Trump scheitert vor Berufungsgericht – 83 Millionen Dollar Strafe an E. Jean Carroll bestätigt

VonRainer Hofmann

September 8, 2025

Donald Trump ist erneut gescheitert. Ein Berufungsgericht in Manhattan hat das Urteil bestätigt, das den Präsidenten zur Zahlung von 83,3 Millionen Dollar an die Autorin E. Jean Carroll verpflichtet. Die Summe war im Januar 2024 von einer Jury verhängt worden – als Entschädigung und zugleich als klare Botschaft an einen Mann, der die Klägerin über Jahre öffentlich verhöhnt hatte. Das dreiköpfige Gremium des United States Court of Appeals for the Second Circuit sprach in einer einstimmigen, nicht unterzeichneten Entscheidung Klartext: Der Versuch von Trumps Anwälten, das Urteil mit Verweis auf das Immunitätsurteil des Supreme Court zu kippen, sei unbegründet. Die Entscheidung des höchsten Gerichts, die dem Präsidenten weitreichenden Schutz für offizielle Handlungen einräumt, könne nicht auf persönliche Diffamierungen angewandt werden. Trumps Aussagen über Carroll – darunter Bezeichnungen wie „Lügnerin“ und „Schwindlerin“ – seien nicht Teil seines amtlichen Handelns, sondern privater Natur gewesen.

Damit bleibt eine der größten Geldstrafen, die je wegen Verleumdung verhängt wurde, in voller Höhe bestehen. Carroll hatte Trump beschuldigt, sie Ende der 1990er Jahre in einer Umkleidekabine eines New Yorker Kaufhauses vergewaltigt zu haben. Eine frühere Jury hatte ihn im Mai 2023 wegen sexueller Übergriffe und Verleumdung bereits zivilrechtlich haftbar gemacht. Der jetzige Fall betraf Äußerungen, die Trump 2019 als amtierender Präsident über Carroll verbreitet hatte, nachdem sie ihre Vorwürfe öffentlich gemacht hatte. Brisant ist, dass Trump seine Attacken nicht beendete, selbst als der Prozess lief. Er nutzte Pressekonferenzen, Social-Media-Posts und sogar die Gerichtspause, um Carroll zu attackieren und ihre Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Carrolls Anwälte argumentierten deshalb, nur eine empfindlich hohe Strafe könne ihn von weiteren Diffamierungen abhalten. Die Jury folgte dieser Argumentation – und das Berufungsgericht bestätigte nun, dass diese Höhe gerechtfertigt sei.

Juristisch ist das Urteil ein Fanal: Es stellt klar, dass die Immunität des Präsidenten nicht grenzenlos ist. Persönliche Ehrverletzungen, so die Richter, sind keine „offiziellen Handlungen“, selbst wenn sie während der Amtszeit begangen werden. Damit wird auch ein Präzedenzfall geschaffen, der künftigen Präsidenten enge Grenzen setzt, wenn sie politische Gegner oder Kritiker mit persönlichen Angriffen überziehen. Politisch trifft die Entscheidung Trump in einem heiklen Moment. Der Präsident hat bereits mit zahlreichen anderen Gerichtsverfahren zu kämpfen, von Klagen ehemaliger Mitarbeiterinnen bis hin zu Verfahren um seine Geschäftspraktiken. Die Bestätigung der Strafe dürfte Carrolls Anwälten nun ermöglichen, die Zwangsvollstreckung einzuleiten, sollte Trump nicht zahlen. Beobachter gehen davon aus, dass Trump das Urteil zum Anlass nehmen wird, sich erneut als Opfer eines angeblichen „tiefen Staates“ zu inszenieren – ein Narrativ, das er seit Beginn seiner zweiten Amtszeit kultiviert.

Für Carroll ist der heutige Tag ein weiterer juristischer Sieg. Sie erklärte nach der Verkündung, sie hoffe, dass dies „das letzte Kapitel“ in einem langen, zermürbenden Kampf sei, der sie persönlich und beruflich viel gekostet habe. „Es ging nie nur um mich“, sagte sie, „sondern um die Frage, ob selbst der mächtigste Mann im Land Frauen straflos verleumden darf.“ Dass diese Frage nun höchstrichterlich geklärt ist, sendet ein deutliches Signal: Auch ein Präsident steht nicht über dem Gesetz. Und die 83 Millionen Dollar sind nicht nur eine Entschädigung, sondern eine Mahnung – an Trump und an alle, die glauben, öffentliche Diffamierung sei ein legitimes politisches Mittel.

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Ela Gatto
Ela Gatto
17 Tage zuvor

Super Richter! Super Urteil.

Ich bin gespannt, wie Trump reagiert und ob er zahlt….. wird er ja noch ein paar Bibeln und Ablasstickets verkaufen müssen.

Mariann
Mariann
17 Tage zuvor

Wichtig zu wissen, dass das Geld bereits in einem Konto hinterlegt ist. Er musste es tun, um überhaupt in Berufung gehen zu können.

Ela Gatto
Ela Gatto
10 Tage zuvor
Reply to  Rainer Hofmann

Gibt es da schon Neues?

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