Washington, 29. Mai 2025 – Ein Bundesgericht in New York hat Präsident Donald Trump am Mittwoch eine empfindliche juristische Niederlage zugefügt: Der Versuch, unter Berufung auf das Notstandsgesetz von 1977 weitreichende Zölle auf globale Importe zu verhängen, wurde vom Court of International Trade als rechtswidrig eingestuft.
Hintergrund: Das IEEPA
Das 1977 verabschiedete International Emergency Economic Powers Act erlaubt es dem Präsidenten, bei außergewöhnlichen Bedrohungen aus dem Ausland bestimmte wirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen – etwa das Einfrieren von Vermögenswerten oder Sanktionen. Doch der Einsatz von Zöllen – insbesondere in Friedenszeiten und ohne akute Bedrohung – war bisher juristisch umstritten.
In einem mit Spannung erwarteten Urteil erklärte ein dreiköpfiges Richtergremium – bestehend aus Jane A. Restani, Joseph A. Laroski Jr. und Lisa W. Wang –, dass die sogenannten „Worldwide and Retaliatory Tariff Orders“ Trumps die gesetzlichen Befugnisse des Präsidenten deutlich überschreiten.
Der entscheidende Satz im Urteil: „Die weltweiten und vergeltenden Zollanordnungen überschreiten jegliche dem Präsidenten durch das IEEPA eingeräumte Befugnis zur Regulierung von Importen mittels Zöllen.“
Das IEEPA – das „International Emergency Economic Powers Act“ – ist ein Gesetz aus dem Jahr 1977, das dem Präsidenten unter bestimmten Voraussetzungen ökonomische Eingriffe in Krisenzeiten gestattet. Doch das Gericht stellte klar: Zölle gehören nicht dazu.
Ein rechtlicher Dammbruch – gestoppt
Trump hatte versucht, eine Vielzahl von Strafzöllen durchzusetzen, ohne vorherige Zustimmung des Kongresses – teils mit der Begründung, das Handelsdefizit der USA stelle eine „nationale Notlage“ dar. Seine Regierung argumentierte, das IEEPA erlaube es dem Präsidenten, auf ökonomische Bedrohungen mit weitreichenden Handelsbeschränkungen zu reagieren.
Doch die Kläger, eine Koalition aus kleinen und mittelständischen Unternehmen – angeführt von dem Weinimporteur V.O.S. Selections – sowie zwölf Bundesstaaten unter Führung von Oregon, sahen darin einen gefährlichen Präzedenzfall.
„Dieses Urteil bestätigt, dass Gesetze zählen – und dass Handelsentscheidungen nicht auf Grundlage des momentanen Gemüts eines Präsidenten getroffen werden dürfen,“ erklärte Oregons Generalstaatsanwalt Dan Rayfield nach der Entscheidung.
Das Urteil ist besonders brisant, da sich Trumps Anwälte auf den Präzedenzfall Nixon 1971 berufen hatten. Damals hatte ein Gericht den Einsatz von Notstandsbefugnissen zum Schutz der US-Wirtschaft gebilligt. Doch das aktuelle Gremium – unter Vorsitz der erfahrenen Handelsrechtlerin Jane A. Restani, gemeinsam mit Joseph A. Laroski Jr., einem früheren Beamten des Handelsministeriums, und Lisa W. Wang, einer Spezialistin für Handelsdurchsetzung – widersprach dieser Auslegung deutlich.
Die Richter machten in ihrer Begründung klar, dass das Gesetz nur bei einer „ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Bedrohung“ greift – ein Handelsdefizit, das die USA seit fast einem halben Jahrhundert begleiten, erfülle diese Voraussetzung nicht.
Trump hatte zuvor Zölle gegen Länder wie China, Kanada und Mexiko verhängt – teilweise mit Begründungen, die sich auf Immigration, Drogenbekämpfung oder Sicherheitsfragen bezogen. Besonders umstritten war sein sogenannter „Liberation Day Tariff“, der die Märkte schockierte und zu massiven Kursverlusten führte.
Ein Präsident gegen die Realität
Wirtschaftlich haben Trumps Zölle – trotz großer Rhetorik – wenig bewirkt. Weder wurde das Handelsdefizit signifikant gesenkt, noch kam es zu nennenswerter Rückverlagerung von Produktionsstandorten in die USA. Stattdessen verzeichneten zahlreiche Branchen Preissteigerungen, Produktionsausfälle und Entlassungen. V.O.S. Selections, der Kläger im Hauptverfahren, beklagte in einer öffentlichen Stellungnahme, man stehe aufgrund der Zölle vor dem wirtschaftlichen Ruin.
Trump selbst hatte wiederholt erklärt, das Handelsdefizit sei eine „nationale Gefahr“, die einen wirtschaftlichen Notstand begründe. Seine Sprecher verwiesen darauf, dass „nur der Kongress, nicht die Gerichte“ entscheiden könne, ob eine solche Einschätzung zulässig sei. Die Trump-Regierung kündigte Berufung an.
Doch für den Moment steht fest: Der wirtschaftspolitische Alleingang eines Präsidenten hat Grenzen – zumindest vor Gericht.