslawien, Syrien, Irak und Iran. Der Lundin-Prozess ist der erste, der sich ausdrücklich mit wirtschaftlicher Beihilfe auf Führungsebene befasst. Ermöglicht wurde das Verfahren durch jahrelange Ermittlungen des Staatsanwalts Magnus Elving. Über mehr als ein Jahrzehnt sammelte er Zeugenaussagen und Dokumente, darunter Unterlagen aus den Firmenbüros in Genf. Elving starb vor Beginn des Prozesses, seine Arbeit bildet jedoch weiterhin dessen Fundament.

Ein außergewöhnlicher Staatsanwalt: Magnus Elving – sein Engagement besonders im Bereich der Menschen- und Völkerrechte verdiente größten Respekt.

Der Prozess zeigt, dass es nicht um außergewöhnliche Akteure geht, sondern um normale Unternehmenslogik, übliche Entscheidungswege und bekannte wirtschaftliche Interessen. Genau darin liegt seine Bedeutung. Der Ausgang ist offen. Unabhängig vom Urteil bleibt festgehalten, welche Informationen vorlagen und wie wirtschaftliche Entscheidungen in einem Krieg getroffen wurden. Damit ist eine Grenze sichtbar gemacht worden, die lange nicht verhandelt wurde.

Liebe Leserinnen und Leser,
Wir berichten nicht aus der Distanz, sondern vor Ort. Dort, wo Entscheidungen Menschen treffen und Geschichte entsteht. Wir dokumentieren, was sonst verschwindet, und geben Betroffenen eine Stimme.
Unsere Arbeit endet nicht beim Schreiben. Wir helfen Menschen konkret und setzen uns für die Durchsetzung von Menschenrechten und Völkerrecht ein – gegen Machtmissbrauch und rechtspopulistische Politik.
Ihre Unterstützung macht diese Arbeit möglich.
Kaizen unterstützen

Updates – Kaizen Kurznachrichten

Alle aktuellen ausgesuchten Tagesmeldungen findet ihr in den Kaizen Kurznachrichten.

Zu den Kaizen Kurznachrichten In English
Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest
0 Comments
Älteste
Neueste Meistbewertet
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
0
Deine Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentiere.x